Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt
Ja, mit dem eigenen Geld kann auch eine Lehrerin machen, was sie will. Das darf sie auch in einer Plastiktüte am Bahnhof liegen lassen.
Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.
Nein. Nach wie vor bin ich keine Juristin, ich sehe es aber anders
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 266 Untreue(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.
Jeder kleine Verein hat ein Konto, damit das Vereinsgeld nicht mit dem Privatvermögen der Vorstandsmitglieder vermischt wird. Genau wegen so etwas. Genau wegen so etwas.