Bundeslandwechsel wie schnell möglich?

  • Hallo zusammen,


    wie schnell ist ein Bundeslandwechsel möglich, wenn man wichtige Gründe vorweisen kann?


    Gibt es Bundesländer, die in der Hinsicht für Ihre Kulanz großzügig sind.


    In diesem Fall:

    Wechsel von RLP nach NRW


    Gründe:

    Familienzusammenführung und Mitbetreuung eines Pflegefalls (Vater).


    Wäre ein Wechsel innerhalb von 1-2 Jahren möglich?

    Falls nein, könnte man dies einklagen?


    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Es hängt von seeeeehr vielen Faktoren ab. Wie sehr braucht dich dein aktuelles BL?
    Kann dich das neue BL überhaupt gebrauchen?
    Wie sehr gehst du allen auf die Nerven? (und in welche Richtung sich DAS auswirkt)

    Wäre ein Wechsel innerhalb von 1-2 Jahren möglich?

    Falls nein, könnte man dies einklagen?

    EINKLAGEN?
    Du bist ja kein Leibeigener. Du kannst um Entlassung aus dem Dienst bitten.

    Könntest du auch von einer Firma einklagen, dass sie dir eine Stelle in einem anderen Unternehmen gibt? bzw. dass eine andere Firma deiner aktuellen Firma deine Rente abkauft? (im Prinzip geht es beim Tausch darum: dass sich alles die Waage hält)

  • Könntest du auch von einer Firma einklagen, dass sie dir eine Stelle in einem anderen Unternehmen gibt? bzw. dass eine andere Firma deiner aktuellen Firma deine Rente abkauft? (im Prinzip geht es beim Tausch darum: dass sich alles die Waage hält)

    Naja, Beamter ist aber ja dennoch Beamter. Das ist ja schon noch einmal ein Unterschied als ein Wechsel in der freien Wirtschaft...

    • Offizieller Beitrag

    du bist Landesbeamter.
    Und deswegen hast du eben keinen Anspruch auf Versetzung zu einem anderen Dienstherr.

    Ich bin jetzt nicht der Meinung, dass es okay ist, (absolut wertfrei), sondern gebe einfach nur meine Einschätzung der Sachlage.
    und ganz ehrlich: in Zeiten, wo mein Dienstherr über Schulformen hinweg versetzt, (und eigentlich schon vorher) bin (war) ich froh, die Grenzen des BL als Grenzen zu haben.
    In meinem Heimatland sind 80% der Lehrkräfte die ersten 5-10 Jahre 500-800km weit weg von ihrem Heimatdorf, weil die Grenzen des ganzen Einsatzgebietes noch weiter sind.

  • Danke.


    Sehr gute Chancen auf Grund der "besonderen Gründe" oder weil es viele Tauschpartner gibt?

    Kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es viele Tauschpartner gibt?!?


    Sorry, aber kenne mich da gar nicht aus.

    Also du meinst, es könnte bzw. müsste schnell gehen?!?

    Kennst du jemanden, bei dem es recht unkompliziert funktioniert hat oder warum habe ich deiner Ansicht nach "sehr gute Chancen"?


    Lieben Dank

  • ich habe ein Stellenangebot vorliegen

    Du kannst dich entlassen lassen und im anderen Bundesland neu eingestellt werden.

  • Wie sehr gehst du allen auf die Nerven?

    Klingt so ein bisschen salopp dahingesagt, ist aber tatsächlich der beste Weg. Geh ins Gespräch mit allen, die auf irgendeiner Ebene betroffen sind: Schulleitungen (abgebende & annehmende Schule); Dezernenten (abgebendes BL & annehmendes BL); Personalräte, die in der Mitbestimmung sind (abgebende... na ja, du hast das Prinzip verstanden) etc. etc. etc. Informiere immer alle über alle Schritte, die du einleitest und bitte um größtmögliche Unterstützung. Bleib dabei immer freundlich und höflich. Klingt doof, ist aber echt der richtige Weg.


    Sorry, aber kenne mich da gar nicht aus.

    Dazu: Lies dich ein. Lies die KMK-Beschlüsse dazu, lies die Erlasse und Verordnungen dazu in RLP und NRW; wenn du Fragen hast, stell diese schriftlich (in Briefform) an die zuständigen Stellen, damit du auch eine belastbare, schriftliche Antwort erhältst.


    Ansonsten: Ich kenne mich für NRW und RLP nicht aus, aber prinzipiell gibt es vier verschiedene Wege. Du solltest prüfen, ob diese auch für dein BL gelten.


    1.) Planstellenneutrales Länderaustauschverfahren: Der offiziellste - aber auch intransparenteste - Weg. Du gibst das Formular ab, bittest entsprechende Stellen um Unterstützung (siehe oben), bleibst - soweit in diesem intransparenten Verfahren möglich - am Ball und hoffst auf das Beste. Es geht hier auch nicht darum, dass RLP in NRW für dich einen Tauschpartner findet, sondern es gibt im April eine Sitzung mit Vertretern aller Bundesländer, bei dem auch Ringtauschmöglichkeiten über alle Bundesländer realisiert werden: Du gehst nach NRW, aus NRW geht einer nach HH, aus HH geht einer nach Hessen und aus Hessen geht einer nach RLP. Am Ende bleibt die Anzahl der Planstellen in allen Bundesländenr gleich, daher "planstellenneutral" und alle sind glücklich.

    Allerdings munkelt man, dass hier auch sachfremde Überlegungen eine Rolle spielen können, bspw politische Absprachen zwischen den einzelnen Bundesländern außerhalb des Bildungswesens etc. Ob das stimmt? Keine Ahnung.


    2.) Antrag auf Freigabe und Teilnahme am Bewerbungsverfahren im Zielbundesland: Die Freigabeerklärung ist die offizielle Erlaubnis deines obersten Dienstherrn (Kultusministerium), dich in anderen BLs zu bewerben. Im Regelfall übernimmt das Zielbundesland bei einer erfolgreichen Bewerbung mit vorliegender Freigabe dann deine Erfahrungsstufen und deine angesparten Pensionsansprüche. Wenn du schon ein Stellenangebot hast, scheint das der beste Weg zu sein. Du musst aber unbedingt prüfen, ob RLP solche Freigaben erteilt und ob NRW deine entsprechenden Ansprüche dann übernimmt. Fraglich ist aufgrund des aktuellen Lehrermangels auch, ob dein Bundesland aktuell eine solche Freigabe erteilen würde, da sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung deinerseits eben nicht automatisch eine Ersatzlehrkraft bekommen, wie dies im planstellenneutralen Länderaustauschverfahren der Fall wäre.


    3.) Bewerbung auf eine Beförderungs- oder Funktionsstelle. Angeblich ist es so, dass dein Bundesland dich ziehen lassen muss, wenn du dich erfolgreich auf einer höhergestellte Stelle in einem Bundesland bewirbst. Dazu hatten wir neulich hier im Forum auch einen Austausch, wie hier die rechtliche Grundlage ist.


    4.) Entlassung und Neueinstellung; vermutlich unter Verlust deiner Pensionsansprüche und evtl. unter Verlust deiner Erfahrungsstufen. Das ist sicherlich der einfachste und schnellste Weg, wie Chili schon beschrieben hat, aber halt auch der "teuerste".


    Stell dich darauf ein, dass viele Bundesländer eine neue amtsärztliche Untersuchung einfordern, wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt.

  • Hallo Out,


    in deinem Falle rechne ich mit relativ guten Chancen (alle Angaben natürlich ohne Gewähr).

    Denn als in Ba-Wü Lebender kenne ich die Anstellungspolitik von RLP.

    Aus eigenen Erfahrungen und Berichten von Kolleg:innen weiß ich, dass RLP ein Land ist, das eher freigiebig als aufnahmebereit ist.


    Freundliche Grüße

    Philipp

  • Wurde ja eigentlich bereits sehr ausführlich erläutert, daher nur eine Ergänzung:

    Gute Chancen deswegen, weil mit sozialen Gründen hauptsächlich die Familienzusammenführung gemeint ist, aber eben auch die Pflege von Angehörigen.

    Bei dir trifft ja beides zu. Der SL sollte aber für eine Freigabe votieren; wenn er dies nicht tut, kann die BR immer noch ggf. darüber hinweg entscheiden, das ist aber schwer vorstellbar.

    Kurzum: Wenn du eine Stelle in Aussicht hast und dort auch verbeamtet wirst, würde ich den Weg der Kündigung bzw. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gehen.

  • Ich habe einen Ländertausch gemacht vor 19 Jahren und das hat sofort geklappt. Ich habe aber schon im neuen Bundesland gewohnt mit meiner Familie und war gerade in Elternzeit (3 Kinder). Es gab wohl sogar einen Ringtausch SH - BY - BW - SH.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe ein Stellenangebot vorliegen

    Aber du hast jetzt keine Stelle und ein Stellenangebot aus RLP, das du gedenkst, anzunehmen, um dich dann ganz schnell nach NRW "versetzen" zu lassen, verstehe ich es richtig?
    (Es wäre was Anderes, als ein Stellenangebot aus NRW, wo du schon in RLP auf einer Planstelle sitzen würdest)

  • Eine Kollegin hatte sich für den Tausch selbst auf Stellen beworben, da gab es wohl mehr Komplikationen als bei mir über Ländertausch.

    Das ist genau der Fall, den ich als zweite Option beschrieben habe. Mit einer Freigabeerklärung sollte es da - eigentlich - keine Probleme geben. Weißt du, ob sie so eine hatte?

  • Aber du hast jetzt keine Stelle und ein Stellenangebot aus RLP, das du gedenkst, anzunehmen, um dich dann ganz schnell nach NRW "versetzen" zu lassen, verstehe ich es richtig?
    (Es wäre was Anderes, als ein Stellenangebot aus NRW, wo du schon in RLP auf einer Planstelle sitzen würdest)

    Ich bin halt schon 41 und muss mich zwecks Verbeamtung beeilen


    .. spricht da grundsätzlich etwas dagegen, wenn man sich aus RLP noch in der Probezeit versetzen lassen möchte?


    Ich glaube kündigen und dann erneut in NRW bewerben ist mir zu heiß..da würde ich lieber einen sichereren Weg einschlagen


    Oder wie seht ihr das?

  • Hier kommt man ja (Versetzung im selben Bundesland) schlecht von einer Stelle weg, wenn man kürzer als 5 Jahre an der Schule war. Wie sieht es denn dann beim Wechsel in ein anderes Bundesland aus?

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