• Hallo zusammen, ich habe gerade etwas Stress mit dem LBV. Habe mit 2 Kindern bisher nie einen Familienzuschlag der Stufe 2 erhalten, weil lediglich die Geburtsurkunden der Kinder vorlägen.

    Die Kindergeldkasse sollte eigentlich einen Bescheid an das LBV übersenden, nachdem ich ein entsprechendes Formular zur Kindergeldkasse gesendet hatte. Nun ist von Seiten der Kasse nichts angekommen. Dies stellte sich erst jetzt heraus. Aus diesem Grund erhielt ich keinen Familienzuschlag und es sei inzwischen verjährt.

    Was tun?

  • Die Verjährung erfolgt doch erst nach über 3 Jahren?


    edit: Also müsste doch zumindest für die letzten drei Jahre ausgezahlt werden oder irre ich mich bei der Verjährung? Da wir ja keinen Arbeitsvertrag haben, gilt meines Wissens die Verjährungsfrist aus dem BGB.

  • Inhaltlich kann ich nicht helfen, aber hast du nicht am Geld auf deinem Konto gemerkt, dass der Zuschlag nicht ausgezahlt wurde?

  • Ich glaube, da wirst du schlechte Karten haben... Du bist ja auch verpflichtet, die Bezügemitteilungen auf Richtigkeit zu prüfen.


    Ich würde mich trotzdem rechtlich beraten lassen - gerade, weil es auch um eine nicht unerhebliche Menge an Geld geht. Vllt. findet sich ja doch noch ein Weg.

  • Es gab eine Verkettung unglücklicher Umstände, ich war auch blauäugig (das gebe ich zu).

    Nach diversen Rücksprachen mit Schulamt, LBV und Bezirksregierung stellte sich heraus, dass meine beiden Kinder immer "im System" waren und die Geburtsurkunden vorgelegen hätten. Ich hätte nie einen Kindergeldbescheid vorgelegt, und deshalb nie was bekommen...

    • Offizieller Beitrag

    Das müsste Verwaltungsrecht sein. Bei dem Streitwert (vermutlich >5000 EUR) ginge das im Klagefall direkt ans Landgericht. Dort besteht Anwaltspflicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das Kindergeld bekam ich nie vom LBV, mein Mann bekam es von der Familienkasse. Der Grund dafür war wohl, dass ich erst nach Geburt der Kinder eingestellt wurde.

    Wurdest du den vom LBV nie der Kindergeldbescheid angefordert?

    Ich kenne das so, dass man da angeschrieben wird.

  • abe mit 2 Kindern bisher nie einen Familienzuschlag der Stufe 2 erhalten, weil lediglich die Geburtsurkunden der Kinder vorlägen.

    Und da ist für mich schon das erste Rätsel: An der Geburtsurkunde sieht man doch das Geburtsdatum der Kinder. Bis 18 bekomme alle Kinder Kindergeld und damit den Familienzuschlag. Dass sich das LBV da rausreden will, finde ich schon ziemlich frech. Das würde ich auch nicht einfach so hinnehmen.


    Mir hat man auch mal den Familienzuschlag Stufe 2 nicht gezahlt. Mir war das nicht aufgefallen, da ich nach der Verbeamtung erstmalig überhaupt einen Familienzuschlag bekam. Es ist dem LBV selbst aufgefallen, da meine Tochter 18 wurde. Ich bekam eine schöne Nachzahlung. Seitdem gleiche ich meine Abrechnung immer ab.

  • Hallo Sissymaus, genau!!! Meine ältere Tochter wurde 18, da meldeten sie sich.

    Ich habe daraufhin die Geburtsurkunden hingeschickt, der Kindergeldkasse die entsprechenden Formulare, die dann zum LBV geschickt werden sollten...

    Hattest du einen Rechtsanwalt? Sprach man nicht von Verjährung??

  • Hallo Sissymaus, genau!!! Meine ältere Tochter wurde 18, da meldeten sie sich.

    Ich habe daraufhin die Geburtsurkunden hingeschickt, der Kindergeldkasse die entsprechenden Formulare, die dann zum LBV geschickt werden sollten...

    Hattest du einen Rechtsanwalt? Sprach man nicht von Verjährung??

    Bei mir waren es nur knapp 18 Monate. Daher war da noch nichts verjährt. Um welchen Zeitraum handelt es sich bei Dir?


    EDIT: Übrigens hatte ich den Zuschlag für Kind 1 bekommen, nur für Kind 2 nicht. Obwohl ich ja alles so wie angefordert angegeben habe.

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