Hallo zusammen,
interessehalber würde mich interessieren, ob ein genehmigter Antrag auf förderliche Beschäftigungszeiten bei einem Beamten auf Probe auch Auswirkungen auf die Probezeit hat? In Bayern beträgt die reguläre Probezeit 2 Jahre. Bedeutet eine (bedingt durch einen genehmigten Antrag) fiktive Vorverlegung des Diensteintritts z.B. um ein Jahr auch, dass die Probezeit um ein Jahr verkürzt wird? Oder ist die Vorverlegung nur relevant bei der Stufenfestsetzung der Besoldung?
Danke!
Schöne Ferien (je nach BL einen guten Start oder einen schönen Ausklang )