Wechsel von NRW nach Bayern

  • Hallo zusammen,

    ich bin derzeit verbeamtet auf Probe in NRW und möchte gerne wieder nach Bayern zurück. Ich würde vorauss. zum neuen Schuljahr 23/24 ein Anstellungsangebot in Bayern bekommen, wie mir mitgeteilt wurde. Da ich aber vermutlich keine Freigabe von der BR bekomme, müsste ich mich hier entlassen lassen und würde dann dort eine Planstelle antreten. Ich würde aber auch die Probezeit dort vollumfänglich ableisten müssen.

    Meine Frage: Gibt es hier KollegInnen, die so etwas bereits hinter sich gebracht haben oder dabei sind?

    Mir schweben da auch Fragen im Kopf bezüglich Probezeitverkürzung, weil hier bereits ein Jahr abgeleistet; Anzahl und Form der dienstlichen Beurteilung, weil es meines Wissens große Unterschiede zwischen NRW und BY gibt; zudem interessiert mich, wie es mit der Probezeit wäre, wenn ich doch irgendwie eine Freigabe bekäme…

    Herzlichen Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Kann man überhaupt während der Probezeit eine Freigabe erhalten?

    Ganz ernsthaft: du hast ein gesuchtes Lehramt und kannst ohne Schaden (ein Jahr ist nichts!) um Entlassung bieten und bekommst direkt eine neue Anstellung.
    Das oder vielleicht in 10 Jahren eine Freigabe. Mach dir dann nicht zuviele Gedanken über die mögliche (vermutliche) Verlängerung der Probezeit. Ist ja logisch, die Probezeit beim neuen Arbeitgeber neu zu beginnen.

  • Wenn du gesund bist, würde ich es auch machen. Ein Jahr Unterschied ist jetzt nicht die Welt. Was wäre mit Amtsarzt?

  • Zitat

    § 49 Probezeit

    (3) 1 Die oberste Dienstbehörde soll Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbefähigung, die nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entspricht, im Umfang von höchstens einem Jahr und sechs Monaten, mit Zustimmung des Landespersonalausschusses im Umfang von höchstens zwei Jahren auf die Probezeit anrechnen. 2 Zeiten, die in einem dem Hochschulpersonalgesetz unterliegenden Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Zeit abgeleistet wurden, können mit Zustimmung des Landespersonalausschusses in vollem Umfang angerechnet werden, soweit die Tätigkeit funktionell der Tätigkeit während der Probezeit entspricht. 3 § 12 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

    https://www.besoldung-bayern.d…ahnverordnung_paragraf_49


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Zeiten anerkannt werden. Schließlich handelte es sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbescheinigung... Aber wer weiß, wie das Ganze vor Ort interpretiert wird.

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Kann man überhaupt während der Probezeit eine Freigabe erhalten?

    Ganz ernsthaft: du hast ein gesuchtes Lehramt und kannst ohne Schaden (ein Jahr ist nichts!) um Entlassung bieten und bekommst direkt eine neue Anstellung.
    Das oder vielleicht in 10 Jahren eine Freigabe. Mach dir dann nicht zuviele Gedanken über die mögliche (vermutliche) Verlängerung der Probezeit. Ist ja logisch, die Probezeit beim neuen Arbeitgeber neu zu beginnen.

    Ich habe es zunächst mit dem Lehrertauschverfahren versucht und hätte in diesem Jahr direkt gewechselt. Allerdings hat mein SL gegen eine Freigabe votiert, dh es ist schon auch während der Probezeit möglich zu wechseln. Vermutlich dann auch im Rahmen der Freien Bewerbung.

    Wenn du gesund bist, würde ich es auch machen. Ein Jahr Unterschied ist jetzt nicht die Welt. Was wäre mit Amtsarzt?

    Ich war ja bereits für die Tätigkeit hier beim Amtsarzt, der mir eine Bescheinigung für eine Lebenszeitverbeamtung ausgestellt hat. Wäre natürlich blöd, wenn ich bei einem Wechsel erneut dahin müsste. Da stellt sich dann auch die Frage, ob man bei einer Freigabe, also dem Wechsel des Dienstherrn, zum Amtsarzt muss oder eben nur bei einer „Neuverbeamtung“.

    https://www.besoldung-bayern.d…ahnverordnung_paragraf_49


    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Zeiten anerkannt werden. Schließlich handelte es sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Erwerb der Laufbahnbescheinigung... Aber wer weiß, wie das Ganze vor Ort interpretiert wird.

    Das wäre natürlich traumhaft! Dann hätte ich nur ein Jahr Probezeit.:top:

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Ich habe es zunächst mit dem Lehrertauschverfahren versucht und hätte in diesem Jahr direkt gewechselt. Allerdings hat mein SL gegen eine Freigabe votiert, dh es ist schon auch während der Probezeit möglich zu wechseln. Vermutlich dann auch im Rahmen der Freien Bewerbung.

    Ich war ja bereits für die Tätigkeit hier beim Amtsarzt, der mir eine Bescheinigung für eine Lebenszeitverbeamtung ausgestellt hat. Wäre natürlich blöd, wenn ich bei einem Wechsel erneut dahin müsste. Da stellt sich dann auch die Frage, ob man bei einer Freigabe, also dem Wechsel des Dienstherrn, zum Amtsarzt muss oder eben nur bei einer „Neuverbeamtung“.

    Das wäre natürlich traumhaft! Dann hätte ich nur ein Jahr Probezeit.:top:

    Da könntest du Glück haben, das war bei mir auch der Fall und es wurde akzeptiert. Scheint aber eine Frage der vergangenen Zeit zu sein.

  • Da könntest du Glück haben, das war bei mir auch der Fall und es wurde akzeptiert. Scheint aber eine Frage der vergangenen Zeit zu sein.

    Cool, danke! Ist echt schwierig, vorab Infos zu bekommen.


    So wie es aussieht, wird es mit der Freigabe nichts-vermutlich, weil die Bearbeitungsdauer zu lang ist. Es sind ja nur noch ca. vier Wochen bis zu den Sommerferien.

    Ist denn jemand schon einmal auf Wunsch vom Beamtenverhältnis entlassen worden und wurde anschließend direkt von einem anderen Dienstherrn verbeamtet?

  • Ich habe das gerade so gemacht.

    Habe meine Entlassung in der Probezeit beantragt und mich nahtlos neu verbeamten lassen.

    Theoretisch wäre eine Freigabe auch möglich gewesen, wollte mir aber keiner geben 🤷‍♀️

  • Ich habe das gerade so gemacht.

    Habe meine Entlassung in der Probezeit beantragt und mich nahtlos neu verbeamten lassen.

    Theoretisch wäre eine Freigabe auch möglich gewesen, wollte mir aber keiner geben 🤷‍♀️

    Freut mich für dich! Die Freigabe bekommt man scheinbar nicht so einfach.

    Musstest du denn erneut zum Amtsarzt?

  • Freut mich für dich! Die Freigabe bekommt man scheinbar nicht so einfach.

    Musstest du denn erneut zum Amtsarzt?

    Ja ich war neu dort. Aber das hätte ich auch zum Ende der Lebenszeitverbeamtung in RLP jetzt nochmal gemusst.

  • Cool, danke! Ist echt schwierig, vorab Infos zu bekommen.


    So wie es aussieht, wird es mit der Freigabe nichts-vermutlich, weil die Bearbeitungsdauer zu lang ist. Es sind ja nur noch ca. vier Wochen bis zu den Sommerferien.

    Ist denn jemand schon einmal auf Wunsch vom Beamtenverhältnis entlassen worden und wurde anschließend direkt von einem anderen Dienstherrn verbeamtet?

    Kenne keinen Fall, wo das nicht ging. War möglicherweise vor 50 Jahren anders oder schon immer eine Stammtischgeschichte, dass das nicht möglich sei.

  • Ja ich war neu dort. Aber das hätte ich auch zum Ende der Lebenszeitverbeamtung in RLP jetzt nochmal gemusst.

    In NRW muss man meines Wissens nicht mehr zum Amtsarzt vor der Lebenszeitverbeamtung.

    Vermutlich muss ich nochmal zum Amtsarzt, bin aber Migränikerin und war damals bei einer Amtsärztin (damals noch in Bayern), die bestätigte, dass ich dennoch verbeamtet werden könne. Nun hat sich beim letzten Orthopädenbesuch herausgestellt, dass ich degenerative Veränderungen an der HWS habe-vermutlich altersbedingt (41 Jahre).

    Ich treibe aber regelmäßig Sport und achte auch auf meine Ernährung. Jetzt habe ich natürlich Bedenken, ob der Amtsarzt anders auf meine Migräne und die nun dazugekommene Degeneration der Wirbelsäule reagiert.

    Ich gedenke daher auch, einen Schwerbehindertenausweis wegen meiner Migräne zu beantragen mit einem GdB von mind. 40. Gibt es hier vielleicht ähnliche Erfahrungen von Usern?

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