Die Schulkonferenz gibt es in Hessen auch-zumindest an Grundschulen. Wenn ich mich recht erinnere, sind SL auch stimmberechtigt.
Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL
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Nein, es liegt nur am Bundesland, vgl. auch die Beiträge von Sissymaus und Karl-Dieter.
Wenn es aber keine berufliche Schule wäre, dann müsste es eine Schulkonferenz geben. Also liegt es an Bundesland und Schulform
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Also, beim schnellen Googlen habe ich jetzt für Hessen keine Ausnahmen für berufliche Schulen gefunde. Im Gegenteil, zur Zusammensetzung der Schulkonferenz ist in §2 der hessischen Konferenzordnung in Absatz 1 die Rede von "Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Studierende" und in Absatz 3 heißt es konkrez für berufliche Schulen:
"An beruflichen Schulen sind zusätzlich je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit beratender Stimme Mitglied der Schulkonferenz."Ich bin kein Hesse, aber ich würde das so lesen, dass es an beruflichen Schulen nicht nur eine Schulkonferenz gibt, sondern dass dort auch Eltern vertreten sein müssen, denn die Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ja "zusätzlich".
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Also, beim schnellen Googlen habe ich jetzt für Hessen keine Ausnahmen für berufliche Schulen gefunde. Im Gegenteil, zur Zusammensetzung der Schulkonferenz ist in §2 der hessischen Konferenzordnung in Absatz 1 die Rede von "Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Studierende" und in Absatz 3 heißt es konkrez für berufliche Schulen:
"An beruflichen Schulen sind zusätzlich je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit beratender Stimme Mitglied der Schulkonferenz."Ich bin kein Hesse, aber ich würde das so lesen, dass es an beruflichen Schulen nicht nur eine Schulkonferenz gibt, sondern dass dort auch Eltern vertreten sein müssen, denn die Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ja "zusätzlich".
Genau hier steht, dass es an beruflichen Schule keine Schulkonferenz gibt:
(9) An beruflichen Schulen werden die Aufgaben der Schulkonferenz nach §§ 129 und 130 von der
Gesamtkonferenz wahrgenommen, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und
Schüler nicht Abs. 3 Satz 2 entsprechend gewählt werden können. Wenn nur die Vertreterinnen und Vertreter
der Eltern oder die der Schülerinnen und Schüler nicht gewählt werden können, steht die Gesamtzahl der
Sitze nach Abs. 2 den Vertreterinnen und Vertretern der gewählten Gruppe zu. -
Ich habe jede Woche aufgrund der Abendschule das Problem. Abendunterricht bis 21 Uhr und dann am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten müssen. Das ist dann eine Ruhezeit von nur 10,5 Stunden, wo eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben ist. Ich bin da aber auch schon am Folgetag wiederholt vor der versammelten Klasse auf dem Pult eingepennt und die Schüler und Ausbildungsbetriebe haben sich beschwert. Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.
--> https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0088
Guck Dir mal den Artikel 3 an und dann überlege, was an Deiner Schule alles schief läuft.
Deswegen schickst du die Schüler schon um 20.30 Uhr nach Hause und wenn irgendwann die Schulleitung meckert, verweist du auf die Ruhezeiten und Gesundheitsgefährdung im Straßenverkehr.
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Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.
Hier hast du es 2019 noch anders geschrieben.
Das Problem ist, daß die Arbeitszeitverordnung für Beamte des Landes NRW (--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=2520031009100936565 ) nicht für Lehrer gilt. Siehe §1, Absatz 2, Satz 3. Würde die Arbeitszeitverordnung gelten, wäre der Stundenplan unzulässig.
Das Thema hattest du aber schon einige Male - und meines Wissens war immer Quintessenz, dass die EU-Arbeitszeitrichtline für Beamte nicht gälte.
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D
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Die interessantere Frage ist ohnehin, ob die Bundesrepublik oder eines der Länder sich so billig über EU-Recht hinwegsetzen kann. Meine Vermutung ist "Nein".
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Es könnte so ausgehen wie mit der „Berechnung“ der Arbeitszeit in Hamburg. Dann hat man umgerechnet sowas wie 15 Minuten Arbeitszeit für eine Abiklausur im LK Deutsch. Damit ist dann den Vorgaben genüge getan, weil man bei längerer Arbeitszeit einfach als ineffizient betrachtet werden kann.
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Von einer Schulkonferenz habe ich noch nie was gehört. Könnte mir aber vorstellen, dass wir davon ausgenommen sind. Es gibt auch keine gewählte Elternvertretung, weil wir nur ganz wenig minderjährige haben. Vielleicht 2%
Wir haben eine Studierendenrat, der kann laut Gesetz alternativ zum Elternbeirat eingerichtet werden.
Ich hatte zwar den Gesetzestext so verstanden, dass es auf jeden Fall eine "Schulkonferenz" geben muss (also auch an beruflichen Schulen) - nämlich sobald es entweder Elternvertreter*innen oder Schülervertreter*innen für diese Konferenz gibt (einen "Studierendenrat" habt ihr an eurer Schule ja, wie du schriebst) - und dass, wenn es keine Elternvertretung sondern nur eine Schülervertretung gibt, deren "Anteil" an der Konferenz dann eben von Schüler-/Studierendenvertreter*innen übernommen wird. Aber vielleicht habe ich das fehlinterpretiert.
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Es könnte so ausgehen wie mit der „Berechnung“ der Arbeitszeit in Hamburg. Dann hat man umgerechnet sowas wie 15 Minuten Arbeitszeit für eine Abiklausur im LK Deutsch. Damit ist dann den Vorgaben genüge getan, weil man bei längerer Arbeitszeit einfach als ineffizient betrachtet werden kann.
Kann man sicher so machen. Das ändert aber nichts am Problem der mindestens 11-stündigen Ruhezeit. (Und wenn eine D-Abi-Klausur in 15 Minuten korrigiert sein soll, muss man sie eben in 15 Minuten korrigieren)
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Trotzdem empfinde ich die Korrekturzeiten als deutliche zeitraubender und belastender als 2-3mal im Jahr bei besonderen Anlässen weniger als 11 Stunden Ruhezeit. Was LuL viel häufiger nicht einhalten ist die Wochenendruhe über 36 Stunden, die den Sonntag umfassen muss. Das finde ich langfristig als deutlich problematischer.
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Ich hatte zwar den Gesetzestext so verstanden, dass es auf jeden Fall eine "Schulkonferenz" geben muss (also auch an beruflichen Schulen) - nämlich sobald es entweder Elternvertreter*innen oder Schülervertreter*innen für diese Konferenz gibt (einen "Studierendenrat" habt ihr an eurer Schule ja, wie du schriebst) - und dass, wenn es keine Elternvertretung sondern nur eine Schülervertretung gibt, deren "Anteil" an der Konferenz dann eben von Schüler-/Studierendenvertreter*innen übernommen wird. Aber vielleicht habe ich das fehlinterpretiert.
Siehe mein Beitrag #105 berufliche Schulen brauchen keine Schulkonferenz, weil diese Aufgaben die Gesamtkonferenz übernimmt.
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Ich glaube, dass du den Text falsch interpretierst. Da steht nämlich, dass die Gesamtkonferenz übernimmt, wenn weder Eltern noch Schüler gewählt werden können. Also werden sie doch vermutlich normalerweise gewählt?
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Siehe mein Beitrag #105 berufliche Schulen brauchen keine Schulkonferenz, weil diese Aufgaben die Gesamtkonferenz übernimmt.
Ich hatte es tatsächlich so wie Miss Othmar verstanden, also dass die Gesamtkonferenz die Aufgaben der Schulkonferenz nur dann übernimmt, wenn es weder eine Schülervertretung noch eine Elternvertretung gibt (in diesem Fall gibt es dann gar keine Schulkonferenz). Andererseits nehme ich aber mal an, dass deine SL schon alles richtig macht und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt .
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Ich hatte es tatsächlich so wie Miss Othmar verstanden, also dass die Gesamtkonferenz die Aufgaben der Schulkonferenz nur dann übernimmt, wenn es weder eine Schülervertretung noch eine Elternvertretung gibt (in diesem Fall gibt es dann gar keine Schulkonferenz). Andererseits nehme ich aber mal an, dass deine SL schon alles richtig macht und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt .
Da gehe ich auch von aus. Ich kenne das von anderen beruflichen Schule im Umfeld auch nicht anders, also die werden sich ja nicht alle gegen Gesetze verschworen haben.
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Es könnte so ausgehen wie mit der „Berechnung“ der Arbeitszeit in Hamburg. Dann hat man umgerechnet sowas wie 15 Minuten Arbeitszeit für eine Abiklausur im LK Deutsch. Damit ist dann den Vorgaben genüge getan, weil man bei längerer Arbeitszeit einfach als ineffizient betrachtet werden kann.
Sowas wünsche ich mir für NRW bitte ebenfalls. Dann ist es nämlich völlig stichhaltig begründbar, dass mit Korrektur kein detailliertes Sezieren der Ausführungen gemeint ist, sondern dass Klausuren nur zügig überflogen werden und exemplarisch mal grobe Schnitzer angestrichen werden können.
Ich bin mir sicher, dass die Noten nichtmals groß anders ausfallen würden.
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Wenn ich mir hier die ganze Diskussion durchlese, oder zumindest einige Beiträge, dann wird es mehr als Zeit, dass sich Schule verändert und gehörig modernisiert wird. Muss man sich ja nicht wundern, wenn man noch alles wie vor hundert Jahren macht. Verstaubter geht es nicht mehr.
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Ich habe jede Woche aufgrund der Abendschule das Problem. Abendunterricht bis 21 Uhr und dann am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten müssen. Das ist dann eine Ruhezeit von nur 10,5 Stunden, wo eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben ist. Ich bin da aber auch schon am Folgetag wiederholt vor der versammelten Klasse auf dem Pult eingepennt und die Schüler und Ausbildungsbetriebe haben sich beschwert. Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.
--> https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0088
Guck Dir mal den Artikel 3 an und dann überlege, was an Deiner Schule alles schief läuft.
Wer Abendunterricht gibt hat bei uns am nächsten Tag NICHT zur ersten Stunde Unterricht. Das sollte selbstverständlich sein. Was sagt der Personalrat dazu?
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Ich habe jede Woche aufgrund der Abendschule das Problem. Abendunterricht bis 21 Uhr und dann am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten müssen. Das ist dann eine Ruhezeit von nur 10,5 Stunden, wo eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben ist. Ich bin da aber auch schon am Folgetag wiederholt vor der versammelten Klasse auf dem Pult eingepennt und die Schüler und Ausbildungsbetriebe haben sich beschwert. Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.
--> https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0088
Guck Dir mal den Artikel 3 an und dann überlege, was an Deiner Schule alles schief läuft.
Ein paar Artikel weiter steht auch etwas von maximal 48 Stunden pro 7-Tage-Zeitraum. Das ist bei einwöchigen Klassenfahrten auch nicht möglich. Selbst wenn man die Stunden nachts nur zählt, wenn man heraus muss, sind die Tage länger als 9 Stunden. Man kann die Schüler ja nicht 15 Stunden pro Tag zum Schlafen schicken.
Und bei Grundschullanschulheimen mit nur zwei Übernachtungen (Abfahrt Mittwoch 8 Uhr, Ankunft Freitag 12 Uhr) dürften die mitfahrenden Kollegen auch 5 Tage vorher oder hinterher nicht mehr arbeiten, denn die sind ja meistens Tag und Nacht im Einsatz. 48 Stunden sind da dann bereits voll.
Aber auch das gilt sicher nicht für verbeamtete Lehrer.
Allerdings finde ich Sondersitutationen wie Landschulheime da wesentlich weniger kritisch, als wöchentlich auftretende Situationen aufgrund von Abendunterricht. Trotzdem ist das sicher ein Punkt, den man bei Arbeitszeitdiskussionen nicht vergessen darf.
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