Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • Guten Tag allerseits!


    Gibt es hier Kolleg:Innen vielleicht, die dank Genesung aus dem vorzeitigen Ruhestand zurück in den Dienst gekehrt sind? Oder vielleicht Kolleg:Innen die wegen Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden sind?

    Ich würde mich freuen, wenn ich hier diesbezüglich Ansprechpartner finden würde, da das ein sehr sensibles Thema naja, eigentlich immer noch ein Tabu ist.


    Beste Grüße aus NRW!

  • Mir ist schleierhaft, was genau bei diesem Thema ein Tabu sein solle, würde dir aber empfehlen, deine zuständige Schwerbehindertenvertretung zu kontaktieren. Diese sollte dir nicht nur deine diesbezüglichen, hier ungenannten Fragen beantworten können, sondern kann möglicherweise auch einen Kontakt vermitteln zu anderen Betroffenen.


    Alternativ, wenn du Antworten auf bestimmte Fragen suchst, könntest du diese Fragen hier im Thread benennen, damit KuK, die über entsprechende Sachkenntnis verfügen- sei es aus eigener Erfahrung oder auch aus ihrer Arbeit als Personalräte/ Schwerbehindertenvertretungen- dir gezielt antworten können sei es im Thread oder auch via PN.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: "verfügen" ergänzt und Autofillpanne korrigiert

  • Ich hab von der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand erst kürzlich erfahren. Das geht mitunter recht schnell und ist nicht immer im Interesse der Betroffenen. Ob man zurück in den Dienst kann, weiß ich nicht. Wenn ich es richtig sehe, kann man dann dazuverdienen, aber nur bis zu einem gewissen Betrag.


    Und ob bei dem Lehrkräftemangel Ausnahmen gemacht werden...?

  • Mir ist schleierhaft, was genau bei diesem Thema ein Tabu sein solle, würde dir aber empfehlen, deine zuständige Schwerbehindertenvertretung zu kontaktieren. Diese sollte dir nicht nur deine diesbezüglichen, hier ungenannten Fragen beantworten können, sondern kann möglicherweise auch einen Kontakt vermitteln zu anderen Betroffenen.


    Alternativ, wenn du Antworten auf bestimmte Fragen suchst, könntest du diese Fragen hier im Thread benennen, damit KuK, die über entsprechende Sachkenntnis verfügen- sei es aus eigener Erfahrung oder auch aus ihrer Arbeit als Personalräte/ Schwerbehindertenvertretungen- dir gezielt antworten können sei es im Thread oder auch via PN.

    Hallo CDL! Ich meinte, dass das Thema Krankheit und die damit verbundene Dienstunfähigkeit immer noch ein Tabu sind. Keiner spricht doch gerne über die eigenen Probleme, Hindernisse geschweige denn Krankheit. Es ist schwierig, sich darüber zu äußern, da man sich zwangsläufig als Versager wahrnimmt. Ich könnte noch mehr darüber sagen, aber mein Ziel ist, hier Ansprechpartner diesbezüglich zu finden.

    Danke für deine Hinweise! Die helfen mir schon weiter!


    Gruß


    Valkyrie

    Edit (Mod): Zitat repariert

  • Ich hab von der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand erst kürzlich erfahren. Das geht mitunter recht schnell und ist nicht immer im Interesse der Betroffenen. Ob man zurück in den Dienst kann, weiß ich nicht. Wenn ich es richtig sehe, kann man dann dazuverdienen, aber nur bis zu einem gewissen Betrag.


    Und ob bei dem Lehrkräftemangel Ausnahmen gemacht werden...?

    Hallo Quittengelee!


    Ja, das ist richtig! Man darf eine Teilzeitbeschäftigung haben, die einen gewißen Betrag, der von der Höhe der Versorgungsabschläge abhängt, nicht überschreiten darf. Wenn es doch mehr ist, dann muss man es der LBV melden, damit die Versorgungsabschläge demnentsprechend angepasst werden.

    Edit (Mod): Zitat repariert

  • Versuch unter Beiträge die du zitieren möchtest zu klicken Valkyrie, damit deine Antworten nicht im Zitat landen. Danke.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zitat

    Ich meinte, dass das Thema Krankheit und die damit verbundene Dienstunfähigkeit immer noch ein Tabu sind. Keiner spricht doch gerne über die eigenen Probleme, Hindernisse geschweige denn Krankheit. Es ist schwierig, sich darüber zu äußern, da man sich zwangsläufig als Versager wahrnimm

    Vielleicht sprecht ihr auch über verschiedene Perspektiven. Natürlich sind Krankheit und Behinderung kein persönliches Versagen und der einzelnen Person niemals anzulasten. Leider passiert das in der Realität aber halt doch immer wieder. Und wie sich Betroffene fühlen, lässt sich ja leider durch die rein kognitive Erkenntnis, dass Krankheit und Behinderung nichts sind, wofür man sich schämen muss, auch nur bedingt beeinflussen.

  • Im Regelfall erfolgt die Versetzung in den Ruhestand auf Zeit. Üblich ist so zunächst ein Zeitrahmen von ein oder zwei Jahren je nach Erkrankung. Hiernach erfolgt eine erneute amtsärztliche Beurteilung. Aber auch dann, wenn die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht auf Zeit erfolgte, hat derdie Bemt:in die Möglichkeit auf Reaktivierung. Einfach formloses Schreiben an die Dienststelle und schon erfolgt eine erneute Begutachtung.

    Letzen Endes richtet sich die Entscheidung der Dienststelle nach dem was beim Amtsarzt festgestellt wurde. Ich habe es bislang noch nicht erlebt, dass eine Reaktivierung wieder Willen erfolgte, denn dies führt erfahrungsgemäß nur zur erneuten Krankschreibung, Wiedereingliederung und zur Ruhesetzung. Btw eine interessante Möglichkeit ist hierbei die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit. D.h. im Extremfall arbeite ich nur mit einem Deputat von 14/28 erhalte aber 75% Besoldung. Hier würde jeder Tarifbeschäftigte Luftsprünge machen. (Allerdings sind nur die 14/28 hierbei Ruhegehlatsfähig!)

    Ich wüßte übrigens nicht, wo das Tabu liegt??

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich hab von der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand erst kürzlich erfahren. Das geht mitunter recht schnell und ist nicht immer im Interesse der Betroffenen. Ob man zurück in den Dienst kann, weiß ich nicht.

    Du kannst einen Antrag auf erneute (amtsärztliche) Begutachtung zur Reaktivierung stellen. In den Ruhestand zwangsversetzt zu werden kann je nach Anzahl an Dienstjahren einige Nachteile mit sich bringen. Daher ist es verständlich, dass nach Genesung der Beamte/in wieder arbeiten möchte.

    Wer natürlich den Kopf unter dem Arm trägt wird wohl wenige Chancen beim Amtsarzt haben. Allerdings existieren auch genügend Krankheiten, die einen für ein paar Jahre aus der Bahn werfen, die Person danach aber wieder belastungsfähig ist.

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