Hallo!
Ich habe eine A15 in SH und möchte nach Hamburg auf eine A15 wechseln. Kann mir die Schulaufsicht in SH die Freigabe verweigern?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo!
Ich habe eine A15 in SH und möchte nach Hamburg auf eine A15 wechseln. Kann mir die Schulaufsicht in SH die Freigabe verweigern?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
schleswig-holstein.de - Lehrkräfte in Schleswig-Holstein - Traumberuf Lehrer/in - Lehrertausch
Wenn dienstliche Belange dem Tausch entgegenstehen kann die Schulbehörde die Freigabe verweigern.
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Wenn dienstliche Belange dem Tausch entgegenstehen kann die Schulbehörde die Freigabe verweigern.
Bei A15 handelt es sich aber nicht um einen Tausch. Da wird sich auf eine entsprechende Stelle beworben. Das geht auch einfacher, wie in dem Lehrerbeschluss steht.
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Als ich meinen Antrag im Ländertauschverfahren gestellt habe, wurde mir gesagt auf A13 wären die Chancen noch gut, dass es im jeweiligen Durchgang überhaupt Tauschpartner gäbe, mit A14 sind es schon weniger und mit A15 wäre es doch sehr unwahrscheinlich, dass es klappt. 🤷♀️
Als ich meinen Antrag im Ländertauschverfahren gestellt habe, wurde mir gesagt auf A13 wären die Chancen noch gut, dass es im jeweiligen Durchgang überhaupt Tauschpartner gäbe, mit A14 sind es schon weniger und mit A15 wäre es doch sehr unwahrscheinlich, dass es klappt. 🤷♀️
Falls es eine Stelle auf eine Art Schulleitung oder anderweitige Funktionsstelle wäre, darf es sogar kaum verweigert werden.
A15 wäre es doch sehr unwahrscheinlich, dass es klappt.
Ab A15 wird nicht mehr getauscht. Da bewirbt man sich auf konkrete Stellen und wechselt dann das BL ohne Austausch.
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