Auswirkung eines genehmigten Antrags auf förderliche Zeit auf die Probezeit?

  • Hallo zusammen,


    interessehalber würde mich interessieren, ob ein genehmigter Antrag auf förderliche Beschäftigungszeiten bei einem Beamten auf Probe auch Auswirkungen auf die Probezeit hat? In Bayern beträgt die reguläre Probezeit 2 Jahre. Bedeutet eine (bedingt durch einen genehmigten Antrag) fiktive Vorverlegung des Diensteintritts z.B. um ein Jahr auch, dass die Probezeit um ein Jahr verkürzt wird? Oder ist die Vorverlegung nur relevant bei der Stufenfestsetzung der Besoldung?


    Danke!


    Schöne Ferien (je nach BL einen guten Start oder einen schönen Ausklang ;) )

  • Hallo fos_gym,


    für die Probezeit relevante Vordienstzeiten kenne ich aus Ba-Wü, zum Beispiel den Wehr- oder Zivildienst.

    Die Probezeit kann in der Regel auch verkürzt werden, wenn dementsprechende Leistungen dies zulassen (Abschlussnote und Schulleiterbeurteilung).


    Mir ist aber neu, dass etwaige Vordienstzeiten auf die Dauer der Probezeit angerechnet werden und habe auch nichts dergleichen im Bayerischen Beamtengesetz gefunden. Schaue aber trotzdem noch einmal nach.


    Deine Vordienstzeiten können aber auf alle Fälle Relevanz für deine Dienstbezüge besitzen, insofern sie im öffentlichen Dienst geleistet wurden.


    Freundliche Grüße

    Philipp

  • Schöne Ferien (je nach BL einen guten Start oder einen schönen Ausklang

    Was für Ferien?



    Bedeutet eine (bedingt durch einen genehmigten Antrag) fiktive Vorverlegung des Diensteintritts z.B. um ein Jahr auch, dass die Probezeit um ein Jahr verkürzt wird?

    Kann ich mir nicht vorstellen. Wieso spielt das eine Rolle für dich?



    Oder ist die Vorverlegung nur relevant bei der Stufenfestsetzung der Besoldung?

    Das schon eher. Mit Glück auch die gesamte Zeit.

    Deine Vordienstzeiten können aber auf alle Fälle Relevanz für deine Dienstbezüge besitzen, insofern sie im öffentlichen Dienst geleistet wurden

    Die müssen nicht im öffentlichen Dienst gewesen sein. Mir wurden 6 Jahre anerkannt. Ich habe zuvor nie in öffentlichen Dienst gearbeitet.

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