Beurteilung

  • Hallo, wisst ihr denn, ob man gegen einer Abschlussbeurteilung, die der Schulleiter im August 2022 dem Schulamt zugeschickt hat, noch etwas tun kann? Ich habe sie erst vor Kurzem angefordert und letzte Woche bekommen.. oder ist es jetzt zu spät?


    Und es fehlen auch noch die vollzogenen Aufgaben.. oder müssen sie nicht drinstehen?


    Danke

  • Was für eine Beurteilung soll das genau sein und weshalb hat diese dich ein dreiviertel Jahr offenbar weder interessiert in ihren Details, noch gestört in ihren Auswirkungen, jetzt aber schon? Geht es um eine Probezeitbeurteilung oder um ein SL-Gutachten im Ref? Bundesland? Was genau fehlt denn bei den Aufgaben, was zwingend erwähnt werden sollte deines Erachtens?


    Wenn ich mal von BW ausgehe: Hier erhält man das Wortgutachten aus dem Ref nur auf Anforderung, die Note aber bei Zeugnisverleihung. Mein Wortgutachten aus dem Ref hat ein paar Fehler enthalten, obgleich die Note OK war. Mir wurde damals geraten, mir den Stress, das berichtigen lassen zu wollen zu sparen, weil es für meine Einstellung irrelevant war und die neue SL sowieso nur die Note sieht, nicht das Wortgutachten erhält. Allerdings habe ich mein Gutachten direkt nach Erstellung angefordert und geprüft, nicht fast ein Jahr später. Ich habe aus anderen Kontexten im Hinterkopf, dass man teilweise bis zu einem Jahr später noch Widerspruch einlegen kann im Schuldienst, allerdings gebunden an bestimmte Bedingungen, die ich gerade nicht präsent habe. Je nachdem also, worum es genau geht (Nur um eine Formulierung oder auch um eine Note? Einstellungsrelevanz?) würde ich dir wahlweise raten abzuhaken, was dich über Monate nicht interessiert hat oder dich von deiner Gewerkschaft kommende Woche beraten zu lassen in der Sache.


    Die Probezeitgutachten erhält man dagegen in BW direkt nach Erstellung, da man diese nicht nur unterzeichnen muss, sondern auch einen Widerspruch direkt dazuschreiben kann. Spätere Reklamation ausgeschlossen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aus Bayern kenne ich es auch so, dass die Beurteilung gegengezeichnet werden muss.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Da du sie erst jetzt angefordert hast, kannst du JETZT dem Schulamt sagen, dass du Anmerkungen dazu hast, die der Akte beigefügt werden sollten. Womöglich werden sie dann auf die SL zugehen.
    Ich habe als Vertretungslehrerin allerdings eine andere Personalnummer gehabt, als in der festen Stelle und es war für die BR (bei Gym gibt es keine Schulamt-Zuständigkeit) sehr schwierig, ich glaube, es wurde nie zusammengeführt. Diese Akte ist für dich also quasi irrelevant (nur zur Beruhigung).

    Und: es muss gar keine Beurteilung geben, ich habe nie ein Zeugnis für Vertretungsstellen erhalten und es würde mich sehr wundern, wenn meine SL sich die Mühe gemacht hätte, eins zu schreiben und mir nicht zu geben (sie war wohl zufrieden genug mit mir, um mich dann 2 Jahre später nach dem Ref zurückzuholen (ich wollte auch, natürlich) )

    Und jetzt der Hinweis: das Posten von Infos mit anschließender Löschung ist schon erstmal dir vorbehalten, aber verständlich, wenn man merkt, dass man einen Fehler gemacht hat (und vielleicht sogar mit seinem realen Vornamen postet).
    Das Posten der selben Infos (bzw. von mehr Infos) mit ähnlichem Beitrag ein paar Tagen später in ein soziales Medium mit Schnittmenge zum Forum und ein erneuter Forumspost fallen nicht mehr unter naivem Fehler.
    Also: Lies bitte die Antworten, überlege, was du postest und plane nicht, alles wieder zu löschen, es ist nicht fair den Antwortenden gegenüber, die sich Zeit nehmen.

  • Und: es muss gar keine Beurteilung geben, ich habe nie ein Zeugnis für Vertretungsstellen erhalten und es würde mich sehr wundern, wenn meine SL sich die Mühe gemacht hätte, eins zu schreiben und mir nicht zu geben (sie war wohl zufrieden genug mit mir, um mich dann 2 Jahre später nach dem Ref zurückzuholen (ich wollte auch, natürlich

    Doch es muss eine geben. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Ich hätte immer eines verlangt, das ist Aufgabe der SL.

  • Ich würde dir raten, setze dich mit dem örtlichen Personalrat (oder mit einer höheren Stelle, falls es Verknüpfungen gibt) umgehend in Verbindung und lasse dich beraten.

    flippi

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