Hallo zusammen,
da ich im Moment in einer Abordnung stecke, die mir nicht zusagt und auch nicht zu erwarten ist, dass diese zeitnah zurückgenommen wird, kam mir die Idee, meine Stunden zu reduzieren und anstelle der Lehrtätigkeit einen Nebenjob auszuführen, der mir besser zusagt.
Die Nebentätigkeitsverordnung sagt, wie ich finde, recht nebulös in § 6 (Nebentätigkeitsverordnung NRW)
"(2) Die Genehmigung ist stets zu versagen, wenn die begründete Besorgnis besteht, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können."
Meine erste Frage wäre, welche Art von Tätigkeit und Umfang möglich wäre? Gehen da auch "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (wobei man als Beamter ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt) oder nur Tätigkeiten im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung?
Weiterhin: Selbst wenn man seine Tätigkeit an der Schule auf z.B. 30% reduziert wäre es ja immer noch denkbar, z.B. an 3-4 Tagen pro Woche einbestellt zu werden, und sei es auch nur für eine Vertretungsstunde. Ich vermute mal, dass man diese dann nicht mit Verweis auf die Nebentätigkeit versagen kann, oder? Insofern würden ja nur Tätigkeiten in Frage kommen, bei denen man sich die Zeit relativ frei einteilen kann oder die sowieso nur zu Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit liegen?!
Und: Wie ist das mit der Pension / Rente: kann man sagen, dass die Art der Reduktion auch später auf die Pension durchschlägt, während man sich bei der Nebentätigkeit keinen Rentenanspruch erwirtschaftet, weil man neben der Beamtentätigkeit keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben kann.. oder doch?
Danke erstmal.