Geldgeschäfte an Schulen

  • Danke für den Link, ich schaue mir den morgen mal an.

    Unser Schulkonto ist kein Konto des Schulträgers, sondern ein offizielles Konto der Schule bei der Sparkasse. Der Schulleiter führt das Konto, es gibt eine Kassenprüfung etc.

    In NRW wäre es automatisch auch ein Privatkonto, wenn es auf meinen Namen laufen würde. Und es müsste nach meinen Infos auf meinen Namen laufen. Als Konto mit dem Besitzer "Schule vom Frosch" ginge es nicht.


    Das ist zumindest mein Stand der Dinge und irgendwo vor 20 oder 30 Seiten wurde mir das hier auch schon bestätigt.


    Es wäre also kein Unterschied zu meinem Konto, welches praktisch nur für die Schule genutzt wird. (Und entsprechend dokumentiert wird.)

  • In der Tat ist das im bayrischen Schulgesetz etwas ausführlicher geregelt. Die Regelung in NRW reicht aber durchaus aus. Man müsste sie nur in Anspruch nehmen. Einen Anlass, nicht vorgesehene Verfahren zu verwenden, kann ich nicht erkennen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es zeichnet dich sogar aus, dass du als SL deinem Kollegium dieses Problem abnimmst.

    Finde ich nicht. Als Schulleiterin sollte man mit gutem Beispiel vorangehen. Im Schulgesetz findet sich nunmal nur die Grundlage für Konten bei der Schulträgerin. Privatkonten kommen nicht in Frage. Da sollte insbesondere die Schulleiterin die Finger von lassen.


    Die Kolleginnen sind ausreichend geschützt, wenn die Schulleiterin sie anweist, keinen dienstlichen Zahlungsverkehr über privaten Konten abzuwickeln. Dazu muss sie sich nicht selbst einem Risiko aussetzen,

  • Mir will partout auch nicht einleuchten, warum die diversen Schulträger:innen in NRW keine Konten zur Verfügung stellen bzw. Schulen das nicht können, obwohl es doch in anderen Bundesländern geht.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich werfe noch mal einen anderen Aspekt in die Diskussion:


    Unsere Schulleitung antwortet auf solche Forderungen einfach nur: Dann lass doch den/die Klasssenpflegschaftsvorsitzende das Konto führen!


    Zack, raus aus der Nummer.


    Aber für mich auch nicht praktikabel:


    1. ICH muss ja den Schülern hinterherrennen und mahnen, was oft Wochen bis Monate dauert. Und ohne einen ständigen Überblick zu haben...... Will ja auch nicht die Mutter alle 3 Tage nach dem Kontoauszug fragen.

    2. Wie und womit zahle ich denn dann auf Klassenfahrt die Eintrittsgelder? Ich werde ja wohl kaum eine EC -Karte von ihr bekommen. Und Bargeld kommt unter gar keinen Umständen in Frage.

    3. Was ist, wenn die Mutter sich als unzuverlässig / zu trödelig erweist und Überweisungen etc. zu spät durchführt?

  • Ich vermute, die Klassenpflegschaftsvorsitzende wird sich kaum darauf einlassen, für dich ein Konto zu eröffnen, wenn du ihr die Nachteile gründlich erläuterst. :teufel:

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Das würde ich mal probieren, Klassenpflegschaftsvorsitzende kennt man bis zur Klassenfahrt einigermaßen gut und bisher hatte ich da immer sehr engagierte Muttis. Bargeld kann man von ihr mitnehmen, oder man legt es eben aus und kriegt es mit Quittung wieder. Das Hinterherlaufen wegen des Geldes kann man auch an sie delegieren.

  • Ich vermute, die Klassenpflegschaftsvorsitzende wird sich kaum darauf einlassen, für dich ein Konto zu eröffnen, wenn du ihr die Nachteile gründlich erläuterst. :teufel:

    Das wäre eigentlich meine Hoffnung. Mag nämlich auch meine Autonomie. Andererseits.....

  • Das würde ich mal probieren, Klassenpflegschaftsvorsitzende kennt man bis zur Klassenfahrt einigermaßen gut und bisher hatte ich da immer sehr engagierte Muttis. Bargeld kann man von ihr mitnehmen, oder man legt es eben aus und kriegt es mit Quittung wieder. Das Hinterherlaufen wegen des Geldes kann man auch an sie delegieren.

    Mache ich bei meiner nächsten Klasse. Also übernächstes Schuljahr.

  • Das Verwalten von Klassenfahrtsgeldern ist definitiv nicht die Aufgabe von Eltern. Das macht bitte schulisches Personal. Aber auf dienstlichen Konten.


    Eltern vorzuschlagen, dass sie ein Privatkonto dafür verwenden, ist eine Sauerei. Eltern können die gleichen rechtlichen Probleme kriegen wie wir. So etwas mutet man doch niemandem zu. Als Elter überlegte ich mir sogar, ob ich über eine Lehrerin, die dergestaltes vorschlägt, beschwere.


    Lasst das Rumgeschiebe. Es gehen nur dienstliche Konten. In NRW kann die nur die Schulträgerin einrichten. Eltern, Kolleginnen, Vorgesetzte und Untergebene, Nachbarn und Freundinnen der Bäckerin, bei der man die Brötchen holt, sind alle raus. Die richten alle kein Konto ein. Und die bittet ihr auch nicht darum.


    Es ist auch nicht in Ordnung, dass ihr die Eltern auffordert, Gelder für Klassenfahrten auf private Konten zu überweisen. Auch nicht, wenn diese Konten von anderen Eltern geführt werden.

  • In Brandenburg ist es übrigens in der Regel so, dass Eltern die kostenlosen Klassenkonten (auf fremde Rechnung, wie vermerkt) führen und das klappt in 99% der Fällen sehr gut, über den 1% ärgern wir uns gerade und das hat den Förderverein vermutlich ca. 3000 Euro gekostet, aber das ist eben die Ausnahme.
    Trotzdem denke ich, dass trotz Strafanzeigen das Geld weg sein wird.

  • In Brandenburg ist es übrigens in der Regel so, dass Eltern die kostenlosen Klassenkonten (auf fremde Rechnung, wie vermerkt) führen und das klappt in 99% der Fällen sehr gut, über den 1% ärgern wir uns gerade und das hat den Förderverein vermutlich ca. 3000 Euro gekostet, aber das ist eben die Ausnahme.
    Trotzdem denke ich, dass trotz Strafanzeigen das Geld weg sein wird.

    :autsch: Sorry...mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.


    PS: Doch, eins: Wetten, dass das Land Brandenburg in diesem Fall nicht haftet, sondern an die Eltern direkt verweist und diese auf dem Schaden sitzenbleiben?

  • Käme meine Schulleitung mit der Idee, das an Eltern zu delegieren, würde ich meine Klassenpflegschaftsvorsitzende anrufen, über die Situation informieren, und sie bitten, den Vorschlag der Schulleitung aus folgenden Gründen abzulehnen: [siehe Argumente hier im Thread]

    Wenn sie dann - idealerweise per Mail - ablehnt, würde ich damit zur Schulleitung gehen und mit den Schultern zuckend nach der IBAN eines Schulkontos fragen.


    Den schwarzen Peter immer weiterzugeben ist nicht okay. Der Schulträger soll mir ermöglichen, Aufgabe X rechtssicher zu erfüllen, oder ich kann X eben nicht tun.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Sorry...mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

    Mir schon. Vieles davon hat mit Schadenfreude zu tun. Ansonsten nehme ich dieses dringende Argument gegen Elternkonten aber gerne zur Kenntnis.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Käme meine Schulleitung mit der Idee, das an Eltern zu delegieren, würde ich meine Klassenpflegschaftsvorsitzende anrufen […]

    Noch nicht mal das täte ich. Ich behelligte sie mit so etwas gar nicht. Jegliche Weisung, private Konten zu verwenden (wessen auch immer), remonstrierte ich.


    Also heutzutage. Wenn ich überlege auf welchen Scheiß ich mich als Anfängerin eingelassen hätte (und habe). Ohje. Liebe erfahrene Kolleginnen, seid doch bitte so gut und bringt die jungen nicht auf blöde Ideen. Klärt sie über die Rechtslage auf, wenn sie etwas fragen.

  • Doch, eins: Wetten, dass das Land Brandenburg in diesem Fall nicht haftet, sondern an die Eltern direkt verweist und diese auf dem Schaden sitzenbleiben?

    Das Land Brandenburg hat damit eh nichts zu tun, das ist ja nicht Schulträger, der Vertragspartner der Unterkunft ist aber der Schulleiter (im Auftrag der Stadt) und die Stadt sagt aktuell, somit müssen sie nicht zahlen (der Schulleiter meint, er hätte damit ja eh nichts zu tun), das werden wir nun aber rechtlich klären lassen, warum der Vertragspartner nicht der Schuldner ist oder behauptet zu sein.

  • Das Land Brandenburg hat damit eh nichts zu tun, das ist ja nicht Schulträger, der Vertragspartner der Unterkunft ist aber der Schulleiter (im Auftrag der Stadt) und die Stadt sagt aktuell, somit müssen sie nicht zahlen (der Schulleiter meint, er hätte damit ja eh nichts zu tun)

    Spätestens nach dieser Erfahrung sollte klar sein, dass von Privatpersonen verwaltete Konten für Klassenfahrten nicht infrage kommen.

  • Spätestens nach dieser Erfahrung sollte klar sein, dass von Privatpersonen verwaltete Konten für Klassenfahrten nicht infrage kommen.

    Naja, das passiert genauso selten, wie das, was wir bei nicht privat verwalteten Konten erlebt haben, dass die Busfirma mit dem Geld abgehauen ist. Etwas Restrisiko hat man immer und nein, deshalb wird man nicht keine Klassenfahrten mehr machen und andere Konten wird es nicht geben.

    Also nein, die Konsequenz zieht niemand daraus!
    Die Konsequenz die wir daraus gezogen haben, ist dass immer zwei Zugriff nun haben.

  • In Brandenburg ist es übrigens in der Regel so, dass Eltern die kostenlosen Klassenkonten (auf fremde Rechnung, wie vermerkt) führen und das klappt in 99% der Fällen sehr gut, über den 1% ärgern wir uns gerade und das hat den Förderverein vermutlich ca. 3000 Euro gekostet, aber das ist eben die Ausnahme.
    Trotzdem denke ich, dass trotz Strafanzeigen das Geld weg sein wird.

    Das ist ja auch eine großartige Lösung, offenbar.

    Zumal bei der geringen Menge an Klassen und damit an Klassenkonten 99% wirklich nicht ins Gewicht fallen dürften.

    *irony off*

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