Geldgeschäfte an Schulen

  • Das ist ja auch so, wenn Ausflüge gemacht werden. Da sind Begleiter auch frei.

    Das hat noch niemanden jemals gejuckt.

    Und natürlich ist es transparent und rechtlich einwandfrei.

  • Das ist ja auch so, wenn Ausflüge gemacht werden. Da sind Begleiter auch frei.

    Das hat noch niemanden jemals gejuckt.

    Und natürlich ist es transparent und rechtlich einwandfrei.

    Mich hat das immer "gejuckt" - und ich habe die Kosten auf ALLE Mitfahrer umgelegt.
    Das Ausfüllen eines Dienstreisekostenantrags hat mich dagegen nie gejuckt. Beim Ankreuzen des Feldes "Ich verzichte auf die Erstattung der Kosten" bin ich jedoch jedes Mal zurückgezuckt.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Das ist ja auch so, wenn Ausflüge gemacht werden. Da sind Begleiter auch frei.

    Das hat noch niemanden jemals gejuckt.

    Und natürlich ist es transparent und rechtlich einwandfrei.

    Das so rechtlich einwandfrei, dass es einige Gerichtsurteile gibt, die anderes besagen. Vorsichtig bei solchen Aussagen.

  • Auf diese Urteile bin ich wahrlich neugierig. Warum sollte es verboten sein den Begleitern freien Eintritt zu gewähren?

    Da hätte ich gerne ein Urteil dazu.


    Zur Annahme von Freiplätzen in NRW auf Klassenfahrten ist es doch recht eindeutig.

    Darf angenommen / nur nicht gefordert werden.

    Die SL entscheidet über die Verteilung.

    Wir hatten 5 Freiplätze. 3 wurden von Lehrern genutzt die anderen 2 wurden auf die Kinder aufgeteilt.

  • Auf diese Urteile bin ich wahrlich neugierig. Warum sollte es verboten sein den Begleitern freien Eintritt zu gewähren?

    Da hätte ich gerne ein Urteil dazu.

    Ich habe zwar kein konkretes Urteil dazu aber in Nds. wurde es verboten, da es in Bezug auf die Antikorruptionsrichtlinien des Landes problematisch sei. Damals wurde auch argumentiert, dass Freiplätze von der gesamten Gruppe erwirtschaftet werden und daher allen zur Verfügung stehen müssen. Grundsätzlich halte ich diese Aussage für nachvollziehbar. Spannend wird es wenn man ein Elternteil das durchklagt. Macht natürlich keiner für 20 € Rabatt pro Person.

  • Es gibt Urteile zur kostenübernahme. Implizit dann auch die Pflicht zur Übernahme der Kosten allgemein. Dagegen steht die Inanspruchnahme von Freiplätzen.


    https://papira.de/klassenfahrt-vorteilsnahme/

  • Das es diese Option überhaupt gibt, ist eine Frechheit.

    Die gibt es inzwischen in BW nicht mehr. Wolfgang hat an der Stelle die Vergangenheit beschrieben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das fand ich jetzt auch noch in nrw von der Gewerkschaft.. im Endeffekt schließe doch ich gar keinen Vertrag ab, sondern die SL.

    Ich bin doch rechtsmäßig total raus …


    https://wuppertal.gew-nrw.de/u…uppertal-Klassenfahrt.pdf

    Wenn die SL die Suche für die Anbieter übernimmt und ein Vertrag mit der SL und dem Anbieter geschlossen wird, ja dann bist du raus.


    Zumindest rechtlich, moralisch nicht. Aber scheinbar ist das ein Kavaliersdelikt.

  • In NRW sind Freiplätze für Begleiter rechtlich einwandfrei.

    Ja, so hat NRW sich das zurechtgelegt. Bleibt die etwas saure Note, dass die Höhe der Kosten davon abhängt, ob die Lehrerin die Zeit für die Abrechnung der Dienstreisekosten aufbringen mag oder den bequemeren weg der Umlage auf die Eltern geht.


    Rechtlich OK. In der Legitimität eher umstritten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn die SL die Suche für die Anbieter übernimmt und ein Vertrag mit der SL und dem Anbieter geschlossen wird, ja dann bist du raus.

    Naja, wir suchen aus.. die SL macht den Vertrag. Laut meines Wissens dürfen „normale“ Lehrkräfte keine Verträge eingehen. Das darf laut meines Wissens nur die SL ( wird bei uns immer so gehandhabt .. die SL unterschreibt).

  • s3g4

    In der Schulverwaltung sitzen überall Volljuristen. Wenn das Ministerium die Praxis abnickt, dann gehe ich doch Mal davon aus, dass die Hausjuristen das Ganze auch juristisch durchleuchtet haben. Wer bin ich, dass ich als Hobbyjurist diese Expertise in Frage Stelle. Außerdem, jetzt kommt der Hobbyjurist, ist es doch so, dass eine Annahme von Zuwendungen auch nach dem Strafgesetz nicht mehr strafbar ist, wenn eine Genehmigung Vorgesetzter Stellen vorliegt. Liege ich da falsch? Letzen Endes aber würde ich drauf drängen, dies in der Schulkonferenz zu beschließen und hierbei den Elternwillen zu erkunden und diesen auch umzusetzen. Denn letztlich muss man zwischen Pest und Cholera wählen. Wenig Fahrten und keine Freiplätze oder aber die Eltern zahlen etwas mehr, erhöhen aber das "Ergebnis" für ihre Kinder deutlich. Denn das Budget ist nun mal begrenzt. Ob uns das passt oder nicht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Naja, wir suchen aus.. die SL macht den Vertrag. Laut meines Wissens dürfen „normale“ Lehrkräfte keine Verträge eingehen. Das darf laut meines Wissens nur die SL ( wird bei uns immer so gehandhabt .. die SL unterschreibt).

    Das ist auch so korrekt. Streng genommen müsste inzwischen europäisches Vergaberecht inklusive europaweiter Ausschreibung des Auftrags mit Leistungsverzeichnnis erfolgen. Ich kenne aber bislang keine Schule, die das wirklich so handhabt....und noch keinen nichtberücksichtigten Mitbewerber, der erfolgreich dagegen geklagt hätte. Kann aber noch kommen ;)

  • Ich halt das bei Klassenfahrten mit den freiplätzen immer offen:


    Info an die Eltern das es so und so viele Plätze frei gibt und ob es in Ordnung Ist wenn die Lehrkräfte davon Gebrauch machen. Allenfalls gibt’s dann halt keine Fahrt.

    Bisher haben immer alle Eltern für die freiplätze gestimmt.

    In Ordnung find ich es dennoch nicht das ich bei zwei Fahrten wo es die freiplätze an Schüler gab über 9 Monate aufbessern vorgeschossene Geld warten musste und dann nicht mal voll das Geld zurück bekommen habe.

    Mein SL weiß mittlerweile das ich nach der Fahrt dieses Jahr nicht mehr fahren werde solange das Land versucht mich zu bescheissen. Klageweg dauert dann auch zu lange.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • erfolgreich dagegen geklagt hätte. Kann aber noch kommen ;)

    Naja die Mitbewerber wollen ja auch weiter Geld verdienen. Ein positives Urteil wäre hingegen das plötzliche Ende dieser Einnahmequelle für alle. Wird also wohl so schnell nicht passieren.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • s3g4

    In der Schulverwaltung sitzen überall Volljuristen. Wenn das Ministerium die Praxis abnickt, dann gehe ich doch Mal davon aus, dass die Hausjuristen das Ganze auch juristisch durchleuchtet haben. Wer bin ich, dass ich als Hobbyjurist diese Expertise in Frage Stelle.

    Für mich als Lehrkraft ist das sicherlich genau die richtige Einstellung.

    Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass alles richtig ist, was die so durchwinken. In Nds. war die Annahme von Freiplätzen jahrelang erlaubt. Plötzlich kam man dann damit, dass es eigentlich nicht legal ist. Es war auch vor meine Zeit jahrelang so, dass Lehrkräfte ihre Bücher selber kaufen sollten. Ich denke, dass es in jedem Land eine Reihe von Dingen gibt, die später wieder revidiert wurden ohne dass sich die Gesetzeslage geändert hat.

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