Aber da geht es um 10. Klasse, da würde ich als Grundschullehrerin gar nicht lesen, selbst wenn mich das Thema "Arbeitszeit auf KF" interessiert. Ich verstehe nicht, warum die Beiträge dort besser aufgehoben sein sollten, als in dem anderen Thread.
Geldgeschäfte an Schulen
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Aber da geht es um 10. Klasse, da würde ich als Grundschullehrerin gar nicht lesen, selbst wenn mich das Thema "Arbeitszeit auf KF" interessiert. Ich verstehe nicht, warum die Beiträge dort besser aufgehoben sein sollten, als in dem anderen Thread.
Weil sich daraus die Diskussion entwickelt hat.
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Weil sich daraus die Diskussion entwickelt hat.
Danke. Dann werde ich dort in der nächsten Zeit mal nachlesen und schauen, wie es zusammenpasst.
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dass sich scheinbar noch immer einige Schulträger und Dienstherren einen schlanken Fuß machen und erwarten, den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Fahrten auf Privatkonten von Lehrkräften auszulagern anstatt diese gleich über das schulbezogene eigene Konto laufen zu lassen.
In Baden-Württemberg ist dies so - ich bin hier seit 2007 im Schuldienst und es war immer so, dass Dienstherr und Schulträger weggeschaut haben und alle Lehrerinnen die Fahrten über Privatkonten laufen lassen mussten und müssen.
Soweit, dass niemand mehr fährt, ist es nie gekommen, was auch unrealistisch ist, wenn man den Druck bedenkt, dem wir als Kolleginnen und
Kollegen ausgesetzt sind, schließlich haben Schulen Fahrtenprogramme.
Mein jetziger neuer Chef ist der allererste, der deswegen in Stuttgart und beim RP Krawall macht - aber ohne dass Stuttgart oder das RP
reagieren würden, der Schulträger ebenso wenig.
Gruß an Winnie Kretschmann in Stuttgart, an den OB Martin Horn in Freiburg und die Regierungspräsidenten - die Anfragen von Lehrerinnen und
Lehrern einfach aussitzen - das macht Ihr gern. Während Ihr natürlich für jede Dienstreise jeden Cent abrechnet über Eure Dienstkonten.
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@Ingeborg1980 Nein, niemand muss etwas übers Privatkonto laufen lassen. Eine solche Verpflichtung gibt es nur in den Köpfen mancher Unverbesserlicher.
Aber in gewisser Weise herrscht hier Waffengleichheit. So wie die Damen „da oben“ das aussitzen können, können wir das auch. Verwende kein Privatkonto und warte, was passiert.
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@Ingeborg1980 Nein, niemand muss etwas übers Privatkonto laufen lassen. Eine solche Verpflichtung gibt es nur in den Köpfen mancher Unverbesserlicher.
Aber in gewisser Weise herrscht hier Waffengleichheit. So wie die Damen „da oben“ das aussitzen können, können wir das auch. Verwende kein Privatkonto und warte, was passiert.
wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?
Das wäre für uns, die GEW BW, ein interessanter Hinweis - denn hier in BaWü gibt es das de facto nicht
und es ist das, für das wir kämpfen, von der Schulleitung bis hin zur Gewerkschaft.
Da an den meisten Schulen Klassenfahrten stattfinden, gehen die Kolleginnen und Kollegen über
ihre Privatkonten - zu denen auch die Treuhandkonten zählen.
Das ist ein Einknicken vor dem Recht zugunsten der Fahrten.
Jedenfalls gibt es fast niemanden, der deshalb - die Austausche - die Exkursionen - die Oberstufenfahrten -
die Mittelstufenfahrten - die Unterstufenfahrten - nicht macht.
In der Theorie klingt die Verweigerung gut - habe ich in meinen 14 Jahren Praxis aber an keinem meiner
Einsatzorte gesehen. Ich selbst war auch schon 14x auf Klassenfahrt und setze mich aktiv für
Dienstkonten ein. Der OB unserer Stadt als Schulträger hat auf einen persönlichen Brief nicht mal geantwortet -
auch der letzte GEW Newsletter sagte, dass weiterhin nichts passiere.
In Hessen oder Niedersachsen sieht das anders aus, hier im Ländle herrscht leider noch das Unrecht.
Im Endeffekt meinte unsere Schulleitung:
das Geld an einem Stichtag bar einsammeln (Eltern dazu einbestellen), das Geld auf die Bank tragen (zu 2.)
und dann dort direkt die Überweisungen an die Unternehmen (Bus, JuHe etc.) vornehmen. Das Ganze
dann laut publik machen bei allen. Mache ich bei meiner 15. Fahrt so.
Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!
Da fehlt dann nur noch, sich mit diesen juristischen Superkompetenzen mit der Schulleitung und dem gesamten
Kollegium zu verbünden und an einem Strang zu ziehen (anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit
seiner juristischen Fakultas zu belehren).
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wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?
Das wäre für uns, die GEW BW, ein interessanter Hinweis - denn hier in BaWü gibt es das de facto nicht
und es ist das, für das wir kämpfen, von der Schulleitung bis hin zur Gewerkschaft.
Äh, andersherum.
Bei uns an der Schule (auch BW) wird keine einzige Schulfahrt oder andere AUV über Privatkonten geregelt.
Läuft alles über verschiedene Konten des Schulträgers, die für uns eingerichtet wurden. -
wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?
Eine. Wofür ist das relevant?
Ich ergänze mal noch die Antwort auf die Frage, bei wie vielen Fahrten ich mein privates Konto eingesetzt habe: keine, (in Worten: 0).
Das ist ein Einknicken vor dem Recht zugunsten der Fahrten.
Deren Entscheidung. Nehme ich ihnen nicht ab. Ich habe aber auch kein Mitleid.
Sie knicken übrigens nicht vor dem Recht ein, sondern vor dem Unrecht.
Im Endeffekt meinte unsere Schulleitung:
das Geld an einem Stichtag bar [...]Turbo-Quatsch. Gibt deine Schulleitung dir das schriftlich?
Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!
Als Teil der Exekutive sollte man die Gesetze, die man umzusetzen hat, schon kennen. Ja.
(anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit
seiner juristischen Fakultas zu belehren).
Danke schön. Gleichfalls.
Ich denke auch, dass wir besser nicht darüber reden, sondern einfach weiter machen wie bisher.
Trotzdem habe gerade letzte Woche eine Kollegin, die eine Frage zum Klassenfahrtsantrag hatte, darauf hingewiesen, den Schulfahrten-Erlass und die Reisekostenverordnung zu lesen. Von der Existenz diese beiden Schriftstücke hatte sie keine Kenntnis. Ich habe ihr auch die Problematik mit den Privatkonten erläutert.
Ja, ich kümmere mich erstmal um mich. Die Interessen sind zu unterschiedlich, als das ich mich mit den Kolleginnen in der Breite verbünden könnte. Trotzdem können alle an meinen Erfahrungen und meinem Wissen teilhaben.
Euch viel Erfolg bei eurem „Kampf“.
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In der Theorie klingt die Verweigerung gut - habe ich in meinen 14 Jahren Praxis aber an keinem meiner
Einsatzorte gesehen.
Irgendjemand muss halt anfangen. Wenn keine die erste sein möchte, bleibt alles beim Alten.
Der OB unserer Stadt als Schulträger hat auf einen persönlichen Brief nicht mal geantwortet -
Warum sollte sie auch? Sie hat kein Problem, ihr nehmt es ihr ab.
Da der Brief vielleicht nicht so erfolgreich war, könnte man über einen Strategiewechsel beim aktiven „Kampf“ nachdenken. Mein Tipp, nach wie vor: Kein Privatkonto verwenden, abwarten.
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Der OB unserer Stadt als Schulträger hat auf einen persönlichen Brief nicht mal geantwortet -
auch der letzte GEW Newsletter sagte, dass weiterhin nichts passiere.
Du könntest noch 'nen spezialisierten Anwalt nachhaken lassen.
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'nen spezialisierten Anwalt
Wer zahlt den?
Ist für Gespräche mit der Schulträgerin nicht traditionell die Schulleiterin zuständig? Die scheint da ja dran zu sein, aber das hilft auch nichts. Meine Empfehlung bleibt.
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Da gerade BW das Thema ist, habe ich nochmal nachgeguckt:
Gerade im Frühjahr kam ein Schrieb vom RP, dass das Land sehr großen Wert darauf lege, dass nicht die Schule oder die Lehrkraft Veranstalter einer Fahrt ist oder Vertragspartner wird, sondern nur bevollmächtigt im Namen der Erziehungsberechtigten Verträge abschließt.
Ebenso wird im selben Schrieb darauf hingewiesen, dass- vor privater Verauslagung gewarnt wird.
- falls verauslagt wird, muss eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegen.
- im Idealfall die Eltern selbst mit den Veranstaltern die Kosten abwickeln.
- keine Abwicklung über ein privates Konto erfolgen sollte.
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Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!
Danke.
...
Da fehlt dann nur noch, sich mit diesen juristischen Superkompetenzen mit der Schulleitung und dem gesamten
Kollegium zu verbünden und an einem Strang zu ziehen (anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit
seiner juristischen Fakultas zu belehren).
Ich halte grundlegende Informationen nicht für Superkompetenzen und finde es daher wichtig, die Informationen auszutauschen. Es gibt ja immer wieder Kolleg*innen, die tatsächlich nicht wissen, welche ihre Rechte sind.
Aber es gibt halt auch Kolleg*innen, die das offenbar sehr wohl wissen und trotz besseren Wissens anders handeln, damit sie bloß keinen Ärger mit Vorgesetzten und Kollegium bekommen. Und das Verhalten finde ich weitaus problematischer.
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Und an alle, die ihre Gesetzestexte zu dieser Situation im Schlaf zitieren können: herzlichen Glückwunsch!
Da fehlt dann nur noch, sich mit diesen juristischen Superkompetenzen mit der Schulleitung und dem gesamten
Kollegium zu verbünden und an einem Strang zu ziehen (anstatt im anonymen Forum andere Kollegen mit
seiner juristischen Fakultas zu belehren).
Es ist ja auch vollkommen absurd, sich in einem Lehrerforum über Schulrecht auszutauschen und damit noch viel mehr Lehrkräften die rechtliche Handlungssicherheit zu ermöglichen, die nötig ist, um sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Du darfst im Übrigen getrost davon ausgehen, dass diese Hinweise auch an den eigenen Schulen zur Umsetzung kommen.
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Da gerade BW das Thema ist, habe ich nochmal nachgeguckt:
Gerade im Frühjahr kam ein Schrieb vom RP, dass das Land sehr großen Wert darauf lege, dass nicht die Schule oder die Lehrkraft Veranstalter einer Fahrt ist oder Vertragspartner wird, sondern nur bevollmächtigt im Namen der Erziehungsberechtigten Verträge abschließt.
Ebenso wird im selben Schrieb darauf hingewiesen, dass- vor privater Verauslagung gewarnt wird.
- falls verauslagt wird, muss eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegen.
- im Idealfall die Eltern selbst mit den Veranstaltern die Kosten abwickeln.
- keine Abwicklung über ein privates Konto erfolgen sollte.
Das ist alles korrekt und uns im ÖPR und im Kollegium sowie auf unserer SL-Ebene bekannt und
wurde auch entsprechend kommunziert. Es kamen sowohl von PhV als auch von der GEW Infoschreiben dazu.
BW bietet allerdings keine Schulkonten, über die abgerechnet werden kann - im Gegensatz z. B. zu Hessen.
Die Lehrerinnen und Lehrer werden indirekt dazu genötig, ihre Privatkonten zu nutzen. Das ist das Problem.
Ein Treuhandkonto zu eröffnen, ist in etwa das Gleiche (das wurde von der GEW schulrechtlich erläutert), auch
wenn dort mehrere Personen zeichnungsberechtigt sind. Es ist und bleibt ein Problem, dass es keine Schulkonten gibt
und keine Angestellten, die diese verwalten.
Entweder es finden keinerlei Fahrten mehr statt - was wie gesagt an keiner Schule der Fall ist - oder aber die
Kolleginnen und Kollegen gehen den unbequemen und illegalen Weg über die Privatkonten, leider. Auch ich, die ich
Klassenfahrten in Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe durchgeführt habe, musste das wie gesagt schon 14x so tun.
Es GIBT keine Schulkonten. Und die Landesregierung sowie die Schulträger - hier die Stadt Freiburg - schließen davor die
Augen.
Die GEW BW sowie der PhV kämpfen seit Jahren um eine Verbesserung der Situation, die RP sowie Stuttgart reagieren
bisher nicht.
Unsere Schulleitung vermutet, dass das ausgesessen wird. Mein Chef hat sogar das Hessener Modell in Stuttgart
vorgeschlagen - und noch nicht mal Antwort erhalten. Im Ländle wird gespart.
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Und hier der Passus der GEW, leider bisher ohne Reaktion seitens des Landes BW:
"Schulkonto einführen
Ärgerlich ist allerdings, dass die Lehrkräfte für die finanzielle Abwicklung einer auV kein Schulkonto nutzen können. Gerade jetzt, da alle auV abgesagt wurden, entsteht Lehrkräften ein unverhältnismäßiger Aufwand. Das KM geht davon aus, dass die Lehrkräfte für auV ein zweckgebundenes Treuhandkonto einrichten. Das ist aber kein sinnvolles Vorgehen. Einige Banken richten keine kurzzeitigen Treuhandkonten für so geringe Beträge ein. In der Praxis rechnen daher viele Lehrkräfte die Kosten der auV über ihr Privatkonto ab. Das KM sollte deshalb mit den Schulträgern vereinbaren, dass die Schulen ein Schulkonto für die Kosten außerunterrichtlicher Veranstaltungen einrichten. Die Zahlungen sollten von den Sekretär*innen ausgeführt und die Verwendung der Mittel von den jeweils zuständigen Lehrkräften und der Schulleitung überwacht werden. Weiterhin sollte die VwV zu einer Reiserücktrittsversicherung für Schüler*innen raten. Damit könnte vermieden werden, dass Lehrkräfte oder Schulen auf Stornokosten sitzenbleiben. Das Land übernimmt nämlich nur die Kosten der Lehrkräfte, wenn sie die Reise nicht antreten können, nicht aber die Kosten der Schüler*innen."
In Freiburg ist ein zusätzliches Problem, dass die Banken und die Sparkassen keine Treuhandkonten - die übliche Notlösung, die keine ist - anbieten.
Keine Chance. Hier an meinem Freiburger Gymi gilt:
- in bar einsammeln, am Stichtag aus dem Tresor in der Bank einzahlen und sofort weiterüberweisen
- illegal alles übers Privatkonto laufen lassen
- bei einer Online-Direktbank ein separates privates Konto eröffnen (ebenso illegal) und es darüber laufen lassen
Bei einer Kursfahrt mit 22 Schülern à 500 Euro sind das 11000 Euro, die verwaltet werden. Nicht auszudenken, was passiert, wenn ein
Konto geknackt wird oder das Geld z. B. bei dem Weg zur Bank bei einem Überfall gestohlen wird oder sonstwie verloren geht.
Ruhig schläft, wer keine Fahrten macht - ist bei mir keine Option, bin immer Klassenlehrerin oder Tutorin.
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Entweder es finden keinerlei Fahrten mehr statt - was wie gesagt an keiner Schule der Fall ist - oder aber die
Kolleginnen und Kollegen gehen den unbequemen und illegalen Weg über die Privatkonten, leider.
Dann ist ihnen nicht zu helfen. Their funeral, they choose the music.
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werden. Nicht auszudenken, was passiert, wenn ein
Konto geknackt wird oder das Geld z. B. bei dem Weg zur Bank bei einem Überfall gestohlen wird oder sonstwie verloren geht.
Doch. Das kann man sich leicht überlegen, was dann passiert.
Wenn ihr die Probleme und Schwierigkeiten kennt und es trotzdem macht, braucht man sich keine Mühe geben, euch die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
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Ruhig schläft, wer keine Fahrten macht - ist bei mir keine Option, bin immer Klassenlehrerin oder Tutorin.
Wenn die geltende Rechtslage keine Option ist, worin besteht dann euer „Kampf“?
Und wenn du nicht mindestens Kaiserin bist, hielte ich den Ball flach. Klassenlehrerin reicht nicht, um über dem Gesetz zu stehen.
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Keine Chance. Hier an meinem Freiburger Gymi gilt:
- in bar einsammeln, am Stichtag aus dem Tresor in der Bank einzahlen und sofort weiterüberweisen
- illegal alles übers Privatkonto laufen lassen
- bei einer Online-Direktbank ein separates privates Konto eröffnen (ebenso illegal) und es darüber laufen lassen
Mit Verweis auf das Papier vom RP würde bei bezüglich Reisen gar nix mehr laufen, solange es kein Schul-oder vergleichbares Konto gibt.
Als Schule würde ich das z.B. über die Elternvertretung an die Öffentlichkeit weitergeben.
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