? Nebentätigkeit (Genehmigung, Auswirkung auf die Pension etc.)

  • Also ihr meint, z.B. auf 30% zu reduzieren und dann dazu noch eine halbe Stelle im Büro der Firma eines Freundes (ca. 20h, geht teilweise auch im Homeoffice) zu machen, wird nicht genehmigt werden?

    Es geht mir ja im Kern nur darum für einen Zeitraum von 1-2 Jahren, bis die Abordnung eh ausläuft oder ich eine schönere Stelle in der Schule gefunden hab, nicht täglich mit den IK-Klassen etc. zubringen zu müssen, was ich als total ineffektive Tätigkeit empfinde und täglich keine Lust drauf habe.

    Du bist abgeordnet worden, weil du an deiner bisherigen Schule nicht mehr benötigt wirst, an deiner aktuellen Schule und anderen Schulen aber akuter Bedarf herrscht. In so einer Situation wird dir sicherlich keine anlasslose Teilzeit bewilligt werden, nur um es dir zu ermöglichen, die ungeliebte Abordnung aussitzen zu können. Eine Teilzeit unter 50% ist anlasslos in jedem Fall utopisch angesichts der generellen Versorgungslage deines Bundeslandes und der neu eingeräumten Möglichkeiten auch schulartfremd abgeordnet zu werden, um Löcher zu stopfen. Hier in BW muss man sich inzwischen sogar mit anerkannter Schwerbehinderung teilweise dafür verkämpfen unter 75% arbeiten zu dürfen, sprich muss trotz gegebenen, bekannten Anlasses, eben diesen auch noch äußerst umfassend nachweisen über den Schwerbehindertenausweis hinaus.


    Fang an, deine aktuelle Tätigkeit als Lehrkraft effektiver zu gestalten, dann geht die Abordnung nicht nur schneller rum, sondern du empfiehlst dich auf für sogenannte „schönere Stellen“ als Lehrkraft. So, wie du dich hier darstellst, will dich doch wirklich keine Schule freiwillig im Kollegium haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was wohl irgendwie gehen muss "nebenher" ist selbstständige Arbeit. Ganz viele meiner KuK sind "nebenher" in irgendeiner Form in der Landwirtschaft tätig

    Landwirtschaft ist privilegiert. Das müsste sogar genehmigungsfrei sein.

    Eine jüngere Kollegin von mir ist nebenbei Influencerin

    Das dürfte leider unter künstlerische Betätigung fallen. Also auch nur anzeigepflichtig. Als Dienstherr würde ich mich aber bedanken, wenn eine Amtsträgerin sich so prostitu produziert.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Als Dienstherr würde ich mich aber bedanken, wenn eine Amtsträgerin sich so prostitu produziert.

    Ich will jetzt niemanden zur Diskussion stellen, ich kenne aber einen Kollegen der als Fitness Influencer sehr viel Zeug postet, woran zwar nichts verwerflich ist, es mir aber doch seltsam anmutet und ich mich schon frage, wie die Eltern das finden.

  • Ich will jetzt niemanden zur Diskussion stellen, ich kenne aber einen Kollegen der als Fitness Influencer sehr viel Zeug postet, woran zwar nichts verwerflich ist, es mir aber doch seltsam anmutet und ich mich schon frage, wie die Eltern das finden.

    Ich behaupte mal die meisten Eltern haben was Besseres zu tun als die Lehrer ihrer Kinder zu googeln und ihnen auf Social Media nachzuschnüffeln. Und selbst wenn, was ist despektierlich daran Fitness Influencer zu sein? Meinst du wegen knapper Work-Out-Kleidung kann das problematisch sein oder ...?

  • Ich bin da vermutlich erstaunlich konservativ, ich persönlich wollte nicht unbedingt auf öffentlichen Profilen ständig oberkörperfrei posieren. Es ist nichts verwerfliches an dem Profil.

  • Ich bin da vermutlich erstaunlich konservativ, ich persönlich wollte nicht unbedingt auf öffentlichen Profilen ständig oberkörperfrei posieren. Es ist nichts verwerfliches an dem Profil.

    Gehört aber zu seinem Recht dazu. Ich tauche auch nicht in sozialen Medien mit meinem Leben auf, weil ich das nicht möchte. Wenn man aber will, go for it. Wenn's peinlich ist, aber hinterher nicht weinen.

  • du meinst, weil man dann merkt, dass er ein Leben außerhalb der Schule hat?

    Vielleicht eher, weil mittlerweile sehr viele wissen, wie zeitaufwendig die Influencerei ist,wenn man sie ernst nimmt, und man sich dann schon fragen könnte, ob die Work-Life-Balance nicht ein wenig zu Lasten der work aus dem Gleichgewicht geraten ist.

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  • Nun - die Regel ist einfach:
    Als Beamter darfst du nicht Diener zweier Herren sein. Da hat der Staat einen absoluten Besitzanspruch.
    Im Gegenzug erhältst du Schutz und Fürsorge auf Lebenszeit ;)

    Das mit der (ungenehmigten - oder einer 2-Job-) Nebentätigkeit kannst du ruhig probieren. Es wird für dich jedoch teuer - und sicher nicht genehmigt.
    Erstens haut es dir dein Gehalt - und (für den Rest deines Lebens den Pensionsanspruch runter.
    Zweitens kassiert der Staat das Geld ein, dass du im Nebenjob verdient hast. Glaub nicht, dass er das nicht kann. Es ist der Staat. Es ist Gesetz. Und der Staat als dein Arbeitgeber hat Zugriff auf dein Gehalt.

    Zum Nebentätigkeitsrecht gibt es (je nach Bundesland) leicht abweichende Regelungen - im Kern sind sie jedoch gleich.
    Nachdem es mich auch betrifft (als freiberufl. Autor) hatte ich die Hinweise und Verordnungen mal rausgesucht und die Links aufgelistet.
    Lies dich schlau:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Wolfgang schreibt:

    Zitat

    Nun - die Regel ist einfach:

    Als Beamter darfst du nicht Diener zweier Herren sein. Da hat der Staat einen absoluten Besitzanspruch.

    Der "absolute Besitzanspruch" existiert faktisch auch im Arbeitsrecht, dem Tarifbeschäftigte unterworfen sind.

  • Zweitens kassiert der Staat das Geld ein, dass du im Nebenjob verdient hast. Glaub nicht, dass er das nicht kann

    Beleg? Glauben und Recht vertragen sich schlecht.

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  • Ich würde dir auch raten, die Situation für dich positiv zu gestalten. Gerade die Arbeit mit DaZ-Schüler*innen ist so wichtig und man hat so viel Gestaltungsfreiheit und kann wirklich was bewegen - aber es ist eben echt viel Arbeit.

    Ansonsten: such dir eine genehmigungsfreie Nebentätigkeit, reduzier soweit wie möglich. Unterhälftig wird aber nicht gehen. Das scheint die einzige Möglichkeit derzeit zu sein neben einen guten Job machen und dadurch dann auch die eigene Situation zu verbessern.

  • Beleg? Glauben und Recht vertragen sich schlecht.

    Das ist (Beamten-)Recht. In Ba-Wü - und anderen Bundesländern.
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Abführverpflichtungen beschränken sich auf dienstlich angeordnete Nebentätigkeiten, die mit einem Zusatzeinkommen verbunden sind, den Fall gibt es bei Lehrern nur sehr selten.

    Ansonsten kann die Nichtanmeldung von Nebentätigkeiten empfindlich sanktioniert werden, das aber nur im Rahmen des dienstlichen Verhältnisses, also mit den üblichen Disziplinarmaßnahmen (zu denen kann im Allgemeinen auch eine Kürzung der Dienstbezüge gehören).

    Irgendetwas "einziehen" kann der Dienstherr nicht, er hat nicht einfach Zugriff auf das Privatvermögen des Beamten.

    Das Dienstverhältnis von Beamten geht recht weit, Leibeigene sind wir aber noch nicht.

  • Das ist (Beamten-)Recht. In Ba-Wü - und anderen Bundesländern.
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    Ja, für Nebentätigkeiten innerhalb des ÖD. Sonst nicht. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

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  • Voraussetzungslose Teilzeit wird Dir wahrscheinlich nicht mehr oder in sehr geringem Umfang genehmigt. Das liegt an Frau Fellers Konzept zur Vermeidung von Unterrichtsausfalls, dem Du Deine Abordnung verdankt. Jetzt darfst Du ñochmal Danke sagen. Es werden sogar erste Teilzeitgenehmigungen die über ein Jahr hinausgingen zurückgezogen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja, für Nebentätigkeiten innerhalb des ÖD. Sonst nicht. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

    Lass es halt darauf ankommen.

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  • Was kommst du denn jetzt plötzlich mit Angestellten um die Ecke? Lenk nicht von der Tatsache ab, dass du das alte Märchen von der allgemeinen Abführungspflicht ebensowenig belegen kannst wie alle Märchenonkel vor dir.

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  • Den entscheidenden Teil hast du doch selber fett hervorgehoben, das ist das gleiche, was fossi und ich geschrieben haben:


    Zitat

    Abführungspflicht für Vergütungen von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst


    "Im" ist das Schlüsselwort.


    und zwei Zeilen weiter:


    Zitat

    (nicht jedoch für Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes).

  • 2x im Monat am WE als DJ auf einer Party // historische Stadtführungen am Wochenende // 1-2x im Monat Schallplatten verkaufen auf einer Börse // 1x wöchentlich abends einen VHS Kurs geben etc.

    Faszinierende Jobs mit mega Verdienstmöglichkeiten sind das nun nicht oder mangelt es dir an Hobbys?


    Ich verstehe immer noch nicht, warum man es vom Land den Beamten so schwer macht...

    Was erwartest du denn noch? Dass der Staat dich absichert bis zum Stehkragen und dir dann eine Stelle freihält, damit du woanders deinen Hobbys nachgehst? Seltsame Einstellung.

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