Und hier die Antwort des Kultusminsteriums BaWü auf die Forderung des HPR nach Schulkonten für AUV:
„Von Seiten des Kultusministeriums wird weiterhin an einer tragfähigen Lösung für die Ein- richtung der Schulkonten gearbeitet. Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes und der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat sich die Ausgangslage allerdings er- heblich verändert. Zahlreiche Geschäftsvorfälle werden nun umsatzsteuerrechtlich rele- vant. Ob im Einzelfall eine Steuerschuld, auch durch die Verwendung eines Schulkontos, entstehen könnte und in diesem Zusammenhang weitere rechtliche Fragestellungen zu beachten sind, ist deshalb derzeit ebenfalls Gegenstand der steuerrechtlichen Betrach- tung.
Aus Sicht des Kultusministeriums wird es vermutlich nicht realistisch sein, dass Schulkon- ten ausschließlich zur finanziellen Abwicklung außerunterrichtlicher Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund wurde der Fokus zunächst auf eine Bewertung der aus schulischer Sicht bestehenden steuerrechtlich relevanten Themenfelder gelegt. Sobald diese Bewertung abgeschlossen ist, kann eine Umsetzung der Einrichtung von Schulkonten mit Nachdruck weiterverfolgt werden.“
Einfach nur traurig.