Die Theoretische Radfahrprüfung nicht bestanden - Ist die praktische Prüfung nun überflüssig, da durchgefallen?

  • Hallo Zusammen,


    in der 4. Klasse ist ein Kind in der Theoretischen Prüfung durchgefallen.

    Lass ich dieses Kind nun nicht mehr an der Praktischen Prüfung teilnehmen?

    Oder macht das Kind doch mit und kann dann auf dem Zeugnis einen Vermerk zur Praktischen Prüfung erhalten?


    Oder ... war es das nun?


    Bin mir nicht ganz sicher. Wie regelt ihr das?


    Vielen Dank im Voraus

  • Ganz ehrlich: Beim Lesen des Threadtitels war mein erster Gedanke, ob da wohl jemand Angst hat, ohne Fahrradprüfung nicht verbeamtet zu werden.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • OnT: Die Fahrradprüfung hat doch keinerlei rechtliche Relevanz. Lass das Kind falls möglich die Theoretische wiederholen und - auch wenn das nicht geht - an der Praktischen teilnehmen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ja das - hoffentlich - Erfolgserlebnis der praktischen Prüfung wäre doch in jedem Fall gut für's Kind.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Gibt es für diese „Prüfung“ eine Prüfungsordnung? Falls ja, steht’s da drin. Falls kein, kannste mache, wasste willst.


    Vielleicht kuckste mal, weshalb die Schülerin durchgefallen ist. Falls sich Aspekte zeigen, die sich an der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr hindern, sollte man hieran inhaltlich arbeiten, anstatt sich Gedanken über die Formalia einer Pseudo-Prüfung machen.

  • Die Teilnahme an der Fahrradprüfung hat immer freiwillig zu erfolgen. Selbiges gilt für die Teilprüfungen.

    Welchen Sinn ergäbe es, ein Kind von der praktischen Prüfung auszuschließen?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Kommt auf das Bundesland an, in manchen Bundesländern ist die Radfahrprüfung in der GsVO oder ähnlichen Normen enthalten.

    Für Berlin steht da zum Beispiel:
    §13 GsVO (2) Satz 3: Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.


    §13 GsVO (3) Satz 3: Das Bestehen der Prüfung, auch das Bestehen allein des theoretischen Teils, ist auf dem Zeugnis zu vermerken.

    In Berlin kommt also das Bestehen nur des praktischen Teils normalerweise nicht in das Zeugnis, weil man nur nach Bestehen der theoretischen Prüfung teilnimmt.

  • Die Teilnahme an der Fahrradprüfung hat immer freiwillig zu erfolgen. Selbiges gilt für die Teilprüfungen.

    Welchen Sinn ergäbe es, ein Kind von der praktischen Prüfung auszuschließen?


    Wieder Berlin:
    §13 (2) Satz 2: An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil.

    Also keine Freiwilligkeit.


    Zur Wiederholmöglichkeit:
    §13 (3) Satz 2: Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen.

  • Ist bei euch die Polizei mit im Spiel? Bei uns wird die praktische Prüfung von der Polizei durchgeführt und die lässt nur Kinder teilnehmen, die die Theorie bestanden haben. Es gibt aber wohlwollende Nachprüfungen ....

    Die nachvollziehbare Begründung lautet: Wer so unsicher in den Verkehrsregeln etc ist, den kann ich nicht am Straßenverkehr teilnehmen lassen...


    Da die Prüfung ja rechtlich keine Bedeutung hat, liegt es dann in der Hand der Eltern wie sie ihr Kind Radeln lassen.

  • Wer so unsicher in den Verkehrsregeln etc ist, den kann ich nicht am Straßenverkehr teilnehmen lassen...

    Wie setzt die Polizei das durch?


    Umgekehrt: bei denjenigen, die die Regeln abstrakt nicht herbeten können, muss man vielleicht auch mal draufschauen, wie sie ich in tatsächlich im Straßenverkehr bewegen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Der Polizist, der bei uns den praktischen Teil inkl. Prüfung durchführt lässt diese Kinder dann zur Prüfung nicht mitfahren.

    Sie bleiben in der Schule.

    Natürlich hat auch er keinen Einfluss darauf, was nachmittags geschieht. Aber dieses Kind hat dann die gesamte Prüfung nicht bestanden.


    Das kommt aber nur sehr selten vor, da es vorher die Möglichkeit der Wiederholung der Theorieprüfung gibt.

  • §13 (3) Satz 2: Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen.

    Und wer sie nicht bestanden hat, darf trotzdem Fahrrad fahren. Dass das überhaupt geregelt ist...

  • Und wer sie nicht bestanden hat, darf trotzdem Fahrrad fahren. Dass das überhaupt geregelt ist...

    Ei, uns hat der Polizist damals angekündigt, dass er jedes radelnde Kind auf der Straße nach dem Fahrrad-Führerschein fragen wird ;) :D

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Vielleicht kuckste mal, weshalb die Schülerin durchgefallen ist.

    Ganz schön sexistisch von dir anzunehmen, dass das Kind ein Mädchen ist. Mädchen können genauso gut oder schlecht Fahrradfahren, wie Jungen.

  • O. Meier schreibt glaube ich im generischen Femininum. Eine Schülerin ist also erst einmal im Rahmen dieser sprachlichen Logik geschlechtlich nicht näher bestimmt.

  • Ganz schön sexistisch von dir anzunehmen, dass das Kind ein Mädchen ist.

    Ohje. Das Geschlecht spielt für die Interpretation der Prüfungsordnung keine Rolle. Also muss ich dazu schon gar keine Annahmen machen.


    Aber danke für die Unterstellung und den persönlichen Angriff.


    Mädchen können genauso gut oder schlecht Fahrradfahren, wie Jungen.

    Woher weißt du, dass sie es nicht besser können?

  • Ei, uns hat der Polizist damals angekündigt, dass er jedes radelnde Kind auf der Straße nach dem Fahrrad-Führerschein fragen wird ;) :D

    Alles klar. Also nur noch geklaute Fahrräder, damit man mich nicht in Verbindung mit meinen schwarzfahrenden Kindern bringen kann.

  • Der Polizist, der bei uns den praktischen Teil inkl. Prüfung durchführt lässt diese Kinder dann zur Prüfung nicht mitfahren.

    Sie bleiben in der Schule.

    Natürlich hat auch er keinen Einfluss darauf, was nachmittags geschieht. Aber dieses Kind hat dann die gesamte Prüfung nicht bestanden.


    Das kommt aber nur sehr selten vor, da es vorher die Möglichkeit der Wiederholung der Theorieprüfung gibt.

    Ist bei uns genauso. Ein paar Tage vor der praktischen Prüfung führen wir die theoretische durch. Bei uns ist das ein vierseitiger Multiple-Choice Ankreuzbogen. Wenn jemand die erforderliche Punktzahl nicht erreicht hat, dann hat er die Chance, die schriftliche Prüfung zu wiederholen. Die praktische Prüfung darf man nur nach bestandener schriftlichen Prüfung machen.


    Die ganze Fahrradausbildung ist durchgetaktet: Theorie in der Schule im Rahmen des HSU- Unterrichts - Übung auf dem Verkehrsübungsplatz. Theorie und Übung beziehen sich größtenteils aufeinander, d.h. man muss vor der praktischen Übung immer gewisse Themen bearbeitet haben. Oft reichen die HSU- Stunden dafür nicht aus, mit dem praktischen Anteil auf keinen Fall. D.h. während der 3-4 Wochen Ausbildung muss man noch von anderen Stunden etwas abzwacken.

    Wir haben ebenso extra einen Polizisten, der die praktische Ausbildung auf dem Verkehrsübungsplatz federführend durchführt. Man kann die praktische Prüfung wiederholen, wenn man beim ersten Mal zu wenig Punkte erreicht.

    Nach bestandener Prüfung findet eine geführte Runde im Realverkehr (eher ruhige Strecke) mit Streckenposten und eigenen Fahrrädern statt, die vorher auf Verkehrssicherheit überprüft werden.


    Ich hatte schon zweimal Kinder, die nicht bzw. sehr schlecht Radfahren konnten, (aber nicht aufgrund einer Behinderung, wo es nicht ging). Hier war es nicht möglich, das Radfahren in kurzer Zeit so nachzuholen um verkehrssicher zu fahren.

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