Geldgeschäfte an Schulen

  • Inwiefern ein Förderverein hier einspringen darf, ist zumindest fraglich und erfordert wohl einen genaueren Blick in die Vereinssatzung

    Mit entsprechender Satzung geht das auch mit dem Förderverein. Das sollte aber lieber die zweite Wahl sein


    Mfg Kassierer vom Förderverein 🤣

  • Ich dachte, der Förderverein muss immer gemeinnützig sein und darf daher keine Klassenfahrtgelder verwalten?

    Was ändert das an seiner Gemeinnützigkeit? Das Geld ist ja ein durchlaufender Posten und erzeugt keinen Gewinn.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ich bin doch sehr verwundert, gerade in Bezug auf NRW. Hier kann ich mich an eine Veranstaltung erinnern, bei der die Hausspitze der Bezreg anwesend war und das Thema auf den Tisch kam. Bei der Bezreg war man sehr verwundert, dass das überhaubt ein Thema ist. Hinsichtlich des Umstandes, dass die Kollegen es teilweise über private Konten abwickelten, war man entsetzt. Also vielleicht Mal auf rheinländisch: Arsch huch und Teng ut enanger (Hintern hoch und Zähne auseinander)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was ändert das an seiner Gemeinnützigkeit? Das Geld ist ja ein durchlaufender Posten und erzeugt keinen Gewinn.

    Wobei der Förderverein durchaus auch Gewinne erzielen darf. Unser Förderverein nimmt neben Beiträgen und Spenden auch Gewinne aus veranstalteten Kursen ein. Diese verbleiben natürlich beim Verein und werden der Schule nach der Satzung entsprechend wieder zugeführt.

  • Bei der Bezreg war man sehr verwundert, dass das überhaubt ein Thema ist.

    Das geht der Bezreg hier wahrscheinlich bei so manchen Themen so, gerade wohl bei Themen, die seit Jahrzehnten, ja über Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg unverschimmelt auf dem Tisch liegen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich bin doch sehr verwundert, gerade in Bezug auf NRW. Hier kann ich mich an eine Veranstaltung erinnern, bei der die Hausspitze der Bezreg anwesend war und das Thema auf den Tisch kam. Bei der Bezreg war man sehr verwundert, dass das überhaubt ein Thema ist. Hinsichtlich des Umstandes, dass die Kollegen es teilweise über private Konten abwickelten, war man entsetzt. Also vielleicht Mal auf rheinländisch: Arsch huch und Teng ut enanger (Hintern hoch und Zähne auseinander)

    Ok ich bin jetzt noch mal den Thread durgegangen und man möge mir nachsehen, wenn ich es gerade einfach nicht blicke ...


    Was ist denn nun die (in NRW) rechtlich einwandfreie, von der Bezirksregierung abgesegnete und empfohlene Variante für Geldgeschäfte?

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Nichts über Privatkonten!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Die Dienststelle hat, zumindest im Regierungsbezirk Düsseldorf (meine Anonymität ist dahin🤣(, gesagt, dass das über das Konto der Schule zu laufen hat. Ausrufezeichen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei mir an der Schule (NRW) gibt es kein Schulkonto für etwaige Aktivitäten. Sämtliche KuK nutzen privat organisierte Klassenkonten. Ich habe eins bei der Spk eröffnet - diese führen es entgeldfrei als Schulkonto. Anders lassen sich Ausflüge, Klassenkassenbeiträge und Klassenfahrten nicht organisieren. Dem Risiko bin ich mir bewusst, aber welche realistische und umsetzbare Option habe ich sonst? Ich bin nicht der Typ Lehrer, der dann sagt, dass dann eben keine Fahrten stattfinden - das ist einfach keine Option.

  • Ich bin nicht der Typ Lehrer, der dann sagt, dass dann eben keine Fahrten stattfinden - das ist einfach keine Option.

    Das wäre auch nicht deine, sondern die Aufgabe für den richtigen "Typ Schulleitung"! Es müssten sich halt nur alle SL in NRW einig sein und das durchsetzen.

  • Bezüglich Klassenkonten, Schulfahrten usw. gibt es diese Variante nicht. Genau das ist das Problem.

    Abwicklung über das Schulkonto! Was spricht dagegen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Abwicklung über das Schulkonto! Was spricht dagegen?

    Wenn die Kommune kein Schulkonto anbietet, gibt es die Möglichkeit halt nicht.

    Und solange sie nicht rechtlich dazu verpflichtet ist (ist sie das) kann man sie auch schlecht dazu zwingen.

    Als Schulleiter kann ich nach meinem Kenntnissstand kein Schulkonto anlegen, welches NICHT auf meinen Namen und damit auf mich persönlich läuft.

    Sollte das doch gehen - immer her mit den Infos dazu. Danke.

  • Es gibt ja ein Schulkonto, Rechnungen müssen schließlich bezahlt werden.

    Wie kommst du darauf, das ist in Berlin z.B. ein Unterkonto (fiktives) des Bezirkes, der zahlt die Rechnungen, die Schule kann eben genau nichts selber kaufen und bezahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja ein Schulkonto, Rechnungen müssen schließlich bezahlt werden.

    Das ist aber ein Konto der Stadt, welches über die Stadt läuft und wo nur die Stadt Zugriff hat.
    Im Grunde ist es noch nicht einmal ein Schulkonto, sondern es ist DAS Konto der Stadt - und "das Schulkonto" ist nur ein (bzw. mehrere) Etat-Posten.

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