Handynutzung auf Klassenfahrten

  • Hallo zusammen,


    demnächst steht eine Klassenfahrt mit Jahrgang 8 auf dem Programm. Die Frage ist nun, ob Handys/Smartphones mitgenommen werden dürfen oder nicht.

    Wie habt ihr das bei SuS in vergleichbarem Alter geregelt? Bin dankbar für Input, da mein Kollege und ich uns nicht einig sind, ob wir die Mitnahme erlauben sollen oder nicht.

  • Das kommt vermutlich auch darauf an, was geplant ist. Wir waren mit der 8. Jahrgangsstufe vor 2 Wochen in Weimar und haben die Handynutzung erlaubt. Die Schülerinnen waren in Weimar unterwegs und kamen immer zu den vereinbarten Führungen/Besichtigungen. Das war sehr entspannt.

    (Die 6. Klässlerinnen letzte Woche hatten festgelegte Handyzeiten am Tag.)

  • Klasse 7 war es bei meiner Tochter verboten, Klasse 9 wird es erlaubt sein. Klasse 10 auf Skireise war es durchgängig erlaubt (und da waren wir bei dem Bahnchaos froh drüber, dass sie zu erreichen waren auf der Hinfahrt und auch selber Sachen nachgucken konnten usw.), Klasse 10 mit der Klassenlehrerin müssen sie sie abends abgeben.

  • Finchen : Wie wird es denn "normalerweise" an eurer Schule gehandhabt? Ich kenne eine Oberschule, die in ihrem Schulkonzept stehen hat, dass die Mitnahme von Handys/Smartphones auf Tages- und mehrtägigen Klassenfahrten für die Klassen 5 und 6 komplett untersagt ist, die SuS der Klassen 7 und 8 ihre Handys nur zu bestimmten Zeiten benutzen dürfen und es für die Jahrgänge 9 und 10 keinerlei Beschränkungen mehr gibt (wobei da natürlich auch die SuS nicht die ganze Zeit auf ihre Handys starren sollen).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Schüler haben meine Nummer und ich ihre. Bin froh über diese Möglichkeiten heutzutage. Wenn ein Schüler verloren geht, o.ä., kann er mich anrufen. Und ich erreiche die Schüler, wenn was sein sollte.

    Die Schüler haben bisher abends das Handy abgegeben. Tagsüber war vereinbart, dass das Handy nur eingeschränkt genutzt werden soll (Fotos, kurze Recherche, Uhrzeit, Telefonieren innerhalb der Klasse und mir, ...). Außer in einem bestimmten Zeitraum durfte gezockt usw werden.

    Klappte bisher immer ganz gut.

  • Zitat

    Sofern das Handy eine schulische Veranstaltung stört, darf die Handynutzung untersagt werden. In der Freizeit der Schüler darf es jedoch kein generelles Handyverbot geben, ebenso wenig darf angeordnet werden, dass Handys nicht auf eine Klassenfahrt mitgenommen werden. Schließlich haben sowohl Schüler, als auch Eltern ein Interesse daran, auch während Klassenfahrten Kontakt miteinander zu halten.

    Quelle: anwalt.de

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Klasse 5-7: Einsammeln nachts, bei Gruppenaktivitäten nur für Fotos

    Klasse 8-10: keine Beschränkung

    Ich frage mich immer, welche Lehrkraft es sich antut, die Haftung für 30 Handys zu übernehmen :staun:


    Zum Thema: Ein generelles Handyverbot auf Klassenfahrt ist weder rechtlich möglich noch in der Praxis durchsetzbar. In Folge sind diese natürlich erlaubt und bleiben als persönliche Wertgegenstände selbstverständlich auch bei den Schülern. Vor der Fahrt wird ebenso selbstverständlich mit der Klasse über mögliche Probleme im Umgang mit den Geräten und Folgen des eigenen Handelns gesprochen (z.B. Fotoaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich u.ä.).

  • Ich frage mich immer, welche Lehrkraft es sich antut, die Haftung für 30 Handys zu übernehmen :staun:

    Frag doch direkt, statt zu sticheln, eine kennst du ja jetzt. ;)


    1. Ich bin versichert.
    2. Geschickte Organisation des Ganzen minimiert das Schadensrisko auf nahezu Null. Kinder verpacken Handy in beschriftete Umschläge und legen es selbst in die Kiste im sonst verschlossenen Zimmer. Handy befinden sich dort nur während der nahezu dauerhaften Anwesenheit der Lehrkraft.
    3. Wenn du einmal das ganz große Theater wegen Handystraftaten aus jugendlichem Leichtsinn auf Klassenfahrt mitgemacht hast, dann erscheint das Einsammeln die deutlich entspanntere Variante. ;)
    4. Das wirklich nervigste Problem bei dem Ganzen: Alle müssen ihre diversen Handywecker ausstellen!
  • So habe ich es in der 6. Klasse auch gelöst. Handys wurden hinten mit einem Aufkleber beschriftet. Abendstimmung ausgeschaltetem Wecker und Handy ganz aus in den Schrank. Der war abschließbar, im abgeschlossenen Zimmer im Haus, in dem nur wir waren, das nur mit Schlüssel betreten werden konnte. Morgens holten alle ihre Handys selbst ab, ich hatte also keines in der Hand.

    • Offizieller Beitrag

    Das Grund"problem" ist doch weniger ein rechtliches als ein pädagogisches. (Wobei natürlich bei missbräuchlicher Verwendung von Handys ein rechtliches Problem entstehen kann.)

    Ich bin kein Fan von 24/7/365-Nutzung von Handys - an meiner neuen Schule musste ich mich aber schnell der Realität stellen, dass Unterricht eine für einige SchülerInnen lästige erzwungene Unterbrechung ihrer ebenso ausgiebigen Handynutzung darstellte. (Natürlich habe ich einen adäquaten Umgang damit gefunden.) Wer Handys auf Klassenfahrten verbieten oder signifikant einschränken möchte, möge dies tun, darf sich aber darauf einstellen, dass sowohl von der Elternschaft als auch von den SchülerInnen entsprechender Gegenwind kommen kann - natürlich immer abhängig von der jeweiligen Grundhaltung zu Handys.


    Das Gefühl der Notwendigkeit, ständig überall erreichbar zu sein, weil ja jederzeit etwas passieren könnte (!), ist eine Folge der Entwicklung unserer Kommunikationsmittel. Weil es sie gibt, braucht man sie. (Die angebissene Baumfrucht hat das ja seinerzeit genial um- bzw. durchgesetzt...)


    Vielleicht braucht es aber eben diese missbräuchlichen Fälle, in denen dann auch Eltern verstehen lernen müssen, dass das auch eine von ihnen zumindest billigend in Kauf genommene Entwicklung ist. Schließlich erlauben sie ihren Kindern Apps, die Letztere noch nicht benutzen dürfen und kontrollieren die Handynutzung in den seltensten Fällen. Stichwort "Ich vertraue meinem Kind" (=> Alibi für die drei Affen)... Wer 12jährigen WhatsApp, Instagram etc. erlaubt, muss mit den möglichen Folgen leben. Leider sind die ersten, die das lernen bzw. durchleben müssen, die Kinder.


    Möglicherweise habe ich im nächsten Schuljahr eine Klassenleitung in der Mittelstufe - mal sehen, was ich dann dort so in puncto Handys erlebe...

  • Nu denn, den Kolleg:innen, die sich dür ein Handyverbot entschieden haben ,möchte ich noch eine Info mit auf den Weg geben, der Hang zum zweit und Dritthandy ist ungebrochen. Viel Spaß beim Einsammeln:teufel:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Erlauben, das ist Sache der Eltern und die meisten Achtklässler werden seit 3 Jahren nicht mehr ohne aus dem Haus gehen. Ich würde aber eine Belehrung formulieren und von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen, wie damit umzugehen ist (Persönlichkeitsrechte beim Fotografieren, ausgeschaltet im Museum oder sowas)

  • Ich erlaube die generelle Nutzung auf Klassenfahrten immer, allerdings gibt es Zeiten, in denen ich die Handys nicht sehen möchte (z.B. beim Essen). Ansonsten stört mich die Nutzung nicht. Viele SuS (und auch ich) nutzen die Handys ja mittlerweile auch als Kameraersatz, mir wäre es viel zu kompliziert, zu kontrollieren, ob sie jetzt daddeln, Nachtrichten schicken oder "nur" fotografieren. Das Einsammeln von Handys kommt für mich gar nicht in Frage und wäre aufgrund der Zweit- und Dritthandys wahrscheinlich auch wenig zielführend.

  • In der heutigen Zeit sehe ich es aus vielen Gründen als problematisch, Handys auf Klassenfahrt generell zu verbieten.

    Ist ein solches Verbot (nicht nur aus juristischer Sicht, sondern rein praktisch) durchsetzbar?

    Sollen SuS keine Photos machen dürfen? Für fast alle hat wohl das Handy den klassischen Fotoapparat ersetzt. Gerade auf Klassenfahrt sind doch Fotos schöne Erinnerungen (ja, natürlich kann da auch Blödsinn getrieben werden, das ging mit dem klassischen Fotoapparat aber auch schon).

    Ich hab als Schüler selbst immer einen Walk-/Discman dabei gehabt, weil ich einfach am Tag einige Minuten Ruhe / für mich alleine brauchte. Musik hören geht für die meisten SuS auch nur noch mit Handy.

    Es gibt viele Situationen, wo das Handy auf Klassenfahrt Sinn macht (Foto, Musik, Kontakt untereinander, Navi-Ersatz, Kontakt mit Lehrkraft / Eltern), so dass ich ein generelles Verbot nicht erzwingen würde.

    Ich würde je nach Situation auffordern, jetzt mal die Handys auszumachen/weg zu packen (Fotos machen ist ok bei der Stadtführung, Handyspiele, surfen im Internet oder Musikhören zu diesem Zeitpunkt dann nicht) - und das vorher auch den Eltern in einem Schreiben so kommunizieren.

  • 1 Stunde festgelegte Handyzeit am Tag, vor dem Abendessen. Das Handy wurde die übrigen 23 Stunden eingesammelt und bei uns aufbewahrt. Die Eltern haben das unterschrieben, auch, dass wir Lehrer nicht haften, sollte etwas wegkommen.


    Die SuS haben weniger gejammert als erwartet. Stattdessen haben sie die Fahrt viel intensiver erleben können - war selbst das Feedback durch die SuS.

  • Die Eltern haben das unterschrieben, auch, dass wir Lehrer nicht haften, sollte etwas wegkommen.

    Das dürfte im Fall der Fälle nicht haltbar sein, insbesondere dann nicht, wenn die Einwilligung hierzu (implizite) Teilnahmevoraussetzung an der Schulfahrt war oder die Nichtabgabe sanktioniert würde. Ich denke da auch an die beliebten Elternbriefe bei Schwimmbadbesuchen, die die Lehrkräfte von ihrer Aufsichtspflicht beim Schwimmen entbinden sollen ;)

  • Es gibt im Netz kostengünstige Störsender. Dann ist nachts Ruhe ;)



    Ja... ich weiß. Verboten. Strafbar....
    Im Ernst. Ich hab' auf Klassenfahrt andere Sorgen und Aufgaben, als mich um die Handygespräche der Schüler zu kümmern. Wer die Freiheiten missbraucht, fährt heim oder kommt nicht mit zur Abschlussdisko. Es gibt auch klare Ansagen dazu, was im Netz gepostet werden darf - nämlich nichts, auf dem andere Personen zu sehen sind.
    Wenn im Vorfeld die Regeln für die Klassenfahrt genau definiert - und von Eltern und Schülern unterschrieben sind, bleibt manches Horrorszenario aus.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Das dürfte im Fall der Fälle nicht haltbar sein, insbesondere dann nicht, wenn die Einwilligung hierzu (implizite) Teilnahmevoraussetzung an der Schulfahrt war oder die Nichtabgabe sanktioniert würde. Ich denke da auch an die beliebten Elternbriefe bei Schwimmbadbesuchen, die die Lehrkräfte von ihrer Aufsichtspflicht beim Schwimmen entbinden sollen ;)

    Die Eltern haben am Elternabend vor Buchung der Fahrt ohne Gegenstimme für diese Regelung gestimmt. Bei diesem TOP wurde gar nicht großartig diskutiert, die Eltern fanden den Vorschlag entsprechend positiv.

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