Verbeamtung- ja, nein?

  • Hey ihr,


    Bei mir steht demnächst der Termin beim Amtsarzt an. Mir wurde gesagt, wenn der Arzt mich für geeignet hält, ich aber nicht in die private Krankenversicherung komme, ich ein kleines Problem habe, weil ich meinen Beamtenstatus nicht einfach wieder abgeben kann. Bei freiwillig gesetzlich zahle ich mich ja dumm und dämlich. Jemand Erfahrung mit der Öffnungsklausel bei der PKV? Oder war generell schon mal jemand in der Situation?

    Alle machen Druck und sagen, ich soll auf die Verbeamtung, wenn möglich, nicht verzichten.

    Bin ehrlich gesagt ziemlich überfordert. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich lieber im Angestelltenverhältnis bleiben möchte, dafür müsste mich der Amtsarzt für ungeeignet einstufen.

    Wie seht ihr das? Habt ihr Erfahrungen?

    Ach ja: Bundesland Hessen.

    🤗

  • Das eine sind Äpfel, das andere Birnen:


    Du kannst verbeamtet sein und in der GKK/GPK.

    Du kannst aber auch verbeamtet sein und in der PKV/PPV.


    Gehst du jetzt erst ins Ref?

    Wie war dein Versicherungsstatus bislang?


    Einmal PKV/PPV, immer PKV/PPV.

    Hat nicht nur Vorteile.


    Dazu gibt's hier im Forum schon mehrere Aussagen. Such mal danach.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Schon klar, aber verbeamtet und GKV: da zahle ich mich dumm und dämlich.

    War verbeamtet auf Widerruf und freiwillig gesetzlich versichert. Aber möchte nicht mehr so viel Geld an die KK zahlen.

  • Schon klar, aber verbeamtet und GKV: da zahle ich mich dumm und dämlich.

    Das stimmt so nicht mehr unbedingt. Einige Bundesländer haben inzwischen die pauschale Beihilfe eingeführt, du müsstest mal schauen, wie das in Hessen damit ist.

  • In Hessen gibt es leider nicht die pauschale Beihilfe.

    Und zur Öffnungsklausel: ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl in die private Versicherung zu wechseln. Weil ich einfach nicht mehr raus komme und in die gesetzliche zurück kann.

  • In Hessen gibt es leider nicht die pauschale Beihilfe.

    Und zur Öffnungsklausel: ich hab ehrlich gesagt kein gutes Gefühl in die private Versicherung zu wechseln. Weil ich einfach nicht mehr raus komme und in die gesetzliche zurück kann.

    Das sollte für einen Beamten kein Problem darstellen, da er immer noch Beihilfe von seinem Dienstherren erhält. Im Falle etwaiger Gesundheitsproblemchen zahlst du in der PKV einen höheren Betrag, aber der ist meines Wissens auch ab einem bestimmten Betrag gedeckelt.

  • Im Falle etwaiger Gesundheitsproblemchen zahlst du in der PKV einen höheren Betrag, aber der ist meines Wissens auch ab einem bestimmten Betrag gedeckelt.

    Ich meine, der ist per se nicht gedeckelt. Was es gibt, ist die Möglichkeit, für ziemlich teuer Geld in die Basisversorgung der PKV zu gelangen, also einen Tarifwechsel. Das bedeuet, dass man die Grundversorgung wie in etwa für die GKV erhält, vor 2-3 Jahren war das bei der Debeka noch um die 700€ Beitrag (bei 50%Beihilfe). Ist also wirklich kein guter Deal, aber bevor man die Beiträge nicht zahlen kann und dann keine Kostenerstattung erhält, ist das die bessere Wahl.


    LiVHessen du kannst dir die Beitragssteiergung mit 3%/Jahr mal durchrechnen bis zum Pensionseintritt. In der Pension erhöht sich die Beihilfe (BaWü 70% Beihilfe), sodass die PKV Beiträge wieder sinken.

    Von speziellen Tarifen, bei denen du in jungen Jahren gleich mehr zahlst und im Alter weniger zahlen musst, würde ich dir abraten. Leg den zusätzlichen Betrag lieber (gut) an, da wirst du mehr von haben, als die popelige Beitragsermäßigung im Alter. Den zusätzlichen Bwetrag muss du nänlich auch im Alter (zumindest bei der Debeka) immer noch drauf zahlen. :autsch:


    In meinem Fall war die Meinung: Beamtin und PKV mit Risikozuschlag 30% ist besser als Angestellte/Beamtin mit GKV. Pauschale Beihilfe gabs zu meiner Zeit noch nicht.

  • Hallo LivHessen,


    ich weiß nicht, ob deine Entscheidung schon gefallen ist, aber vielleicht kann ich noch etwas dazu beitragen, da ich in einer äußerst ähnlichen Situation war.

    Ich habe Gym-Lehramt, bin auch in Hessen.

    Bei mir war es so, dass ich während des Referendariats in der PKV war, aber leider ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht habe. Solange ich nur Kleckerbeträge eingereicht habe, war alles gut. Als ich dann aber die Rechnung für einen kurzen Klinikaufenthalt (mittlerer 4-stelliger Betrag) eingereicht habe, hat sich der Ton geändert. Es wurde sich geweigert, die Kosten zu übernehmen, es gab rechtlich fragwürdige Briefe zu Schweigepflichtentbindungen usw. Nicht schön und hat mich über einen längeren Zeitraum intensiv beschäftigt und mir auch schlaflose Nächte bereitet.


    Nach dem Ref war dann für mich klar, ich will nicht in der PKV bleiben. Diesen Ärger brauche ich nicht. Zumal die bei mir damals wegen Kinkerlitzchen schon einen 30%igen Risikozuschlag genommen haben.

    Um aus der PKV rauszukommen, habe ich daher extra zunächst eine Angestelltenstelle angenommen, um in die Pflichtversicherung zu kommen. Im Laufe der Jahre kamen dann immer wieder Beamtenangebote verschiedener Schulen (hab halt Mangelfächer) bei mir an und ich habe immer wieder überlegt, ob ich das nicht doch machen soll. Mit meinen gesundheitlichen "Problemen", die mich zwar nicht einschränken, aber die man halt regelmäßig kontrollieren lassen muss, würde ich sicherlich beim Amtsarzt durchkommen (war ja auch beim Ref kein Problem), allerdings würde ich definitiv wieder 30% Risikozuschlag in der PKV bekommen. Ich hatte vor Corona mal einen freien Versicherungsvertreter gefragt und da kamen wir auf einen Betrag von rund 420 - 450 Euro pro Monat. Bedenken muss man, dass jede Erhöhung sich ja direkt auch auf den Risikozuschlag auswirkt. Toll ist das nicht.


    Ich habe dann auch überlegt, mich verbeamten zu lassen und in der freiwilligen GKV zu bleiben. Aber wie du sagst, das macht finanziell keinen Sinn. Da bezahlt man den Beitrag komplett selbst.


    Daher habe ich mich dazu entschieden, mich nicht verbeamten zu lassen und habe mich in der Folge an Privatschulen umgeschaut. Dort gibt es mitunter Verträge, durch die man Netto dasselbe, in manchen Stufen sogar paar Euro mehr, bekommt, wie ein Beamter. Dort gibt es oft auch eine Betriebsrente, sodass man im Rentenalter mit Rente + Betriebsrente auf eine ähnlich hohe Rente kommt.


    Klar, man ist nicht verbeamtet und könnte gekündigt werden - das ist in der Tat ein Nachteil. Allerdings haben auch die Privatschulen Lehrermangel. Dafür hat man oft ein angenehmes Arbeitsklima, flache Hierarchien und dadurch durchaus gute Möglichkeiten auch eher eine Beförderungsstelle zu bekommen. Ich habe in meinem Bekanntenkreis viele Lehrer - fast alle verbeamtet. Einigen von denen geht es nicht gut, sie hadern mit dem Beruf. Sie würden eigentlich gerne ihrem Leben eine neue Orientierung geben. Aber die Verbeamtung zwingt sie gewissermaßen dazu, weiterzumachen, denn sich aus dem Dienst enlassen zu lassen, hieße aufgrund der nur 50%igen Nachversicherung in der Rentenversicherung einen deutlichen finanziellen Nachteil. Das Problem habe ich nicht. Sollte ich mal etwas anderes machen wollen, um meinem Leben einen neuen Sinn zu geben, könnte ich das ohne Probleme tun.


    Summasumarum: Es gibt durchaus gute Gründe, sich gegen eine Verbeamtung zu entscheiden. Allerdings hat eine Verbeamtung in der Tat Vorteile, insbesondere gegenüber einer TV-H oder TV-L-Anstellung an einer staatlichen Schule. Die Nachteile, insbesondere das aus meiner Sicht ungünstige PKV-System, sollte man aber auch beachten und nicht unterschätzen.


    Wünsche dir eine gute und zufriedenstellende Entscheidung.

  • Aber die Verbeamtung zwingt sie gewissermaßen dazu, weiterzumachen, denn sich aus dem Dienst enlassen zu lassen, hieße aufgrund der nur 50%igen Nachversicherung in der Rentenversicherung einen deutlichen finanziellen Nachteil.

    Ein wohl unausrottbarer Mythos. Nachversicherung in der RV erfolgt zu 100 %. Die Rückkehr in die GKV kann aber schwierig werden, wenn man schon älter ist.

    Habe übrigens auch auf die Verbeamtung verzichtet, Grund war bei mir in erster Linie auch, dass ich mich zu 100 % hätte gesetzlich versichern müssen. Es gab aber auch noch andere Gründe. Die Öffnungsklausel gab es damals noch nicht.

    Bin jetzt 63 Jahre alt, habe gekündigt, beziehe ALG 1 und werde demnächst in Rente gehen. Rente + VBL Pflicht und freiwillig = okay

  • Ein wohl unausrottbarer Mythos. Nachversicherung in der RV erfolgt zu 100 %. Die Rückkehr in die GKV kann aber schwierig werden, wenn man schon älter ist.

    (hier stand Unsinn)


    In die GKV kommt nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nicht mehr - es sei denn, man nimmt eine sozialversicherungspflichtige Stelle an, i.e. angestellte Lehrkraft. Ob man auch in die GKV kann, wenn man angestellte Lehrkraft wird, gleichzeitig aber über der JAEG liegt, weiß ich nicht genau. Würde erwarten, dass man dann auch nicht direkt in die GKV kann, sondern zunächst sein Gehalt unter die JAEG bringen muss.

  • Das ist nicht richtig. Verlässt man das Beamtenverhältnis, so wird die Person in der gesetzlichen Rentenversicherung für die gesamte Zeit nachversichert (ja, 100% bezogen auf die Zeit), der Dienstherr bezahlt jedoch nur den Arbeitgeberanteil in die RV, wohingegen man als angestellter Lehrer in der Zeit ja bereits Arbeitgeber- + Arbeitnehmer-Anteil in die RV eingezahlt hätte. Das macht rund 50% weniger Beitrag in die RV aus. Das wiederum führt zu weniger Rentenpunkten und das wiederum macht diese Lösung wenig attraktiv

    Nein das ist und war auch immer falsch.


    Zitat

    Der nachträglich zu entrichtende Versicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) ist alleine vom ehemaligen Dienstherrn zu tragen

  • Ich muss um Entschuldigung bitten, ihr habt beide vollkommen recht. Das hat mich jetzt so irritiert, dass ich selbst noch mal an mehreren Stellen nachgelesen habe.


    Ich habe mich geirrt, auch wenn mir das damals nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf als ich extra die Angestelltenstelle annahm von einem der Berater genau so erklärt wurde. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass es so ist.

    Es tut mir leid, mein Fehler.


    Interessanterweise gehen aber die betroffenen verbeamteten Kollegen auch davon aus, dass das so ist. Ich werde die Info dann jetzt mal so weitergeben. Vielleicht ändert das deren Perspektive auf die Sache.


    Und ich muss noch mal bei den Bekannten nachfragen, die sich haben entlassen lassen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die mir das Prozedere auch so beschrieben haben. Will aber nicht ausschließen, dass ich das dann auch falsch verstanden habe.

  • Bezüglich Nachversicherung sei noch erwähnt, dass man in Hessen nach fünfjähriger Dienstzeit (Zeiten der Anwartschaft ausgenommen) Anspruch auf Altersgeld hat. Das macht die finanziellen Einbußen bei beruflicher Veränderung deutlich erträglicher.

  • Ja.


    Es besteht dazu noch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Rentenpunkte nachzukaufen (dies ist ansonsten recht reglementiert). Dazu könnte man ja einen Teil seiner Ersparnisse aus dem netto-Gehaltsvorteil verwenden.


    Angesichts der schleichenden Abschaffung der VBL (die sich trotz Inflation nur um 1% pro Jahr erhöht, zudem noch teilweise sozialversicherungsabgabenpflichtig ist) würde ich die nicht vorhandene Möglichkeit, sich dort nachzuversichern, nicht als Nachteil werten.


    Mit Altersgeld stände man ohnehin immer weitaus besser da, als wenn man die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wäre.

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