Für beides ist sicherlich das "aufs Privatkonto einzahlen" eine Voraussetzung. Aber dadurch wird das Einzahlen nicht kriminell, sondern erst die Handlung der Veruntreuung an sich.
Absolut, das hast du völlig recht.
Mein Argument geht eher in die Richtung, dass die Verwendung eines Privatkontos aber entsprechenden Verdächtigungen Tür und Tor öffnet. Das mag jetzt in der Regel nicht passieren, im Einzelfall aber doch. Und wenn ich mir ansehe, wie sich (selbst) der Dienstherr vor allen möglichen Einzelfällen schützt, indem er Regelungen erlässt, die uns oft im Alltag die Arbeit verkomplizieren, es aber hier nicht für nötig hält, die einzelne Lehrkraft vor Einzelfällen zu schützen, sehe ich halt einfach eine Doppelmoral.