Neue A13 Funktionsstelle Probezeit?

  • Hallo,


    derzeit bin ich Inhaberin einer A13-Funktionsstelle für Realschullehrer*innen in Nds.


    Nun werde ich zum kommenden Schuljahr versetzt und trete an der neuen Schule ebenfalls wieder eine A13-Funktionsstelle an.


    Ich frage mich nun, ob ich wieder eine Probezeit durchlaufen muss und ggf. auch erstmal wieder nach A12 zurückgestuft werde.


    VG

  • Warum solltest du in A12 zurückgestuft werden, obgleich deine neue Stelle ebenfalls wieder eine A13- Funktionsstelle ist? Wenn deine Probezeit an deiner bisherigen Schule bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, startet diese nicht noch einmal von vorne. Der Dienstort mag sich ändern durch den Schulwechsel, der Dienstherr bleibt aber derselbe, ergo keine neue Probezeit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nein, du hast dich ja bereits in einem Amt der Besoldungsstufe A13 bewährt und wirst lediglich versetzt. Eine erneute Probezeit ist nicht zu durchlaufen und erst Recht findet keine Rückstufung auf A12 statt. Ausnahme: Es gibt manchmal Stellen, die lediglich auf Zeit zu besetzen sind (typischerweise 2 Jahre) und anschließend neu ausgeschrieben werden. Auch diese würden aber nicht mit einer Rückstufung oder erneuten Bewährungszeit einhergehen.

  • Na dann guten Start an deiner neuen Wirkungsstätte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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