Abordnung, gewünschte Versetzung und Kinderwunsch

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich würde mich bei folgendem Anliegen über Erfahrungsberichte, Tipps, Zuspruch freuen.


    Ich wurde direkt nach dem Ref für drei Jahre an meine Refschule abgeordnet. Dies war mein Wunsch, da kurzfristig doch noch eine Stelle frei wurde. Mein großer Wunsch ist außerdem eine Versetzung an diese Schule nach Ablauf der Abordnung. Hierfür muss natürlich entsprechend weiterhin Bedarf da sein.


    Nun kommt aber hinzu, dass ich auch einen immer größeren Kinderwunsch verspüre. Oft denke ich, dass ich zunächst abwarten sollte, was nächstes Jahr aus meinem Versetzungsantrag wird. Dies würde mir vielleicht etwas Sicherheit geben, wenn meine Wunschschule endlich auch Stammschule wäre. Andererseits weiß ich auch, dass für mich Familie über dem Job steht und man ja auch nie weiß, wie lange es dauert bis es letztendlich klappt. Hinzu kommt, dass ich, wenn ich Elternzeit nehmen würde, ja sowieso keinen Anspruch auf Rückkehr an die Schule hätte, oder?


    Liebe Grüße!


    Maria

  • Das Anliegen, für das du dir Erfahrungsbericht, Tipps und Zuspruch erhoffst ist welches genau und bezieht sich auf welches Bundesland? Die von dir erhoffte dauerhafte Versetzung an deine aktuelle Abordnungsschule? Falls ja, wünsche ich dir gerne, dass dein Wunsch sich erfüllen möge mit der dauerhaften Stelle dort. Such auf jeden Fall auch das Gespräch mit der SL, um dein Interesse an einer dauerhaften Abordnung zu signalisieren, damit diese sich für dich stark machen kann, sollte es diese Option geben.

    Oder geht es um deinen Kinderwunsch gekoppelt an die Frage nach einem Rückkehranspruch an die Schule, an der du vor einer Elternzeit tätig gewesen wärst? Je nach Bundesland könnte die Antwort auf den Rückkehranspruch unterschiedlich ausfallen möglicherweise. Ausgehend von dem, was mir bekannt ist und ich hier auch im Forum häufig gelesen habe, gibt es einen solchen generellen Rückkehranspruch an die alte Schule aber wohl nicht, nein. Du könntest dich aber natürlich während der Elternzeit selbst in Teilzeit vertreten. Damit wärst du nicht komplett weg für 1-x Jahre, so dass deine Schule dich auch nicht vollständig und langfristig ausplanen müsste, sprich Ersatz benötigen würde im vollen Umfang. Mir ist aus meinem Kollegium nur ein Fall bekannt, wo eine Kollegin, die als Teilzeit in Elternzeit zurückgekehrt ist, dafür erst zu uns versetzt worden ist, was möglicherweise mit der Dauer der Elternzeit zu tun hat, dass ihre Schule bei ihrer Rückkehr keine Stelle mehr offen hatte.


    Im Sinne der Selbstfürsorge würde ich dir empfehlen einfach beide Wunschziele parallel anzugehen, also sowohl dafür zu kämpfen, an deiner Wunschschule bleiben zu können, als auch, wenn sich das für dich und deine:n Partner:in richtig anfühlt, an der Umsetzung des Kinderwunsches zu arbeiten. Weder weißt du, wann es mit einer Schwangerschaft für dich oder deine:n Partner:in klappt, noch wer am Ende tatsächlich wie lange in Elternzeit gehen (können) wird oder ob es mit der Wunschschule klappt. Das sind viele Unwägbarkeiten, die du nicht sämtlich selbst in der Hand hast, du kannst nur versuchen einen möglichst guten Rahmen für dich und deine Familie zu schaffen.

    Falls der Kinderwunsch noch nicht zu laut ist, dann wäre es allerdings (gerade im Sinne der Selbstfürsorge) sicherlich kein Schaden, diesen zumindest erst gegen Ende der Probezeit in die Realisierungsphase zu schicken, damit du an den Teil einfach einen Haken machen kannst, ehe sich Elternzeit- sowie ggf. Mutterschutzfragen stellen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie sich das in Zeiten des Lehrermangels entwickelt, kann man überhaupt nicht voraussagen.


    Bisher war in NRW Elternzeit das goldene Ticket für eine Wunschversetzung. Die geänderten Regeln zum zumutbaren Versetzungsumkreis lassen da nichts gutes erahnen. Ich nehme mal an, das wird in den anderen Bundesländern über kurz oder lang so ähnlich sein.

    Trotzdem wirst du allerdings vermutlich auch weiterhin über die Begründung Familie eine bessere Versetzungschance haben, als ohne stichhaltigen Grund. Nur halt keine (inoffizielle) Garantie mehr, anders als bisher.


    Bezüglich der automatischen Rückkehr an deine Stammschule: Das erlischt in NRW wenn deine Elternzeit länger als ein Jahr ist. Mutterschutz wird da aber nicht mit eingerechnet, sondern wirklich nur die Elternzeit. Das heißt jetzt nicht, dass du zwingend woanders hinkommst, aber es kann halt passieren.

  • Wenn du einen sehr, sehr starken Kinderwunsch hast, würde ich dem unabhängig von allen anderen Überlegungen nachgeben, insbesondere, wenn du sonst noch Jahre waren würdest.

    Warum? Es ist nie selbstverständlich, dass man (schnell) schwanger werden und bleiben kann.

    Ich wünsche dir sehr, dass sich das nicht betrifft. Ich habe zu viel an Unfruchtbarkeit und Fehlgeburten durchgemacht und dadurch von vielen Kolleginnen auch erfahren, als dass ich bei sehr starkem Kinderwunsch nicht immer darauf hinweisen würde, dass eine genaue Planung, wann eine Schwangerschaft besonders gut passt, ein echtes Privileg ist, das bei weitem nicht alle Menschen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Dies würde mir vielleicht etwas Sicherheit geben, wenn meine Wunschschule endlich auch Stammschule wäre. Andererseits weiß ich auch, dass für mich Familie über dem Job steht und man ja auch nie weiß, wie lange es dauert bis es letztendlich klappt. Hinzu kommt, dass ich, wenn ich Elternzeit nehmen würde, ja sowieso keinen Anspruch auf Rückkehr an die Schule hätte, oder?

    Für NRW wäre das formal richtig, allerdings kann man das im Vorfeld der Schulleitung und der BR gegenüber deutlich kommunizieren, dass man an der Schule bleiben möchte.
    Ein Mitarbeiter der Personalabteilung in der BR sagte mir vor mehreren Jahren, als ich ihn mit demselben Anliegen meine Frau betreffend anrief, dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem ein Verbleib an der Stammschule abgelehnt worden wäre.


    Ob es der Verbleib an der Stammschule oder die Abordnung an eine andere Schule für die Dauer der Elternzeit oder eines möglichen Urlaubs aus familienpolitischen Gründen ist, empfiehlt es sich immer, mit den zuständigen Stellen rechtzeitig zu sprechen.

    Noch eine Sache, was den Kinderwunsch angeht und die "Strategie", die Du ansprachst:

    Das Leben ist nie zu 100% planbar. Manches kommt wie es kommt. Daher kann man manches auch erst dann abschließend regeln, wenn es soweit ist. Bis dahin empfiehlt es sich, die "Regeln" des Systems zu kennen und diese soweit möglich für die eigene Lebensplanung zu nutzen.

  • Hallo Mariia,


    zusätzlich zu den Tipps meiner Vorredner:innen möchte ich dir noch nachfolgend etwas auf den Weg geben:


    • Finde die für dich (als Mensch, nicht als Beamtin) beste Lösung.
    • Suche, wie CDL sagt, das Gespräch mit der SL. Wäge vorher aber ab, ob deine SL offen für solche Gespräche und Anliegen ist. Ist das ein Gespräch, das du gerne gemeinsam mit einem Personalrat/einem Beauftragten für Chancengleichheit (m/w/d) führen möchtest?
    • Frage bei deinem zuständigen Schulamt nach, wie die gängige Praxis in solchen Fällen aussieht. Das geht schnell und nachhaltig per freundlicher E-Mail. Denn Schriftlichkeit schafft Verbindlichkeit, wie ein Kollege von mir mal sagte.
    • Untermauere dein Begehren ggf. (auch wenn wirkungslos und, ja, das passiert dennoch regelmäßig) mit einem Versetzungsantrag. Ein Versetzungsantrag kann nicht mehr als abgelehnt werden.
    • Baue an deiner Schule etwas auf, das deiner Schule einen Mehrwert bringt und sich im Falle einer Versetzung/Rückkehr nachhaltig auf die Schulentwicklung auswirkt (Schülerhomepage, Schulsanitätsdienst, Löwen-retten-Leben, Schülerfirma, Schülerkiosk, Schulchor, bestimmte Förderprogramme [wie das Marburger Konzentrationstraining], Sonderaufgaben, Mitarbeit an der Homepage oder in der Öffentlichkeitsarbeit, Berufsorientierung, Zusammenarbeit mit Bildungspartnern etc.)
    • Bleibe gesund und alles Gute 🍀😁


    Freundliche Grüße

    Philipp

  • Vielen vielen Dank für eure Antworten!


    Um noch die offenen Fragen zu klären: Ich arbeite an einer Grundschule in Baden-Württemberg, meine Probezeit ist bereits vorbei. Im Gespräch mit meiner Schulleitung war ich bereits, sie möchte ebenfalls dafür kämpfen, dass ich bleiben kann. Die Aussichten auf Bedarf stehen auch gar nicht schlecht momentan.

    Danke auch für den Tipp, mich einfach mal schriftlich ans Schulamt zu wenden bevor die Antragstellerei losgeht! Das werde ich auf jeden Fall noch machen.


    Ich starte jetzt im September ins letzte Jahr der laufenden Abordnung. Gerade habe ich mich nochmal auf entsprechenden Seiten informiert und bin darauf gestoßen, dass eine Versetzung zurückgenommen wird, wenn man zum Zeitpunkt der Versetzung nicht dienstfähig ist. Würde das heißen, dass - selbst wenn ich durch einen positiven Versetzungsbescheid an meiner Schule bleiben dürfte - dies wieder rückgängig gemacht wird, wenn ich Anfang September 2024 dann evtl im Mutterschutz oder in Elternzeit wäre?


    Wie schnell erfährt ein Schulamt überhaupt von einer Schwangerschaft? Muss die Schulleitung dies direkt weitergeben?


    Ich bin in diesem Thema leider komplett unwissend, wie ihr sicher merkt. Auf den Infoseiten findet man leider auch gar keine so genauen Antworten auf seine Fragen. Daher nochmal ein großes Dankeschön für eure Hilfe!


    Liebe Grüße!

  • Du bist doch aber dienstfähig, wenn du im Mutterschutz oder Elternzeit bist. Die Schulleitung wird das zügig weitergeben müssen, wenn du das offiziell mitgeteilt hast, aber du musst es ja nicht mitteilen.

  • Ja, auch wenn du in EZ bist, bist du (nach der EZ) dienstfähig.

    Nicht dienstfähig würde bedeuten, dass du durch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung deinen Dienst (dauerhaft) nicht antreten kannst.

    Es kann ja auch passieren, dass du zu, 1.8.2024 versetzt wirst und du dir am 31.7.2024 das Bein brichst, sodass du deinen Dienst nicht püntlich zum Schuljahresbeginn antreten kannst, aber mit z.B. 4 Wochen Verspätung.

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