Sek2-Befähigung erhalten.

  • Guten Abend,

    Ich bin ein noch sehr junge ausgebildeter Lehrer :):) für die Sekundarstufe 1 und für die Grundschule. Meine Fragen wären:


    1. Kann ich durch eine Erweiterungsprüfung zumindest mit einem Fach in der Oberstufe unterrichten?

    2. Kann man sich dann auch auf eine SEK2-Stelle bewerben?(wegen mehr Gehalt) ?


    Beste Grüße,

  • Bundesland? Studierte Fächer? Hast du jeweils einen Lehramtsbachelor und - Master absolviert vor dem Ref? Bei absoluten Mangelfächern der Sek. II gibt es teilweise Optionen (je nach Bundesland).

    Sollte es dir rein um die Besoldung gehen: Der Unterschied zwischen A13 und A13Z ist nicht so gewaltig, wie manche meinen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hi,


    es gibt Z-Kurse.....aber ganz ehrlich....mach erst mal ein paar Jahre und dann schau nochmal, ist anstrengend genug und du bekommst mit den Z-Kursen auch nicht mehr Geld.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    es gibt Z-Kurse.....aber ganz ehrlich....mach erst mal ein paar Jahre und dann schau nochmal, ist anstrengend genug und du bekommst mit den Z-Kursen auch nicht mehr Geld.

    Man kann doch keinen Z-Kurs Sek 2 machen, wenn man kein 2. Staatsexamen für die Sek2 hat, oder gibt es jetzt auch noch was Neues?

  • Man kann doch keinen Z-Kurs Sek 2 machen, wenn man kein 2. Staatsexamen für die Sek2 hat, oder gibt es jetzt auch noch was Neues?

    Hi, er schrieb doch, dass er jung ausgebildeter Lehrer ist. Daher bin ich vom 2. Staatsexamen ausgegangen.....

    • Offizieller Beitrag

    aber selbst wenn es stimmen würde, er schreibt, er ist in Grund- und Sek 1 ausgebildet. Nicht in Sek 2.

    Die Z-Kurse sind doch für weitere Fächer, nicht für die sogenannte "Aufstiegsprüfung" (den Begriff habe ich mir nicht ausgedacht, einige BL nennen es so, wenn man von Sek 1 auf Sek 2 aufstockt.)

    • Offizieller Beitrag

    In deinem anderen Thread vom 14. Mai fragst du noch, wo man Lehramt für Primarstufe und Sek. 1 studieren könne?!

    Ja, davor ist aber das hier zu finden.

    Als Sekundarstufe 1 Lehrer Aufsicht bei den Abiklausiren führen. - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte


    Den Rest habe ich gelöscht, weil ich offensichtlich falsch lag. Näheres im Beitrag #12 weiter unten.

  • aber selbst wenn es stimmen würde, er schreibt, er ist in Grund- und Sek 1 ausgebildet. Nicht in Sek 2.

    Die Z-Kurse sind doch für weitere Fächer, nicht für die sogenannte "Aufstiegsprüfung" (den Begriff habe ich mir nicht ausgedacht, einige BL nennen es so, wenn man von Sek 1 auf Sek 2 aufstockt.)

    In BW gab es in Vergangenheit immer mal wieder solche sogenannten Aufstiegslehrgänge, um als RS- Lehrkraft in gesuchten Fächern die Qualifikation für die SEK.II nachzuholen, sprich eine kleine, in eine große Fakultas zu verwandeln.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns in NRW (Gesamtschule) ist es möglich, für die Oberstufe (aber nur Grundkurse) solche Oberstufen-Z-Kurse zu machen....

    Das scheint tatsächlich zu gehen. Allerdings nur die Aufstockung von Sek I auf Sek II, wenn man das Fach für die Sek I bereits hat.


    Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal in der Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

    • Offizieller Beitrag

    Bei gesuchten Fächern ist das mit Zertifikatskursen möglich, wenn Du für das Fach das Lehramt für die Sekundarstufe I bereits erworben hast.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns in NRW (Gesamtschule) ist es möglich, für die Oberstufe (aber nur Grundkurse) solche Oberstufen-Z-Kurse zu machen....

    Wow...
    Das heißt, es ist rein theoretisch möglich, dass jemand, der ein Examen in Sek 1 hat, dann sein Fach auf Sek 2 durch einen Z-Kurs erweitert, dieser Z-Kurs durch reine Anwesenheit und Hausaufgaben und nicht durch Prüfung (es ist ja je nach Z-Kurs unterschiedlich und gefühlt sind die meisten ohne Endprüfung) abgeschlossen ist und dann GKs bis zum Abi führt.
    Ich weiß echt nicht mehr, was ich denken kann.

    Und währenddessen fühlte sich eine Kollegin bemüssigt, mich bei der Schulleitung zu "verpetzen", dass ich eine Extra-Erlaubnis fürs Abi bräuchte, weil es ein Erweiterungsfach ist. Haha, nee, meine Liebe, DU brauchst es, ich hab ein richtiges Examen.

  • Bundesland? Studierte Fächer? Hast du jeweils einen Lehramtsbachelor und - Master absolviert vor dem Ref? Bei absoluten Mangelfächern der Sek. II gibt es teilweise Optionen (je nach Bundesland).

    Sollte es dir rein um die Besoldung gehen: Der Unterschied zwischen A13 und A13Z ist nicht so gewaltig, wie manche meinen.

    Wo bekommt man eigentlich A13 Z und wo nur A13 als Studienrat?

  • Wow...
    Das heißt, es ist rein theoretisch möglich, dass jemand, der ein Examen in Sek 1 hat, dann sein Fach auf Sek 2 durch einen Z-Kurs erweitert, dieser Z-Kurs durch reine Anwesenheit und Hausaufgaben und nicht durch Prüfung (es ist ja je nach Z-Kurs unterschiedlich und gefühlt sind die meisten ohne Endprüfung) abgeschlossen ist und dann GKs bis zum Abi führt.
    Ich weiß echt nicht mehr, was ich denken kann.

    Denke einfach: Willkommen im Bildungsland NRW.

  • Wo bekommt man eigentlich A13 Z und wo nur A13 als Studienrat?

    Die Unterscheidung liegt meines Wissens zwischen Studienrat im gehobenen Dienst (Realschule; Gesamtschule; A13) und höherer Dienst (Gymnasium; GOS; A13Z). Der Unterschied dürfte so bei um €200 netto liegen, je nach Grundbesoldung.

    Ist aber jetzt so ein bisschen aus der Hüfte geschossen, also ohne Gewähr.

    • Offizieller Beitrag

    Wow...
    Das heißt, es ist rein theoretisch möglich, dass jemand, der ein Examen in Sek 1 hat, dann sein Fach auf Sek 2 durch einen Z-Kurs erweitert, dieser Z-Kurs durch reine Anwesenheit und Hausaufgaben und nicht durch Prüfung (es ist ja je nach Z-Kurs unterschiedlich und gefühlt sind die meisten ohne Endprüfung) abgeschlossen ist und dann GKs bis zum Abi führt.
    Ich weiß echt nicht mehr, was ich denken kann.

    Was ist die Alternative? Unterrichtsausfall? Zusammenstreichen des Kursangebots?
    Wer belegt einen solchen Z-Kurs? (Das muss man wollen.)


    Vor diesem Hintergrund muss man die "Missbrauchsgefahr" bzw. die Gefahr des Niveauverfalls gegenüber den anderen, viel direkteren Folgen abwägen.

    Gleichsam ist das Problem der Schulaufsicht durchaus bekannt. Es gibt einen Grund für die Ergänzung zu § 26 Abs. 4 APO-GOSt in der dazugehörigen VV.

    "26.4.2 Der geplante Einsatz von Lehrkräften mit unbefristeter Unterrichtserlaubnis in der Qualifikationsphase ist bis zum Ende der Einführungsphase, in anderen Fällen spätestens bei Festlegung der Fachprüfungsausschüsse der für die Fachaufsicht zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen."


    Die BR schaut sich da durchaus die entsprechenden Leute an, um dem befürchteten Niveauverfall entgegenzuwirken.

  • Was ist die Alternative? Unterrichtsausfall? Zusammenstreichen des Kursangebots?
    Wer belegt einen solchen Z-Kurs? (Das muss man wollen.)


    Vor diesem Hintergrund muss man die "Missbrauchsgefahr" bzw. die Gefahr des Niveauverfalls gegenüber den anderen, viel direkteren Folgen abwägen.

    Gleichsam ist das Problem der Schulaufsicht durchaus bekannt. Es gibt einen Grund für die Ergänzung zu § 26 Abs. 4 APO-GOSt in der dazugehörigen VV.

    "26.4.2 Der geplante Einsatz von Lehrkräften mit unbefristeter Unterrichtserlaubnis in der Qualifikationsphase ist bis zum Ende der Einführungsphase, in anderen Fällen spätestens bei Festlegung der Fachprüfungsausschüsse der für die Fachaufsicht zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen."


    Die BR schaut sich da durchaus die entsprechenden Leute an, um dem befürchteten Niveauverfall entgegenzuwirken.

    Die Alternative ist das Einstellen von Lehrerinnen und Lehrern mit Lehramtsausbildung. Dass SekII-Stellen leer laufen ist wohl eher eine Seltenheit.

    Es ist dann aber wie mit den Quereinsteigern: Wenn die Tätigkeit nachher auch andere nach kurzer Zusatzquali machen können, wozu dann noch das langwierige Lehramtsstudium für das betreffende Fach angehen?

    Damit irgendwann Quereinsteiger und Z-Kurs-Absolventen auf diesen Stellen sitzen, wenn man fertig ist?

    Ich würde keinem Informatik-Abiturienten ein Lehramtsstudium in Informatik nahelegen, das ergibt einfach keinen Sinn. Lehrer werden kann man auch nach dem normalen Fachstudium, wozu sich vorher beschränken?

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