? Nebentätigkeit (Genehmigung, Auswirkung auf die Pension etc.)

  • Hallo zusammen,


    da ich im Moment in einer Abordnung stecke, die mir nicht zusagt und auch nicht zu erwarten ist, dass diese zeitnah zurückgenommen wird, kam mir die Idee, meine Stunden zu reduzieren und anstelle der Lehrtätigkeit einen Nebenjob auszuführen, der mir besser zusagt.


    Die Nebentätigkeitsverordnung sagt, wie ich finde, recht nebulös in § 6 (Nebentätigkeitsverordnung NRW)

    "(2) Die Genehmigung ist stets zu versagen, wenn die begründete Besorgnis besteht, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können."


    Meine erste Frage wäre, welche Art von Tätigkeit und Umfang möglich wäre? Gehen da auch "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (wobei man als Beamter ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt) oder nur Tätigkeiten im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung?


    Weiterhin: Selbst wenn man seine Tätigkeit an der Schule auf z.B. 30% reduziert wäre es ja immer noch denkbar, z.B. an 3-4 Tagen pro Woche einbestellt zu werden, und sei es auch nur für eine Vertretungsstunde. Ich vermute mal, dass man diese dann nicht mit Verweis auf die Nebentätigkeit versagen kann, oder? Insofern würden ja nur Tätigkeiten in Frage kommen, bei denen man sich die Zeit relativ frei einteilen kann oder die sowieso nur zu Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit liegen?!


    Und: Wie ist das mit der Pension / Rente: kann man sagen, dass die Art der Reduktion auch später auf die Pension durchschlägt, während man sich bei der Nebentätigkeit keinen Rentenanspruch erwirtschaftet, weil man neben der Beamtentätigkeit keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben kann.. oder doch?


    Danke erstmal.

  • Das sind Fragen, mit denen du dich am besten an deine Gewerkschaft wendest.

    Aber hier mal ein Versuch:


    Meine erste Frage wäre, welche Art von Tätigkeit und Umfang möglich wäre? Gehen da auch "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (wobei man als Beamter ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt) oder nur Tätigkeiten im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung?

    Es gibt tatsächlich Richtwerte bezüglich Umfang und maximaler Einnahmen, die natürlich auch versteuert werden müssen. Ich habe die jetzt nicht im Kopf, allerdings sind sie schon so ausgerichtet, dass der Fokus eben auf NEBENtätigkeit liegt. Ich wüsste jetzt nicht, warum sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältniss per se ausgeschlossen sind, je mehr eine Tätigkeit aber geeignet ist, mit deinen Aufgaben und deiner Loyalität gegenüber dem Dienstherrn zu kollidieren, desto wahrscheinlich ist es schon, dass die Genehmigung versagt wird. Vermutlich hast du auch keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, so dass der Dienstherr, wenn ein Versagen der Genehmigung schwer zu begründen ist, dir einfach die Stundenreduzierung versagen könnte, wenn es Hart auf Hart kommt. Das ist jetzt noch nicht mal ein Horrorszenario: Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge gilt ebenfalls, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen und die Genehmigung muss versagt werden, wenn die Nebentätigkeit dazu geeignete ist, dem Zweck der Beurlaubung zuwider zu laufen. Wenn du also TZ aufgrund von hoher Belastung oder so genehmigt bekommst, ist es fraglich, ob sich das mit einer Nebentätigkeit verträgt. Beachte auch, dass du Abgeordnet bist, weil dort, wo du jetzt bist, deine Stunden gebraucht werden. Auch das spricht dagegen, dass ein TZ-Antrag ohne konkreten Anlass genehmigt wird.


    Selbst wenn man seine Tätigkeit an der Schule auf z.B. 30% reduziert wäre es ja immer noch denkbar, z.B. an 3-4 Tagen pro Woche einbestellt zu werden, und sei es auch nur für eine Vertretungsstunde. Ich vermute mal, dass man diese dann nicht mit Verweis auf die Nebentätigkeit versagen kann, oder? Insofern würden ja nur Tätigkeiten in Frage kommen, bei denen man sich die Zeit relativ frei einteilen kann oder die sowieso nur zu Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit liegen?!

    Absolut. Deine Nebentätigkeit darf nicht mit deinen Dienstpflichten kollidieren. Genau das ist ja (auch) damit gemeint, wenn im Gesetzestext steht, dass "[...] begründete Besorgnis besteht, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können."


    Wie ist das mit der Pension / Rente: kann man sagen, dass die Art der Reduktion auch später auf die Pension durchschlägt, während man sich bei der Nebentätigkeit keinen Rentenanspruch erwirtschaftet, weil man neben der Beamtentätigkeit keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben kann.. oder doch?

    TZ wirkt sich natürlich immer negativ auf deine Pensionsansprüche aus. Ob sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten erlaubt sind, wäre zu prüfen, ich nehme es aber an (siehe oben). Ob eine solche Tätigkeit ausreicht, um Rentenansprüche zu erwirtschaften, die die Abzüge bei der Pension ausgleichen, ist meiner Meinung nach eher fraglich. Wichtig wäre es sicher auch zu klären, wie später Renten- und Pensionsansprüche zusammengebracht werden und ob es hier evtl. Abzüge etc. geben könnte.


    Wichtig noch: Oft, also in vielen Bundesländern, ist es so, dass es gewisse Arten von Nebentätigkeiten gibt, die nur anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören oft wissenschaftliche, künstlerische oder sportliche Tätigkeiten. Auch Lehrtätigkeiten können dazu gehören. Sicherlich gibt es da auch Grenzen nach oben, was nach guter Sitte noch im Rahmen ist, aber hier hätte es der Dienstherr sicher schwerer, ein Verbot auszusprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Deine Reduktion wirkt sich aber auch auf die Höhe (Zeit) der genehmigten Nebentätigkeit.

    1/5 der Arbeitszeit ist der Richtwert. 8 Stunden bei Vollzeit, 3 Stunden bei 30-40% TZ (was man dir eh nicht genehmigen wird. Eine solche Reduktion bedarf bestimmter Gründe und dann wäre die Nebentätigkeit vermutlich vollständig zu versagen.)

  • Also ihr meint, z.B. auf 30% zu reduzieren und dann dazu noch eine halbe Stelle im Büro der Firma eines Freundes (ca. 20h, geht teilweise auch im Homeoffice) zu machen, wird nicht genehmigt werden?

    Es geht mir ja im Kern nur darum für einen Zeitraum von 1-2 Jahren, bis die Abordnung eh ausläuft oder ich eine schönere Stelle in der Schule gefunden hab, nicht täglich mit den IK-Klassen etc. zubringen zu müssen, was ich als total ineffektive Tätigkeit empfinde und täglich keine Lust drauf habe.

  • Du kannst regulär höchstens auf 50% Teilzeit reduzieren. Weniger geht nur bei familienbedingter Beurlaubung oder bei Pflegezeit.

    Das große, sich derzeit abzeichnende Problem ist, dass die voraussetzungslose Teilzeit, von der ich jetzt mal bei dir ausgehe, in Zukunft nur noch sehr restriktiv genehmigt werden wird.


    Die Idee eine halbe Stelle woanders zu arbeiten wird vermutlich an den Zeit- und Verdienstobergrenzen für Nebentätigkeiten scheitern.

  • Also ihr meint, z.B. auf 30% zu reduzieren und dann dazu noch eine halbe Stelle im Büro der Firma eines Freundes (ca. 20h, geht teilweise auch im Homeoffice) zu machen, wird nicht genehmigt werden?

    Es geht mir ja im Kern nur darum für einen Zeitraum von 1-2 Jahren, bis die Abordnung eh ausläuft oder ich eine schönere Stelle in der Schule gefunden hab, nicht täglich mit den IK-Klassen etc. zubringen zu müssen, was ich als total ineffektive Tätigkeit empfinde und täglich keine Lust drauf habe.

    Wahrscheinlich irre ich mich, aber ich meine mich zu erinnern, dass wir damals darüber aufgeklärt wurden, dass eine Nebenbeschäftigung nur möglich ist, wenn sie ein Fünftel der Arbeitszeit im Hauptamt nicht überschreitet und zwar auch dann, wenn man in Teilzeit arbeitet. Wer in Vollzeit tätig ist, darf also höchstens 8 Stunden die Woche für die Nebenbeschäftigung aufbringen, wer nur 50 % macht entsprechend nur 4 Stunden die Woche.

  • Die Maximalgrenze von 8 Zeitstunden, was bei Lehrern üblicherweise mit maximal 6 Unterrichtsstunden angesetzt wird ist korrekt, alles was darüber liegt, wird üblicherweise untersagt.

    Für die Nebenbeschäftigung ist der Beamtenstatus in der Hauptbeschäftigung nicht relevant, Steuern und Sozialabgaben müssen dort genau so abgeführt werden, wie von jedem anderen Beschäftigten. Man kann auch Rentenansprüche erwerben, der Pensionsanspruch wird allerdings reduziert, falls die Summe der Ansprüche den maximalen Pensionsanspruch übersteigt.

  • Du kannst regulär höchstens auf 50% Teilzeit reduzieren. Weniger geht nur bei familienbedingter Beurlaubung oder bei Pflegezeit.

    Das große, sich derzeit abzeichnende Problem ist, dass die voraussetzungslose Teilzeit, von der ich jetzt mal bei dir ausgehe, in Zukunft nur noch sehr restriktiv genehmigt werden wird.


    Die Idee eine halbe Stelle woanders zu arbeiten wird vermutlich an den Zeit- und Verdienstobergrenzen für Nebentätigkeiten scheitern.

    Ich weiß halt von Kollegen, dass die Nebentätigkeiten machen, die aber eher im Bereich des Hobbys anzusiedeln sind: 2x im Monat am WE als DJ auf einer Party // historische Stadtführungen am Wochenende // 1-2x im Monat Schallplatten verkaufen auf einer Börse // 1x wöchentlich abends einen VHS Kurs geben etc.


    Ich werde mich auch mal bei der Gewerkschaft erkundigen. Obwohl ich denke, dass der Fall doch so selten auch nicht sein dürfte, dass z.B. innerhalb der Familie eine Firma besteht und man da als Lehrer stundenmäßig mitarbeitet, z.B. in der Logistik / Büro etc., wenn man dafür seinen Lehrstunden reduziert hat.


    Würde es eigentlich einen Unterschied machen, wenn man Tarifangestellter wäre mit einem Arbeitsvertrag, wo XY Stunden pro Woche, ggf. noch die entsprechenden Tage, aufgeführt sind? In dem Fall müsste man doch frei sein, seine Arbeitskraft für die übrige Zeit anderswo anzubieten.. als Beamter geht das dann nicht?

  • Obwohl ich denke, dass der Fall doch so selten auch nicht sein dürfte, dass z.B. innerhalb der Familie eine Firma besteht und man da als Lehrer stundenmäßig mitarbeitet, z.B. in der Logistik / Büro etc., wenn man dafür seinen Lehrstunden reduziert hat.

    Auch diese KuK werden in ihrer Meldung der Nebentätigkeit nicht mehr als die genannten Stunden angeben, wenn sie nicht ganz dumm sind, in der Konstellation wird dann vermutlich der ein oder andere mehr arbeiten, als in der Meldung steht. Dann möglicherweise unbezahlt.

    Sonderregeln für diese Konstellation gibt es nicht, es gelten die gleichen Einschränkungen.

  • (Fast) Genauso ist es.

    Angestellte müssen anzeigen (und es kann ggf. untersagt werden), Beamte müssen genehmigen lassen.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum man es vom Land den Beamten so schwer macht.... ohne jetzt wieder die ganze Diskussion über die Abordnungen aufzumachen. Der einzige wirkliche Vorteil dabei scheint mir, dass man fix ein relativ ordentliches Gehalt bekommt plus private Krankenkasse und eine gute Pension im Gegensatz zur Rente.

    Aber dafür restriktiv behandelt wird:

    - will man die Tätigkeit oder den Ort als Lehrer ändern --> Freigabe erforderlich, kann versagt werden (klingt wie beruflicher Knast)

    - will man Nebentätigkeiten machen --> kann je nach Umfang versagt werden

    - will man Stunden reduzieren --> kann versagt werden

    - man kann umgesetzt und abgeordnet und ggf. versetzt werden, ob einem die Tätigkeit da gefällt oder nicht

    - es gibt Einschränkungen bei der parteipolitischen Tätigkeit (rechts, links) oder Äußerungen gegen den Dienstherrn

    - eine leistungsgerechte Bezahlung erfolgt nicht, Zusatzqualifikation machen sich kaum bezahlt


    Kein Wunder, dass ein solches System Kollegen dann in langfristige Krankschreibungen treibt, wenn ihnen die Alternativen versagt werden, ohne dass sie sich entamten lassen müssten.

  • Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten sind kein Geheimnis, es steht jedem frei, sich vorher über Vor- und Nachteile des eingeschlagenen Berufsweges zu informieren oder auch ihn zu verlassen. Es gibt deutliche Probleme in der Art und Weise, wie Beamte arbeitsrechtlich behandelt werden, aber in deinem Fall hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt in Grenzen, da haben andere deutlich größere Probleme.

  • Du kannst regulär höchstens auf 50% Teilzeit reduzieren. Weniger geht nur bei familienbedingter Beurlaubung oder bei Pflegezeit.

    Das große, sich derzeit abzeichnende Problem ist, dass die voraussetzungslose Teilzeit, von der ich jetzt mal bei dir ausgehe, in Zukunft nur noch sehr restriktiv genehmigt werden wird.


    Die Idee eine halbe Stelle woanders zu arbeiten wird vermutlich an den Zeit- und Verdienstobergrenzen für Nebentätigkeiten scheitern.

    Bei uns wird mitterweile alles rigoros abgelehnt (voraussetzungslos)... da geht gar nichts mehr durch.

  • Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten sind kein Geheimnis, es steht jedem frei, sich vorher über Vor- und Nachteile des eingeschlagenen Berufsweges zu informieren oder auch ihn zu verlassen. Es gibt deutliche Probleme in der Art und Weise, wie Beamte arbeitsrechtlich behandelt werden, aber in deinem Fall hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt in Grenzen, da haben andere deutlich größere Probleme.

    Welche Art von Problemen wären denn noch denkbar, die den Beamten verzweifeln lassen, aber irgendwie zulässig sind?

  • Bei uns wird mitterweile alles rigoros abgelehnt (voraussetzungslos)... da geht gar nichts mehr durch.

    Wo ist "bei uns" und auf welchen Zeitraum bezieht sich "mittlerweile"? Ich meine, welche Region?

  • Nur um das mal etwas einzuordnen, ist es mir ein Anliegen, den Vergleich zur freien Wirtschaft zu ziehen:

    Aber dafür restriktiv behandelt wird:

    - will man die Tätigkeit oder den Ort als Lehrer ändern --> Freigabe erforderlich, kann versagt werden (klingt wie beruflicher Knast)

    Auch in der Privatwirtschaft benötigt der AN die Genehmigung des AG zum Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens. Einer Kündigung und Annahme einer Stelle bei einem anderen AG steht in beiden Fällen nichts entgegen. Beamte scheuen dies lediglich, um "angesparte" Benefits nicht zu verlieren, diese würden aber auch in der Privatwirtschaft nicht zum anderen AG mitwechseln. Insofern hier sogar Vorteil bei den Beamten.


    - will man Nebentätigkeiten machen --> kann je nach Umfang versagt werden

    - will man Stunden reduzieren --> kann versagt werden

    Auch in der Privatwirtschaft führt eine zu umfangreiche Nebentätigkeit zur Versagung der (normalerweise zu erteilenden) Genehmigung. Die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf darf durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Insofern gleiche Regelung. Auch der Teilzeitanspruch besteht in der Privatwirtschaft ebenfalls absolut, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Im Gegensatz zu Beamten reichen hier bereits "betriebliche Gründe" statt "zwingender dienstliche Gründe" aus, um dies zu versagen (vgl. §8 Abs. 4 TzBfG).


    - man kann umgesetzt und abgeordnet und ggf. versetzt werden, ob einem die Tätigkeit da gefällt oder nicht

    Auch hier wieder: Es liegt im Direktionsrecht des AG, die Arbeitsbedingungen der AN einseitig näher zu gestalten. Das kann bei Umstrukturierungsmaßnahmen - wie sie bei deiner Abordnung ja auch eine Rolle spielen - auch die Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz beinhalten.


    - es gibt Einschränkungen bei der parteipolitischen Tätigkeit (rechts, links) oder Äußerungen gegen den Dienstherrn

    Auch in der Privatwirtschaft dürfen AG eine gewisse Loyalität ihrer Mitarbeiter erwarten (im ÖD: Bekenntnis zum GG u.ä.). Sollte durch Handlungen des AN der Betriebsfrieden nachhaltig gestört sein, kann auch hier personenbedingt gekündigt werden.


    - eine leistungsgerechte Bezahlung erfolgt nicht, Zusatzqualifikation machen sich kaum bezahlt

    Ich bin ganz froh darüber, nicht in einer Branche mit leistungsorientierter Bezahlung zu arbeiten. Das bedeutet i.d.R. geringe Garantielöhne i.V.m. Provisionen beim Erreichen bestimmter Kennzahlen.

  • Das große Problem in NRW ist halt, dass es bei Aufgabe des Beamtenstatus kein Altersgeld gibt. Im Vergleich zur freien Wirtschaft ist das eine massive Hürde, was die Option des Jobwechsels angeht, die man in der freien Wirtschaft bei Nichtgefallen der Konditionen jederzeit völlig problemlos hat.


    Möchte man wirklich schadensbegrenzt raus, müsste man wahrscheinlich erst einen Bundeslandwechsel in ein Bundesland mit Altersgeld anstreben und sich dann dort entlassen lassen. Sehr umständlich und langwierig.

  • Das Lehramtsstudium muss weg und der Beamtenstatus muss weg. Dafür muss dann aber das Nettogehalt auf Beamten Niveau angepasst werden und eine betriebliche Rente gezahlt werden. Die Kinderzuschläge können weg.

  • Also ihr meint, z.B. auf 30% zu reduzieren und dann dazu noch eine halbe Stelle im Büro der Firma eines Freundes (ca. 20h, geht teilweise auch im Homeoffice) zu machen, wird nicht genehmigt werden?

    Es geht mir ja im Kern nur darum für einen Zeitraum von 1-2 Jahren, bis die Abordnung eh ausläuft oder ich eine schönere Stelle in der Schule gefunden hab, nicht täglich mit den IK-Klassen etc. zubringen zu müssen, was ich als total ineffektive Tätigkeit empfinde und täglich keine Lust drauf habe.

    Also ziemlich sicher nein! Du reduzierst ja dann quasi nur deshalb dein Deputat, damit du die halbe Stelle im Büro machen kannst und das ist per se schon ausgeschlossen durch die Nebentätigkeitverordnung. Ganz davon abgesehen, dass Teilzeit dafür überhaupt nicht gedacht ist. Es gibt zwar diese "bedingungslose Teilzeit", aber die wurde in BaWü zum Beispiel schon stark eingeschränkt. Weiter als 75% darf man hier nur noch runter gehen, wenn es Gründe gibt (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, etc.)


    Was wohl irgendwie gehen muss "nebenher" ist selbstständige Arbeit. Ganz viele meiner KuK sind "nebenher" in irgendeiner Form in der Landwirtschaft tätig. Ein Kollege hat ein Weingut, der nächste eine kleine Hofwirtschaft mit Strauße. (Klar, die lassen vor allem auch arbeiten...) Wir haben einen Jäger, der sein geschossenes Wild an Restaurants liefert. Eine jüngere Kollegin von mir ist nebenbei Influencerin. Ich glaube bei sowas ist es insgesamt schwierig, das zu verbieten. Bis auf die Influencerin arbeitet aber auch keiner von denen Teilzeit. Und die Influencerin arbeitet nur deshalb Teilzeit, weil ein volles Deputat nicht möglich war bei ihrer Einstellung zu diesem Schuljahr.


    Edit: Vielleicht findest du eine andere Möglichkeit, dich innerhalb des Lehrer*innenberufs zu verändern? Auslandsschuldienst, generell Beurlaubung in den Privatschuldienst, Beförderungsstellen, Abordnung "in die Verwaltung", Weiterqualifizierung, Übernahme von Zusatzaufgaben, etc. Es gibt da doch so viele Möglichkeiten! Ansonsten kommt vielleicht auch ein Wechsel des Berufs in Frage?

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