Hallo members,
gestern habe ich von einer Lehrerkollegin - im Zuge unserer Fortbildung - bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfahren, dass jene (dies wurde auch von einer anderweitigen Lehrkraft vor Ort bestätigt!) von Seiten der Schulleitung ein Schreiben erhalten hat, dass man sich im Zuge des Lehrermangels am BK & Co. für einen gewissen Zeitraum abordnen lassen kann.
Sprich, ohne Versetzungsantrag o.ä. "sein" BK verlassen, um an einem anderen - womöglich in wohnhafter Nähe - zu unterrichten!
Stimmt dies? Und wird dies allen SL zugetragen etc.? Wer weiß etwas genaueres darüber, da jenes wohl für mich eine Option darstellen könnte
Einen angenehmen Abend und vielen Dank