Hallo zusammen.
ist es richtig, dass wenn ich nach dem Master zunächst an einer Grundschule (E11) gearbeitet habe und dann an einer Förderschule (A13) verbeamtet werde, die Zeit an der Grundschule nicht berücksichtigt wird bei der Eingruppierungsstufe (früher Dienstaltersstufe)?
Danke im Voraus