Verbeamtung- ja, nein?

  • Hier hat es alles in allem über 2 Jahre gedauert. Mit Anordnung an nähere Schule, Wiedereingliederungsversuch über 1 Jahr, etc. Der Bescheid kam zum 1.5.

    Nach 5 Jahren bekommt man als Beamter Mindestpension. Für jedes weitere Jahr kommen aber x Prozent dazu, keine Ahnung, wie sich das nun genau zusammen setzt.

    Ich/wir sind heilfroh, dass die Verbeamtung vor Jahren geklappt hat. Wir empfinden die Absicherung als sehr wertvoll. Und auch das nach eventueller Genesung der Wiedereinstieg relativ unkompliziert wieder möglich ist.

  • In Berlin mag das besonders sein, aber im Rest der Republik können sich Angestellte auch nicht die Schule frei aussuchen oder sind vor Versetzung gefeit.

    An "meiner Schule" ist es definitiv so. Ich könnte auf Anhieb allein 3 mir bekannte Fälle nennen von verbeamteten Kollegen, die seit mehr als 5 Jahren von der Schulleitung "gesperrt" werden, weil sie für die Schule wichtige Fächer haben. Im Gegenzug habe ich von 2 Kollegen gehört, die angestellt gekündigt haben an der Schule wegen der Umstände und schnell an einer Privatschule untergekommen sind woanders. Ich werde wie gesagt längerfristig auch überlegen, es gibt eine Privatschule, die auch vor Ort ist, die mich reizen würde. Und ich bin gerade froh, dass mich eine Verbeamtung davon nicht abhalten könnte. Finanziell ist die Verbeamtung zweifelsfrei vorzuziehen, aber wie beschrieben: Ist Geld alles? Vor allem ab einem gewissen Gehalt ...

  • An "meiner Schule" ist es definitiv so. Ich könnte auf Anhieb allein 3 mir bekannte Fälle nennen von verbeamteten Kollegen, die seit mehr als 5 Jahren von der Schulleitung "gesperrt" werden, weil sie für die Schule wichtige Fächer haben. Im Gegenzug habe ich von 2 Kollegen gehört, die angestellt gekündigt haben an der Schule wegen der Umstände und schnell an einer Privatschule untergekommen sind woanders. Ich werde wie gesagt längerfristig auch überlegen, es gibt eine Privatschule, die auch vor Ort ist, die mich reizen würde. Und ich bin gerade froh, dass mich eine Verbeamtung davon nicht abhalten könnte. Finanziell ist die Verbeamtung zweifelsfrei vorzuziehen, aber wie beschrieben: Ist Geld alles? Vor allem ab einem gewissen Gehalt ...

    Dein Post hat gar nichts mit dem zitierten zu tun. Keine Ahnung was das sollte.


    Eine Verbeamtung hält dich von gar nix ab. Du kannst dich jederzeit entlassen lassen.

  • Ich kenne jemand, der wurde mit 34 vorübergehend pensioniert (Lehrer), und zwar schon nach ein paar Wochen Krankheit (ich glaube es waren nur 5), weil nicht damit zu rechnen war, dass die Krankheit in absehbarer Zeit weg ist.

    genau so etwas hatte ich auch gehört, ich glaube, bei der gew - dass es nach wenigen wochen passieren kann, wenn der arzt sagt, dass die genesung nicht absehbar ist. scheint kein einzelfall zu sein.

  • Eine Verbeamtung hält dich von gar nix ab. Du kannst dich jederzeit entlassen lassen.

    Das ist formal sicher richtig. Was bedeutet es aber in der Realität?

    Nur wenige verbeamtete Lehrkräfte lassen sich entlassen (auch wenn es mehr werden). Diese Zahlen passen nicht zu den Zahlen, wie viele Lehrkräfte unzufrieden und unglücklich in ihrem Beruf sind und keinesfalls wieder Lehrkraft werden würden. Man beachte die regelmäßigen Umfragen dazu.


    Und warum ziehen sie nicht die richtigen Konsequenzen und verlassen den Job oder gehen an Privatschulen mit deutlich besseren Arbeitsbedingungen?

    Weil sie Beamte sind und nicht auf diesen Status verzichten wollen. Kann man verstehen, ist aus meiner Sicht aber inkonsequent und damit wird auch das bisherige System am Laufen gehalten und es ändert sich nichts. Den Beamtenstatus gibt es nicht, weil die Länder so lieb sind.

  • An "meiner Schule" ist es definitiv so. Ich könnte auf Anhieb allein 3 mir bekannte Fälle nennen von verbeamteten Kollegen, die seit mehr als 5 Jahren von der Schulleitung "gesperrt" werden, weil sie für die Schule wichtige Fächer haben. Im Gegenzug habe ich von 2 Kollegen gehört, die angestellt gekündigt haben an der Schule wegen der Umstände und schnell an einer Privatschule untergekommen sind woanders.

    Ich sprach von unerwünschten Versetzungen, zum Beispiel weil in einem unbeliebten Gebiet Lehrer gebraucht werden.


    Ansonsten sind für Beamte die Bedingungen an Privatschulen halt nicht besser. Wenn man aus pädagogischen/ideologischen Gründen wechseln möchte, kann man sich aus dem Beamtenverhältnis mit einem formlosen Wisch entlassen lassen.

  • genau so etwas hatte ich auch gehört, ich glaube, bei der gew - dass es nach wenigen wochen passieren kann, wenn der arzt sagt, dass die genesung nicht absehbar ist. scheint kein einzelfall zu sein.

    Bei welcher Art von Krankheiten ist das denn möglich und wie hat der Dienstherr so schnell davon erfahren? Selbst nach einem Unfall, wenn man im Koma liegt, sollte doch erstmal eine Krankmeldung reichen für 6 Wochen, und die Diagnose steht da nicht drauf.

    Bei psychischen Erkrankungen dauert es ja viel länger, bis eine Prognose absehbar ist, und bei den meisten körperlichen auch.


    Ich bin ernsthaft entsetzt, dass so etwas möglich ist.

  • Normalerweise dauert das in NRW Monate. Du bist erst Monate krank, dann gibt es eine Wiedereingliederung, wenn die fehlschlägt, kann die Dienst/Teildienstfähigkeit geprüft werden.


    Im Fall einer Teildienstfähigkeit wirst du auf Zwangsteilzeit gesetzt. Bekommst Teilzeitgehalt + 50% Gehalt für die Zwangsreduktion.

  • ...in der Wiedereingliederung ist man als Beamt*in wieder arbeitend, als Angestellte*r weiterhin krankgeschrieben. Weis jemand, ob dann die erneute Krankschreibung des Beamten dann "von vorne" anfangen würde bei gescheiterter Wiedereingliederung?

  • genau so etwas hatte ich auch gehört, ich glaube, bei der gew - dass es nach wenigen wochen passieren kann, wenn der arzt sagt, dass die genesung nicht absehbar ist. scheint kein einzelfall zu sein.

    Doch, ich wage zu behaupten, dass das nur wenige Einzelfälle sind. Ich habe davon noch nie von einer "Zwangspensionierung" gehört, obwohl ich eine ganze Reihe von Lehrkräften kenne, die längere Zeit (also über Monate) - teilweise leider auch schwer - erkrankt waren oder noch sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Außerdem wird man doch in der Regel erst mal befristet frühpensioniert, danach kommt noch einmal eine Begutachtung und erst dann die endgültige Pensionierung. Außerdem kann man auch dann noch einen Antrag auf Reaktivierung stellen, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert haben sollte.

  • ...in der Wiedereingliederung ist man als Beamt*in wieder arbeitend, als Angestellte*r weiterhin krankgeschrieben. Weis jemand, ob dann die erneute Krankschreibung des Beamten dann "von vorne" anfangen würde bei gescheiterter Wiedereingliederung?

    Das wäre mir aber neu. Wiedereingliederung findet immer nach der Krankschreibung statt. Zumindest so kenne ich die und da ist es egal wie das Dienstverhältnis ist.

  • Das wäre mir aber neu. Wiedereingliederung findet immer nach der Krankschreibung statt. Zumindest so kenne ich die und da ist es egal wie das Dienstverhältnis ist.

    Hamburger-Modell ist bei Angestellten immer in der Krankschreibung, deshalb kann man ja auch jederzeit abbrechen usw.

  • ...in der Wiedereingliederung ist man als Beamt*in wieder arbeitend, als Angestellte*r weiterhin krankgeschrieben.

    Ich meine, so ist es. Oder gibt es da evtl. auch noch Unterschiede, ob die Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" oder über das "BEM" stattfindet?


    Weis jemand, ob dann die erneute Krankschreibung des Beamten dann "von vorne" anfangen würde bei gescheiterter Wiedereingliederung?

    Nein, das weiß ich nicht. Würde mich aber auch mal interessieren!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Da hast du falsch gehört oder jemand hat Unsinn erzählt. Zwangpensionieren gibt es nicht.

    Das stimmt nicht. Zumindest vorübergehende, die auch mal ein paar Jahre dauern, gibt es, wenn nicht gewährleistet ist, dass man in absehbarer Zeit wieder gesund ist. Das sind sicher Ausnahmen, aber existierende.

  • Wenn man noch nicht lange verbeamtet ist, ist es nicht schlimm, wieder zu kündigen - dann wird ja nur die wenige Zeit, die man verbeamtet war, unvorteilhafter nachversichert. Wenn man also kurz nach der Verbeamtung merkt, dass man verheizt wird, kündigt man und lässt sich wieder anstellen. Habe gehört, das sei unkompliziert. Oder hat jemand andere Erfahrungen?

    Es kommt auch auf das Bundesland an. Ich glaube in 7 oder 9 Bundesländern ist es so, dass man als Beamtin seine bisher erworbenen Pensionsansprüche mitnehmen kann und dann weiter als Angestellter anspart. In BaWü ist es z.B. so. Es ist aber nicht in allen Bundesländern so.

  • Ich meine, so ist es. Oder gibt es da evtl. auch noch Unterschiede, ob die Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" oder über das "BEM" stattfindet

    Das kann natürlich sein. Ich kenne das Hamburger Modell gar nicht. Bei uns gab es bisher nur BEM-Maßnahmen

  • Im Netz steht, dass die Mindestversorgung von Beamten nach 5 Dienstjahren 1866 € beträgt? Kann das sein? Wofür gehe ich dann überhaupt arbeiten? Ich habe jetzt 31 Dienstjahre und meine Pensionsansprüche sind in etwa die gleichen.

  • Ich zitiere mal aus einer Anwaltshomepage:


    https://beamtenrecht-hannover.…%20dann%20unzul%C3%A4ssig.



    Unsere Rechtsanwälte können Ihnen in jeder Phase einer Zwangspensionierung helfen:

    • Begleitung des gesamten Verfahrens
    • Überprüfung der Anordnung des Dienstherrn zu einer amtsärztlichen Untersuchung
    • Überprüfung amtsärztlicher Stellungnahmen im Hinblick auf die Anforderungen der Rechtsprechung
    • Prüfung einer bereits erfolgten Versetzung in den Ruhestand (anderweitige Verwendung, Teildienstfähigkeit, Beteiligung der Personalvertretung etc.)
    • Anfechtung einer Versetzung in den Ruhestand vor den Verwaltungsgerichten
    • Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit


    Also offenbar kommen diese Zwangspensionierungen vor, verlaufen aber nicht immer rechtens und sind auch rückgängig zu machen.

  • Was verwirrt dich, state?

    Nach 25 Dienstjahren bekommt man das automatisch ausgerechnet und zugeschickt, alle 5 Jahre. Ich war zuerst allerdings auch verwirrt, wo die ganzen Dienstjahre herkommen, aber das Studium wird teilweise angerechnet und auch die Kindererziehungszeiten mehr als ich dachte.

    Ich frage mich auch, ob das mit der Mindestversorgung wirklich so stimmt.

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