Verbeamtung - Hessen - Amtsarzt

  • Hallo an alle!


    Ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage helfen. Und zwar habe ich in Hessen eine Planstelle angeboten bekommen und muss nun zum Amtsarzt.. Da die (zwar gering, aber sie besteht) Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich die gesundheitliche Prüfung nicht schaffe, wollte ich fragen, ob jemand weiß, wie das Angestellten-Verhältnis aussieht, nachdem eine angebotene Planstelle sozusagen nicht zustande gekommen ist. Besteht dann (wie bei andere TVH-Verträgen) auch wieder die Möglichkeit, mir jederzeit nach jedem Schuljahr zu kündigen oder ist diese Angestellten-Stelle dann entfristet?


    Über Antworten würde ich mich freuen :)

  • Auch wenn ich nicht aus Hessen komme: Wenn du nicht gerade einen befristeten Vertretungsvertrag unterzeichnest, sondern eine feste Planstelle im Angestelltenverhältnis antrittst, dann ist das natürlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag (mit entsprechender Probezeit) und kein befristeter Arbeitsvertrag. Trotz allen Föderalismus gilt das bundesweit einheitlich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen herzlichen Dank! Das beruhigt mich sehr und erleichtert mir den Amtsarztbesuch. Ich habe zwei Planstellenangebote, habe jedoch mal eine Therapie gemacht und deshalb etwas Angst ..

  • Ich wurde nach den Gründen der Therapie gefragt und musste darlegen, dass die Situation abgeschlossen ist. Außerdem wurde ich gefragt, ob ich nochmal eine Therapie machen würde. Daraufhin meinte ich, dass ich es nicht davon ausginge, aber wenn ich nochmal in eine Situation käme, in der ich sie bräuchte, ja. Der Amtsarzt sagte dann nur: "Na dann ist es ja gut." und er schien damit beides zu meinen.

    15 Jahre später habe ich keine weitere Therapie gebraucht, bin aber noch immer froh, sie damals gemacht zu haben.

    Natürlich sind es Einzelfallentscheidungen, aber vielleicht nimmt dir meine Geschichte etwas die Nervosität vor dem Termin.

  • Vielen herzlichen Dank! Das beruhigt mich sehr und erleichtert mir den Amtsarztbesuch. Ich habe zwei Planstellenangebote, habe jedoch mal eine Therapie gemacht und deshalb etwas Angst ..

    Wenn diese abgeschlossen ist, dann bring einfach das Gutachten oder die Bescheinigung vom Therapeuten mit. Es wird sicherlich danach gefragt. Aber sollte eigentlich kein direktes Ausschlusskriterium sein.

  • Die "Therapie" (nicht bei einem Psychiater oder Psychologen, sondern auf Heilpraktiker-Ebene) ist im Prinzip abgeschlossen (es war eher ein Coaching), ich nehme aber noch ein niedrig dosiertes Antidepressivum, weil meine Ängste (wegen der ich ein 'Coaching' gemacht habe) gerade hormonell bedingt (PMS) immer mal wieder hochkommen. Das hat überhaupt nichts mit meinem Beruf zu tun (beide Examen mit Auszeichnung und keine Fehlzeiten) und beeinträchtigt dort auch nichts, aber.. naja.

  • Die "Therapie" (nicht bei einem Psychiater oder Psychologen, sondern auf Heilpraktiker-Ebene) ist im Prinzip abgeschlossen (es war eher ein Coaching), ich nehme aber noch ein niedrig dosiertes Antidepressivum, weil meine Ängste (wegen der ich ein 'Coaching' gemacht habe) gerade hormonell bedingt (PMS) immer mal wieder hochkommen. Das hat überhaupt nichts mit meinem Beruf zu tun (beide Examen mit Auszeichnung und keine Fehlzeiten) und beeinträchtigt dort auch nichts, aber.. naja.

    Wird schon, hoffe ich für dich. Du solltest damit relativ offen umgehen. Die Ärzte möge es gar nicht, wenn sie das Gefühl haben es wird was verheimlicht. Natürlich musst du auch nicht zu viel erzählen.

  • Das ist tatsächlich auch eine Frage, die ich mir immer wieder stelle. Ich komme aus einer Lehrerfamilie und habe (sozusagen) von klein auf gelernt "Wer beim Amtsarzt die Wahrheit sagt, ist selbst dran Schuld". Das ist übrigens auch eine Aussage, die ich von einem Großteil meiner Kollegen höre. Natürlich gebe ich an, dass ich ein Medikament nehme und das auch aufgrund von 'Ängsten' (in Folge eines Traumas). Dass meine Hausärztin vermutlich "Angststörung" in meine Akte geschrieben hat - da überlege ich noch, ob ich es tatsächlich so ausformuliere, einfach, weil ich schon von mehreren Seiten gehört habe, dass Angststörung eine Ausschlussdiagnose ist, weil es natürlich etwas dauerhaftes ist, was immer wieder ausbrechen kann...

  • 1. Wer beim Amtsarzt nicht die Wahrheit sagt ist selbst schuld, wenn ihm oder ihr das später mal auf die Füße fällt. Nur so wird daraus ein Schuh. Beim Amtsarzt direkt mit der Unwahrheit zu starten ist der direkte Nachweis, dass man nicht die charakterliche Eignung für die Verbeamtung aufweist. Traurig, dass du das offenbar zuhause nicht anständig gelernt hast. Mach es selbst besser.


    2. Einen Amtsarztbesuch kann man bei gesundheitlicher Vorbelastung strategisch vorbereiten (und sollte das auch), um mit der Wahrheit zu bestehen, nicht durchzufallen. Dazu könnte beispielsweise ein Attest eines Facharztes gehören, dass die Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, die Angststörung keinerlei Schulbezug aufweist, keine Einschränkung für den Zielberuf bestehet, etc. (je nachdem, was passt).


    3. Du schreibst, du wurdest von einem Heilpraktiker behandelt. Diese sind üblicherweise keine Mediziner oder Psychologen. Wenn die Diagnose also auf den Heilpraktiker zurückgeht, wäre die erste Frage, die du dir stellen solltest, ob das eine seriöse (kompetente) Diagnose war oder die Ängste, die du an dir wahrnimmst womöglich nicht auf eine Angststörung zurückgehen, sondern z.B. auf konkrete, reale Erfahrungen, die du gemacht hast. Mir ist auch schon von ausgebildeten Fachärzten vor einigen Jahren zunächst eine generalisierte Angststörung zugeschrieben worden, ehe ich dank Therapie aussortieren konnte, dass meine sämtlichen Ängste auf meine Traumata zurückzuführen sind, ich also keine Angststörung habe, sondern das einfach nur Begleiterscheinungen der PTBS waren (was nicht nur die Prognose verändert hat, sondern auch die Behandlung). Das konnte ich mit meinen Ärzten klären, weshalb die Diagnose „Angststörung“ seitdem nie wieder ein Thema war bei mir.

    Im Zweifelsfall die Diagnose prüfen lassen durch einen tatsächlichen Facharzt und dem Amtsarzt gegenüber deutlich machen, dass die Diagnose auf jemanden zurückging, der letztlich kein Facharzt ist und insofern eine derartige Diagnose nicht seriöse stellen konnte, weshalb du diese inzwischen auch prüfen lässt. (Persönlich halte ich die Mehrheit der Heilpraktiker für Scharlatane und würde mich solchen selbsterklärten Ärzten oder Therapeuten niemals anvertrauen. Solltest du ein seriöses Exemplar erwischt haben gut für dich, die fachliche Qualifikation kritisch zu prüfen schadet aber in keinem Fall.)


    4. Selbst wenn du je nicht verbeamtet werden solltest aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte, ist diese (zumindest im Rahmen des hier Dargestellten) definitiv kein genereller Ausschlussgrund für den Schuldienst. Zumindest im Angestelltenverhältnis wirst du also eine Planstelle antreten können, wenn du ansonsten alle Voraussetzungen erfüllst.


    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.


    Leider habe ich damals keinen Termin bei einem "richtigen Psychologen" bekommen. Zwischendurch hatte ich mal ein Gespräch bei einer Psychiaterin, mit der ich aber nicht reden konnte, da sie mich ständig unterbrochen hat und ziemlich unfreundlich war (auch keine guten Voraussetzungen trotz Studium, fachlicher Qualifikationen usw.).


    Das mit der Diagnose (dass es im Prinzip keine gibt, weil nie von einem praktizierenden Arzt ausgestellt) sehe ich ähnlich, weshalb ich ja überlege, meine Ängste zu umschreiben, ohne eine Diagnose zu formulieren .. Danach werde ich vermutlich eh an einen Facharzt überwiesen. Für mich ist auch klar, dass ich (so wie die meisten Lehrer es mir raten) nichts verschweigen werde.


    Ich glaube nicht, dass meine Diagnose ein Ausschlussgrund für den Schuldienst ist. Gibt es tatsächlich eine Diagnose, die auch ein Angestelltenverhältnis ausschließt !??! Als TV-H-Kraft muss man immerhin auch vorher nicht zum Arzt..

    Meine Ängste haben nichts mit der Schule zu tun. Im Gegenteil: Ich hatte meine schlimmste Phase im Referendariat und habe meinen Abschluss mit 1,1 gemacht.

  • Klar gibt es auch Diagnosen, die den Schuldienst befristet oder dauerhaft komplett ausschließen. Bestimmte Formen der Schizophrenie (je nach Behandelbarkeit), teilweise auch sehr schwere Formen von Typ 1- Diabetes (habe einen Kollegen mit T1- Diabetes, dergut eingestellt ist und auch verbeamtet wurde, kenne aber auch einen Fall, wo die extreme Schwere der Erkrankung zu einem Ausschluss geführt hat, Bis diese ausreichend eingestellt werden konnte), etc. Das sind aber wirklich ganz extreme Fälle. Ich habe einen GdB von 70, bin also alles, nur nicht fit und gesund und problemlos im Schuldienst, genau wie viele andere schwerbehinderte/kranke/behinderte KuK. Also lass dich nicht unterkriegen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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