Der Arbeitgeber ist aber nicht der Schulträger. Sondern das Land.
Und das Land sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. De facto haben sie das - da man sein privat Konto im rechtlichen Rahmen nutzen kann.
Wenn das Land (wie in Hessen) die Nutzung verbietet, müssten sie auch eine andere Lösung schaffen.