Probezeitverkürzung

  • Hallo zusammen,


    Ich habe das Forum schon durchforstet und im Beamtenrecht etc. nachgelesen. Allerdings habe ich bisher keine passende Antwort gefunden.


    Ich bin aktuell in meinem 2. Probejahr. Im ersten Jahr habe ich von meiner Schulleitung eine sehr gute Beurteilung erhalten und theoretisch ist ja dann eine Verkürzung auf 2 Jahre möglich, wenn die Note so bleibt.


    Nun war meine Schulleitung auch erneut im Unterricht, um mich wieder zu beurteilen, da sie davon ausging, dass meine Probezeit mit Ablauf des Schuljahres beendet ist. Bisher hat aber das RP gar keine erneute Beurteilung angefordert. Kann ich noch damit rechnen, dass sich jemand meldet oder ist es manchmal so, dass trotz passender Noten, die Probezeit nicht verkürzt wird? Muss in einem solchen Fall vielleicht sogar meine Schulleitung die Beurteilung ohne Aufforderung ans Schulamt/RP senden?


    Ich arbeite in Ba-WÜ.


    Liebe Grüße und schonmal DANKE für alle Antworten!

  • Deine SL soll nachhaken beim RP, wie es um die Verkürzung steht angesichts deiner sehr guten ersten Probezeitbeurteilung, sowie im selben Zug die zweite Beurteilung als abschließende Beurteilung einreichen mit dem Hinweis, dass sie davon ausgehe, dass deine Probezeit damit erfolgreich beendet sei, aber um entsprechende Bestätigung bitte.

    Manchmal brauchen die im RP so einen deutlichen Anschubser bei Verkürzungen, damit diese nicht untergehen. Ein paar Tage nach dem Einsenden der Unterlagen am besten dann noch einmal bei dem oder der zuständigen Sachbearbeiter: in im RP kurz telefonisch nachfassen, ob alle Unterlagen vollständig vorlägen und wann man mit der Bestätigung über das Ende deiner Probezeit rechnen können. Mein Vater hat als SL ein paar Mal solche Situationen gehabt, die dann nach dem telefonischen Nachfassen meist binnen zwei Tagen geregelt waren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo!

    Bin in BW auf Probe verbeamtet seit 09.22.

    Ich habe im Juni meine erste Beurteilung bekommen (1,5) und heute bat mich die SL meine 2te Beurteilung zu unterzeichnen „wegen Beerdigung de Probezeit… sieht so aus, dass sie dann im Dezember auf Lebenszeit verbeamtet sind…“

    Eigentlich sollte meine Probezeit ja nur um 1 Jahr verkürzt werden — jetzt Zack: 1,5 Jahre?

    Auch der Beurteilungszeitraum scheint mir etwas knapp: Juni/Juli.


    SL und ich waren beide etwas ratlos warum.


    Hilfe?

  • Welche Abschlussnote hattest du im 2. Staatsexamen? Bei 1,5 und besser im 2. Staatsexamen entfällt das erste Jahr der Probezeit, bei 1,5 und besser in der ersten Probezeitbeurteilung wird die Probezeit um ein weiteres Jahr auf damit nur noch 1 Jahr gekürzt. Entweder also deine SL und du sind beide so ferienreif, dass ihr übersehen habt, dass du die Verkürzung um zwei Jahre hast oder das RP hat sich vertan. In letzterem Fall soll deine SL das RP darauf hinweisen, dass Beurteilungsrunde 2 erst am Ende des Schuljahres 2023/2024 fällig ist für die Lebenszeitverbeamtung und das RP zu fix dran war (auch das kommt immer wieder vor).


    Ach so und Option drei ist natürlich, dass eine Beerdigung der Probezeit diese nachvollziehbarerweise automatisch beendet, ganz gleich nach wie vielen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren.:zahnluecke:

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    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Beerdigung, Beendigung — sinngemäß oft sehr nah bei einander, danke iPad!

    2. Staatsexamen 1,6 — viiiiel zu schlecht dafür, deswegen war ich so verwundert.


    Vor lauter Unruhe habe ich im RP angerufen:

    Die haben die Beurteilung tatsächlich angefordert, warum wird noch geklärt…

    Spannend das ganze.

  • Ach so und Option drei ist natürlich, dass eine Beerdigung der Probezeit diese nachvollziehbareres automatisch beendet, ganz gleich nach wie vielen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren.:zahnluecke:

    Witzbold :D

    Bekommt die dann tote Person noch die Beurteilung am Ende der abrupten Probezeitbeendigung posthum zugestellt? Wäre doch mal der besonder Nachruf :D

  • Nein. Die Dienstreise des Beamten ist mit dem Tod beendet. Weiß doch jeder.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Liegt ggf. eine Anrechnung von

    vor?


    Das würde ggf. auch erklären, warum die Probezeit nicht auf genau ein oder genau zwei Jahre verkürzt wäre, sondern auf die ca. 1,5.

  • Nein. Die Dienstreise des Beamten ist mit dem Tod beendet. Weiß doch jeder.

    Ah, also muss man posthum noch Reisekosten beantragen zur Rückerstattung. Hat jemand die korrekte Formularnummer für Bw im Kopf? :zahnluecke:

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  • Liegt ggf. eine Anrechnung von

    vor?


    Das würde ggf. auch erklären, warum die Probezeit nicht auf genau ein oder genau zwei Jahre verkürzt wäre, sondern auf die ca. 1,5.

    Gute Idee, diese Optionen hatte ich ganz vergessen vorhin. :top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hast du ein FSJ absolviert? Je nachdem in welchem Bereich das gemacht wurde, führt auch dies zu einer Verkürzung um ein weiteres Jahr :)

    Stimmt so pauschal nicht. Bundesfreiwilligendienst und ähnliches können "nach Ermessen der Ernennungsbehörde" anerkannt werden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Daher sage ich ja, je nachdem in welchem Bereich :) Vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass sie um ein Jahr verkürzt werden "kann", um es klarer zu machen.

    In meinem Refjahrgang hier in BW durften z.B. alle, die ein FSJ an einer Schule absolviert hatten, ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen.

  • Verrückt mit was man alles bei euch die Probezeit verkürzen kann.


    In Hessen ist das wohl auch möglich, aber Noten und FSJ interessiert keinen. Ich kenne niemanden, der nicht 3 Jahre in der Probezeit war (meine endet in 3 Wochen 🥰).

  • Kennt sich da jemand in NRW genauer aus? Da gibt es ja auch die Möglichkeit. Muss da die Schulleitung einen Antrag stellen?

    Meine Vordienstzeiten wurden bis dato immer als Gleichwertig anerkannt und mein Examen habe ich mit sehr gut abgeschlossen.

  • Kennt sich da jemand in NRW genauer aus? Da gibt es ja auch die Möglichkeit. Muss da die Schulleitung einen Antrag stellen?

    Meine Vordienstzeiten wurden bis dato immer als Gleichwertig anerkannt und mein Examen habe ich mit sehr gut abgeschlossen.

    Im Zweifelsfall Gewerkschaft kontaktieren und nachfragen, sollte aber in eurer BASS stehen, wenn es entsprechende Optionen gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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