Einstufung nach OBAS

  • Hallo zusammen,


    vor einigen Tagen habe ich sehr kurzfristig eine OBAS Stelle durch mein Schulamt angeboten bekommen 🎉 Die Freude war riesengroß endlich die Möglichkeit zu bekommen das Staatsexamen zu erlangen. Allerdings wirkt die finanzielle Seite auf den zweiten Blick tatsächlich nicht so attraktiv, wie ich gehofft hatte (Zumindest in Teilzeit bedingt durch die PKV)


    Direkt in der ersten Runde habe ich vor einigen Jahren die PE für die Grundschule absolviert und bin seitdem unbefristet im Schuldienst tätig. Aktuell vertrete ich mich in Elternzeit selbst und arbeite 12 Stunden. Die angebotene OBAS Stelle würde ich familiär bedingt mit 20 Stunden antreten, sodass es mit straffer Organisation hoffentlich mit gutem Erfolg machbar ist 😊


    Nun zu meiner Frage: aktuell bin ich in E10/5 zzgl Zulage wissenschaftliche Ausbildung/Master eingruppiert, bedingt durch meine vorige Berufserfahrung. Beginn OBAS würde einen Wechsel in E11 bedeuten, Abschluss Verbeamtung Wechsel A12. Mit welchen Erfahrungsstufen ist dann zu rechnen? Wird alles auf Null gesetzt aufgrund des Examens und der Definition von "gleichartig" und "gleichwertig"?


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen,

    lieben Dank :)

  • E11, weil nur ein Fach anerkannt wird??

  • Ja, aber, Miss Othmar, hast du das denn gelesen und kannst du uns sagen, ob man nun mit einem Bachelor OBAS machen kann? Selbst lesen wird schließlich wahnsinnig überschätzt… :zahnluecke:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Habe ich, war nicht lang. Hier die Infos des Ministeriums:


    An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

    1. einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
    2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
    3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
    4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

    Im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst ist festzustellen, ob ein Einsatz in zwei Fächern und eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in zwei Fächern erwartet werden kann.


    Ergänzung: Fettdruck von mir.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • OBAS an der Grundschule gibt es genau seit acht Wochen und drei Tagen. Dafür ist nicht alles zutreffend, was auf der von Miss Othmar verlinkten Website steht.


    Weiß jemand, ob man ein Bachelor (7. Semester) reicht um den OBAS zu machen? Ich habe bereits die PE hinter mir und würde gerne weitermachen!

    Hast du sieben Semester studiert oder betrug die Regelstudienzeit sieben Semester?

  • An den Studienzeiten ändert das aber nichts:


    Angesprochen in dieser Maßnahme sind Personen mit Berufserfahrung, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Masterabschluss einer Fachhochschule oder einen Hochschulabschluss einer Universität mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern verfügen. Der Abschluss muss Studienleistungen beinhalten, die einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben.


    https://www.schulministerium.n…endem-lehramtserwerb-obas

  • OBAS an der Grundschule gibt es genau seit acht Wochen und drei Tagen. Dafür ist nicht alles zutreffend, was auf der von Miss Othmar verlinkten Website steht.


    Hast du sieben Semester studiert oder betrug die Regelstudienzeit sieben Semester?

    Die Regelstudienzeit für meinen Bachelor betrug 7 Semester. Also sollte es klappen, oder brauche ich wie Meer schreibt einen Master.

    An den Studienzeiten ändert das aber nichts:


    Angesprochen in dieser Maßnahme sind Personen mit Berufserfahrung, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Masterabschluss einer Fachhochschule oder einen Hochschulabschluss einer Universität mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern verfügen. Der Abschluss muss Studienleistungen beinhalten, die einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben.


    https://www.schulministerium.n…endem-lehramtserwerb-obas

  • Ja. Da du den Bachelor ja wohl in Sport, Kunst, Englisch oder Musik gemacht hast (?), müsstest du die Voraussetzungen eigentlich erfüllen. Die spezifischen Regelungen für die Grundschule findest du übrigens hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=620721


    Möchtest du dich für die OBAS an einer anderen Schule bewerben oder möchtest du sie an deiner gegenwärtigen Schule machen? Grundsätzlich ist beides möglich. Allerdings denke ich, dass der Zug für einen Beginn im nächsten Schuljahr abgefahren ist.

  • Im verlinkten Text steht doch ganz klar Masterabschluss. Wobei ich mich frage, wo und in welchem Fach man in 7 Semestern man einen Master machen kann.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • In welchem verlinkten Text? Jedenfalls nicht in dem, den ich in #12 verlinkt habe.


    Hier stehen die Zugangsvoraussetzungen zur OBAS: https://www.schulministerium.n…-vorbereitungsdienst-obas


    Zur Regelstudienzeit heißt es:

    Zitat von Schulministerium NRW

    An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

    1. einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
  • 🤷‍♂️


    Oben hast du selbst geschrieben und teilweise fett hervorgehoben:

    (…), wer

    1. einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet, (…)
  • Im verlinkten Text steht doch ganz klar Masterabschluss. Wobei ich mich frage, wo und in welchem Fach man in 7 Semestern man einen Master machen kann.

    Da steht FH-Master oder ein an einer Universität erworbener Abschluss. Wenn der Abschluss von einer Uni ist, reicht auch ein Bachelor.


    Das Lehrerbildungsgesetz macht es etwas klarer


    § 13 II LABG NRW

    (2) Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind


    1. ein Hochschulabschluss, der nach Regelstudienzeiten von insgesamt mindestens sieben Semestern


    a) an einer Hochschule nach § 10 Absatz 2 Satz 1 oder


    b) als Abschluss eines Masterstudiums an einer Fachhochschule


    erworben wurde und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 eröffnet

  • Ja. Da du den Bachelor ja wohl in Sport, Kunst, Englisch oder Musik gemacht hast (?), müsstest du die Voraussetzungen eigentlich erfüllen. Die spezifischen Regelungen für die Grundschule findest du übrigens hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=620721


    Möchtest du dich für die OBAS an einer anderen Schule bewerben oder möchtest du sie an deiner gegenwärtigen Schule machen? Grundsätzlich ist beides möglich. Allerdings denke ich, dass der Zug für einen Beginn im nächsten Schuljahr abgefahren ist.

    Danke für deine Antwort! Ich habe ihn in Englisch gemacht. Bin nun mit der PE fertig und würde dann gern OBAS an meiner Schule machen.

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