Dieses Konto kann ein Konto vom Schulträger sein
Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage.
Dieses Konto kann auch ein Privatkonto sein.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Dieses Konto kann ein Konto vom Schulträger sein
Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage.
Dieses Konto kann auch ein Privatkonto sein.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Okay, hier die Fakten:
- Dieses Konto kann auch ein Privatkonto sein. (Wobei man dann natürlich sorgfältig sein sollte.)
Wo steht denn, dass ein Privatkonto zugelassen ist? Ich bin der Meinung, dass solche Dinge dann irgendwo durch Erlasse oder Verordnungen erlaubt sein müssen, denn ein Arbeitnehmer darf auch nicht einfach Firmengelder auf seinem Privatkonto zwischenlagern und verwalten. Ein Verbot findet man da auch nicht, trotzdem sagt sicher jeder, dass das nicht ok ist.
Bedenken muss man aber auch die Möglichkeit der Bereicherung durch zB Zinserträge. Wie ich bereits beschrieben habe kommt bei einer Stufenfahrt in den Schnee (Schule meines Sohnes 5-6-zügig, gemeinsame Skifahrt mit Kosten von 500-600€, je nach Ausrüstung) zusammen. Bleiben wir mal im Extremfall: 6-zügig, pro Klasse 28 SuS macht bei 550€ (Kosten für unsere nächste Fahrt im Februar 2025) knappe 93000€. Wenn ich die bei aktuell 4% auf ein Tagesgeldkonto lege, habe ich schöne Zinserträge.
Mmhhh. Dürfte bei Beamten eindeutig über der Grenze des Annehmbaren liegen. In NRW sind das Kugelschreiber auf Messen und mal ein Blumenstrauß.
- Dieses Konto kann auch ein Privatkonto sein. (Wobei man dann natürlich sorgfältig sein sollte.)
Dem widerspricht mein BrzReg. Eine Lösung bietet sie allerdings nicht an, außer aufs Schulgesetz zu verweisen.
Ja. Es wird nur immer wieder darauf hingewiesen, dass das Nutzen des Privatkontos
illegal sei,
kriminell sei.
Nein, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass hier deutliche Fallstricke für die verantwortliche Lehrkraft liegen und man davon besser die Finger lässt. Die hier immer wieder gehörte Sichtweise, das Land würde sich im Fall der Fälle schützend vor seine Lehrkräfte stellen, ist m.E. ziemlich naiv. Wie gesagt: es gibt einen Grund, warum man mit hoher Sicherheit keine schriftliche Dienstanweisung erhalten wird, so zu verfahren.
Wer das trotz aller Warnungen für sich dennoch unbedingt so umsetzen möchte, mag das so tun. Hier im Forum nach wie vor für diesen mehr als fraglichen Weg zu werben, ist m.E. unangebracht. Ich bin froh darüber, in NDS Rechtssicherheit im Handeln zu haben.
Zwei fiktive Dialoge (off topic)
Schulleiterin "Wir brauchen ein Konto."
Stadt: "Wie machen Sie das bisher?"
'SL: Mit privat eingerichteten Konten der Lehrkräfte
Stadt: Dann machen Sie das doch weiter so.
SL: Leider wurden unsere LK in der letzten Personalversammlung durch die Bezirksregierung informiert, dass dies unter keinen Umständen geht. Daher weigern sie sich nun verständlicherweise das weiter so zu praktizieren. Im Zweifel müssen wir den Eltern daher mitteilen, dass wir aufgrund dieser Situation keine Klassenfahrten mehr durchführen.
Das wäre doch mal ein Gesprächsteinstieg für SL mit 🥚🥚
Nein, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass hier deutliche Fallstricke für die verantwortliche Lehrkraft liegen
Nein.
Hier ist schon mehrfach der Hinweis gekommen, dass die Nutzung des Privatkontos illegal bzw. kriminell sind. Daher meine von dir zitierte Aussage.
Sissymaus: bzgl. Zinserträge hatte ich mich schon mal geäußert. Kann man ja ausrechen, wenn es in einem relevanten Bereich liegt.
Bzgl. "Es ist nicht explizit erlaubt, also ist es verboten." Kann man so sehen, aber muss man nicht so sehen. Wenn das Ministerium es verbieten wollte, würden sie es tun.
Wenn man eine fixe Lösung haben will, dann muss sie von oben kommen. Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".
Und solange das nicht der Fall ist, rege ich mich nicht drüber auf, wenn mein Schulträger mir sagt: "Ne, können wir nicht machen."
Wenn sich andere darüber aufregen wollen - gerne. Ich bin da ganz entspannt. Warum auch nicht.
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Das wäre doch mal ein Gesprächsteinstieg für SL mit 🥚🥚
Das "unter keinen Umständen geht" wäre eine .... Lüge. Solange es nicht explizit vorgeschrieben ist, dass es unter keinen Umständen geht.
Das "unter keinen Umständen geht" wäre eine .... Lüge. Solange es nicht explizit vorgeschrieben ist, dass es unter keinen Umständen geht.
Ob das juristisch falsch ist sei mal dahingestellt. Die Aussage indes wurde genauso getroffen.
(3) Schulträger können zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden. Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von treuhänderischen Geldern genutzt werden.
Wenn man eine fixe Lösung haben will, dann muss sie von oben kommen. Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".
Und solange das nicht der Fall ist, rege ich mich nicht drüber auf, wenn mein Schulträger mir sagt: "Ne, können wir nicht machen."
Darüber sollte man sich aber aufregen, weil sie es ja "können", laut Schulgesetz. Sie wollen es nicht, warum auch immer. Dass sie es nicht "müssen", ist sogar die Vermeidung einer Ausrede. Wenn es Sachgründe gäbe, könnten die Schulträger sie benennen.
Bzgl. "Es ist nicht explizit erlaubt, also ist es verboten." Kann man so sehen, aber muss man nicht so sehen. Wenn das Ministerium es verbieten wollte, würden sie es tun.
Das würde das Ministerium mit Sicherheit sofort tun, wenn es gleichzeitig die Schulträgerinnen und Schulverwaltungen mit Geld für den erhöhten Verwaltungsbedarf ausstatten würde. Da hat das Ministerium keinen Bock drauf, weil es traditionell ungern Geld für Bildungseinrichtungen ausgibt.
Also empfiehlt es ausdrücklich eben nicht das Privat- sondern das Treuhandkonto zu verwenden (kann man in verschiedenen Quellen ergoogeln), die aber so kompliziert sind, dass keine Bank sie anbietet. Auch hier müsste ich im übrigen als Privatperson tätig werden, was ich definitiv aus bekannten Gründen nicht tun werde.
Edit: https://ga.de/news/politik/deu…-fuer-lehrer_aid-43716657
Hier ist schon mehrfach der Hinweis gekommen, dass die Nutzung des Privatkontos illegal bzw. kriminell sind.
Hier wurde schon einiges geschrieben. Der Kriminalitätsvorwurf ist mittlerweile wirklich nur noch eine Strohfrau. Selbst wenn etwas nicht illegal ist, macht es doch einen Unterschied, ob es durch ein Gesetz gedeckt ist oder nicht.
Vor Gericht wird man uns immer so behandeln, als hätten wir an alles gedacht. So wird man dann auch erklären, dass man hätte wissen können, dass es für etwas keine Rechtsgrundlage gibt. Dass es nicht verboten war, reicht dann vielleicht nicht.
Ich muss hier niemanden überzeugen. Du musst meine Ansichten weder nachvollziehen noch teilen. Wenn an deiner Schule mit deinem Konto etwas schief geht, bist DU die Gelackmeierte, niemand von uns.
Ich hätte da keinen Anlass, etwas zu riskieren.
Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".
Ja, das Land könnte da wesentlich eindeutiger agieren. Machen sie aber an vielen anderen Stellen auch nicht. Was im Gesetz hätte stehen können, ist aber nicht so wichtig, wie das, was wirklich drin steht. Da ist halt nur das Konto bei der Schulträgerin vorgesehen. Dass das Privatkonto nicht vorgesehen ist, kann eben reichen, dass der Mist juristisch explodiert.
Es steht auch nicht im Schulgesetz, dass es verboten sei, das Geld für Klassenfahrten über Nacht in einer Plastiktüte auf einer Parkbank zu lagern.
Bzgl. "Es ist nicht explizit erlaubt, also ist es verboten."
"Verboten" könnte die nächste Strohfrau werden. Bevor das eskaliert: Für das Konto bei der Schulträgerin gibt es eine Rechtsgrundlage, für alles andere nicht. Wer rechtssicher handelt will, schaut besser nach einer Rechtsgrundlage.
Zum Glück ...
[...] wurden unsere LK in der letzten Personalversammlung durch die Bezirksregierung informiert, dass dies unter keinen Umständen geht.
Bleiben wir mal im Extremfall: 6-zügig, pro Klasse 28 SuS macht bei 550€ (Kosten für unsere nächste Fahrt im Februar 2025) knappe 93000€. Wenn ich die bei aktuell 4% auf ein Tagesgeldkonto lege, habe ich schöne Zinserträge.
Es sind, um genau zu sein, 10,19 € pro Tag. Da kommt schon was zusammen.
Der Kriminalitätsvorwurf ist mittlerweile wirklich nur noch eine Strohfrau.
Ich habe damit nicht angefangen. *schulterzuck*
Ich habe damit nicht angefangen
Nee, aber du reitest wiederholt darauf herum, obwohl längst klar ist, dass das nicht relevant ist.
Nee, aber du reitest wiederholt darauf herum, obwohl längst klar ist, dass das nicht relevant ist.
*seufz* Ich reagiere nur immer wieder drauf und stelle es richtig, wenn du oder Seph kommentieren, dass das doch "niemand" sagen würde.
Das ist wohl kein "rumreiten".
Es sind, um genau zu sein, 10,19 € pro Tag. Da kommt schon was zusammen.
Ich sollte eine schulweite Skifreizeit organisieren.
Wo steht denn, dass ein Privatkonto zugelassen ist?
Das steht nirgends. Und das wird auch nie irgendwo stehen.
Ich reagiere nur immer wieder drauf und stelle es richtig, wenn du oder Seph kommentieren, dass das doch "niemand" sagen würde.
Ich kann mich nicht entsinnen geäußert zu haben, dass das niemand sage. Es ist halt nur nicht relevant. Die (rechtlichen) Probleme, den Ärger, den man kriegen kann, entspringen halt nicht kriminellen Handlungen oder krimineller Intention. Trotzdem kann man aufs rechtliche Glatteis geraten.
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