(Teil)Abordnungen vom Berufskolleg NRW nach xyz

  • Hallo members,

    gestern habe ich von einer Lehrerkollegin - im Zuge unserer Fortbildung - bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfahren, dass jene (dies wurde auch von einer anderweitigen Lehrkraft vor Ort bestätigt!) von Seiten der Schulleitung ein Schreiben erhalten hat, dass man sich im Zuge des Lehrermangels am BK & Co. für einen gewissen Zeitraum abordnen lassen kann.

    Sprich, ohne Versetzungsantrag o.ä. "sein" BK verlassen, um an einem anderen - womöglich in wohnhafter Nähe - zu unterrichten!


    Stimmt dies? Und wird dies allen SL zugetragen etc.? Wer weiß etwas genaueres darüber, da jenes wohl für mich eine Option darstellen könnte :)


    Einen angenehmen Abend und vielen Dank:wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Handlungskonzept Unterrichtsversorgung | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)


    In eigenem Interesse empfehle ich, da sehr genau hinzusehen. Aktuell geht es um Abordnungen an andere Schulformen - primär Sek I Schulformen.

    So hat es auch meine Schulleitung bei uns kommuniziert.


    Das sind nicht zwingend die Traumstellen an den Traumschulen - insofern ist das eher ein Damoklesschwert als das, was Du beschreibst.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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