Geldgeschäfte an Schulen

  • Ne, prinzipiell wirklich nicht, wieso auch? Es ist ja schon irgendiwe meine Entscheidung, wie ich in einem Forum auf Beiträge reagiere würde ich meinen.

    Natürlich, das steht dir frei. Genauso frei steht es dir andersherum einen anderen Maßstab anzusetzen, Reaktion zu beurteilen oder Tipps zu geben, wie andere bitteschön zu reagieren hätten:


    Bisschen überreagiert ... vielleicht fragst zu zukünftig einfach nach oder kommentierst es....

    Prima.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Oder du nimmst dich einfach mal selbst etwas weniger ernst und akzeptierst, dass Menschen deine Ansichten manchmal witzig finden. So ist das Leben.

    Ich fand noch nicht mal die Aussage/Ansicht als solche witzig, sondern musste -der Verzweiflung nahe - "lachen", weil ich mir vorstellen musste, wie ich in dem ganzen nervigen Geldverwaltungschaos "der Präzendenzfall" werde, weil es halt eine*r sein muss. Das war alles.

  • Bei mir steht im Herbst die nächste Klassenfahrt an. Und - Überraschung- wir haben immer noch keine Möglichkeit, die Klassenfahrt abzuwickeln. Die Auskunft ist und bleibt: haben wir immer so (übers private Konto) gemacht, stell dich nicht an.

    Ich habe dafür noch nie mein privates Konto hergegeben. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber. Was übrig blieb haben wir für die Abschlussfeier verballert.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich habe dafür noch nie mein privates Konto hergegeben. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber. Was übrig blieb haben wir für die Abschlussfeier verballert.

    Geht in NRW nicht .

  • Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber.

    Das ist dann ein privates Konto, der Zusatz „Klassenkonto“ soll dich beruhigen, hat aber rechtlich keine Bedeutung.

  • Ja, aber nicht von mir. Ich muss das ganze aber nachher abwickeln.

    Oh, da hat ja jemand einen prima Elfmeter aufgebaut. Ich ließe es drauf ankommen. Ich meine hier ist eventuell die Buchende in Zugzwang, aber ziemlich sicher die Schulleiterin, wenn sie diese Fahrt so genehmigt hat.


    Hast du eine Fahrt beantragt?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • sunshine... ja, das ist eines der größten Ärgernisse in unserem Beruf. in wenigen Bundesländern,

    z. B. Hessen, gibt es Regelungen. In vielen aber auch nicht. Hier in Baden-Württemberg gibt es auch

    keine rechtlich saubere Lösung. Die Abwicklung von Fahrten über das private Konto ist illegal, davor

    warnt auch die GEW ausdrücklich - sie findet dennoch statt, weil die meisten Kolleg*innen, von Idealismus

    und natürlich auch vom Druck, dass Fahrten stattfinden müssen, getrieben werden.

    Auch sogenannte Treuhandkonten, die in Freiburg z. B. kaum eine Bank anbietet, sind rechtlich nicht einwandfrei.

    Insofern ist die Haltung, sich "anzustellen" und das falsche Spiel der Landesregierung nicht mehr mitzuspielen,

    richtig.

    Unsere Schulleitung sagt das auch gegenüber unserer Elternschaft, was Sache ist, und macht Druck beim

    Regierungspräsidium - bisher ohne Reaktion.

    Wie sagt es unser ÖPR so schön: Wenn alle einheitlich handeln würden und es einfach keinerlei Fahrten mehr

    gäbe, wenn alle sagen würden: So nicht, dann würde sich etwas bewegen.

    So aber gibt es leider immer noch 3/4, die sagen: dann rechne ich halt privat ab, sonst kann die Fahrt nicht

    stattfinden... die armen Schüler*innen.... und außerdem hat ja die SK das Fahrtenkonzept beschlossen...

    darunter auch ich, in den letzten Jahren, mit Treuhandkonto:


    Ich war bisher 14 Mal auf Klassenfahrt, darunter 3x beim Schüleraustausch.... dafür hatte ich bei einer Bank

    jedes Mal ein Extra-Treuhandkonto eröffnet, aber es ist auch jedesmal eine unglaubliche Mühe, jemanden aus

    der Elternschaft zu bewegen, da mitzumachen.


    Es ist eigentlich ein regelrechter politischer Skandal.


    Die einzig saubere Lösung: die Stadt/der Schulträger bzw. das Land BW richtet für jede Schule ein Konto ein

    und es gibt jemanden aus der Verwaltung, der die Fahrten abrechnet. Aber das würde ja Geld kosten.


    Zurück zu sunshine: du hast also völlig Recht.

  • ch habe dafür noch nie mein privates Konto hergegeben. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber. Was übrig blieb haben wir für die Abschlussfeier verballert.

    Wir hatten das hier schon mehrfach. Genau diese Konstruktion ist rechtlich oft nichts anderes als ein privates Konto auf deinen Namen und gerade kein Treuhandkonto. Die Benennung des Kontos als "Klassenkonto" selbst ändert daran gar nichts. Lies dir sicherheitshalber mal die Geschäftsbedingungen zu diesem Konto genau durch. Bei meinem früheren Versuch, sowohl bei Volksbank als auch bei der Sparkasse ein Treuhandkonto zu eröffnen, legte man mir bei genauerem Blick jedenfalls nur kostenfrei gestellte Privatgirokonten als Option vor.


    Ich hatte mich daraufhin erfolgreich geweigert und auf einmal ging das ganze doch über das Schulkonto. An meiner aktuellen Schule ist letzteres der vorgeschrieben Standard und so soll es auch sein.

  • Problematisch ist hier durchaus auch, dass über ein einziges "Treuhand"-Konto Zahlungen für voneinander völlig unabhängige wirtschaftlich Berechtigte laufen sollen. Hier muss man die besonderen Sorgfaltspflichten nach dem GwG peinlich genau beachten.

  • Das ist dann ein privates Konto, der Zusatz „Klassenkonto“ soll dich beruhigen, hat aber rechtlich keine Bedeutung.

    Was soll mich beunruhigen? Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Ich bin nur dafür verantwortlich, dass ich nichts vom Konto privat abzweige. Zudem ist durch dieses Konto auch die korrekte Buchhaltung nachgewiesen, da keine Barabhebungen, sondern nur Überweisungen stattfinden.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Ich hatte mich daraufhin erfolgreich geweigert und auf einmal ging das ganze doch über das Schulkonto. An meiner aktuellen Schule ist letzteres der vorgeschrieben Standard und so soll es auch sein

    Was aber höchstwahrscheinlich nichts anderes ist als ein "offizielles Konto" auf den Namen des Schulleiters. Also auch kein schulischen Konto, sondern de facto Privatkonto des Schulleiters.

  • Was aber höchstwahrscheinlich nichts anderes ist als ein "offizielles Konto" auf den Namen des Schulleiters. Also auch kein schulischen Konto, sondern de facto Privatkonto des Schulleiters.

    Was letztendlich vom Schulleiter ein großes Vertrauen in die Integrität der Kollegen erfordert. Immerhin muss die organisierende Lehrkraft während der Schulfahrt ständig Eintritte, Fahrkarten etc. begleichen - und daher Zugriff aufs Konto - durch Scheckkarte und Unterschriftsberechtigung - besitzen. Für 25 Teilnehmer gehen hier erkleckliche Summen über den Tresen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Was aber höchstwahrscheinlich nichts anderes ist als ein "offizielles Konto" auf den Namen des Schulleiters. Also auch kein schulischen Konto, sondern de facto Privatkonto des Schulleiters.


    (Btw: als ich letztens mal wieder nachgefragt habe, wie es mit einem Konto der Stadt aussieht, wurde mir gesagt, dass das aus steuerrechtlichen Gründen nicht geht. Also: ein Konto über die Stadt.

    Ne, es gibt auch kein schulisches Konto. Es gibt nur ein Konto des Schulträgers. Der muss dann dementsprechend die Gelder verwalten.

    Sobald Erasmus+-Gelder fließen, geht es absolut nicht mehr ohne. Die EU überweist nur auf Konten von Institutionen oder Schulträgern. Die müssen dann entsprechende Kostenstellen einrichten. Geht alles! Man muss den Schulträger dazu auffordern. Ich hab auch lange bohren müssen, aber irgendwann ging' dann auch. Alles andere wäre nicht möglich, da solche Gelder gern mal 6-stellige Beträge annehmen.

  • Sobald Erasmus+-Gelder fließen, geht es absolut nicht mehr ohne. Die EU überweist nur auf Konten von Institutionen oder Schulträgern. Die müssen dann entsprechende Kostenstellen einrichten. Geht alles! Man muss den Schulträger dazu auffordern. Ich hab auch lange bohren müssen, aber irgendwann ging' dann auch. Alles andere wäre nicht möglich, da solche Gelder gern mal 6-stellige Beträge annehmen.

    Erasmus+ Gelder sind ja nochmal ein Thema für sich... In NDS fragt die Behörde zum Ende eines jeden Jahres die Höhe der Bestände auf dem (selbstverständlich vorhandenen) Schulgirokonto ab. Wenn da ein 6-stelliger Betrag lagert, werden die sehr hellhörig. Die Sachbearbeiterin sagte dann, dass Projekte immer nur eine Laufzeit von einem Jahr haben dürften und nicht verbrauchte Restgelder am Ende des Jahres zurücküberwiesen werden müssten.


    (Rechnungsprüfungsämter und ähnliche Einrichtungen sind übrigens noch ein Grund mehr, warum man sein Privatkonto lieber nicht verwenden möchte. Kommt da mal wer auf die Idee, den "Geldfluss" an der Schule prüfen zu wollen, dann legt das gesamte Kollegium sämtliche auch private Finanzen offen...)

  • Das ist dann ein privates Konto, der Zusatz „Klassenkonto“ soll dich beruhigen, hat aber rechtlich keine Bedeutung.

    Das ist nicht ganz richtig. In der Regel handelt es sich um ein privates Konto mit dem Hinweis auf fremde Rechnung. Damit teilt man der Bank mit, dass der wirtschaftlich Berechtigte an diesen Geldern nicht die Privatperson ist sondern sie das Geld nur im Auftrag eines Dritten verwaltet. Das hat rechtlich durchaus Folgen, wenn es beispielsweise um Mahnbescheide oder Pfändungen geht oder beim Todesfall. In der Regel mögen Banken dieses Konstrukt aber nicht sondern wollen direkt ein Konto auf den Namen des Drittens eröffnen. Es wurde aber jahrelang beispielsweise bei nicht eingetragenen Vereinen so gehandhabt.

  • Problematisch ist hier durchaus auch, dass über ein einziges "Treuhand"-Konto Zahlungen für voneinander völlig unabhängige wirtschaftlich Berechtigte laufen sollen. Hier muss man die besonderen Sorgfaltspflichten nach dem GwG peinlich genau beachten.

    Der wirtschaftlich Berechtigte ist doch bei jeder Fahrt das Bundesland, oder?

  • Was soll mich beunruhigen?

    Nichts mehr, du hast ein Klassenkonto. Und das beruhig dich offensichtlich:

    Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Ich bin nur dafür verantwortlich, dass ich nichts vom Konto privat abzweige. Zudem ist durch dieses Konto auch die korrekte Buchhaltung nachgewiesen, da keine Barabhebungen, sondern nur Überweisungen stattfinden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

Werbung