Wenn ich mich nicht irre, gelten diese Regelungen nicht für Lehrkräfte. Die Diskussionen darüber, wieso Arbeitszeitgesetze nicht für Beamte bzw. Lehrkräfte gelten, hatten wir doch hier irgendwo schon einmal...
Ich meine dass das ArbZG bei Pausen keine Möglichkeit für Abweichungen in Tarifverträgen vorsieht.