Nichtbestehen Verbeamtung auf Lebenszeit in Bayern! Wie geht es dann weiter?

  • Hallo,


    letztes SJ habe ich meine Lehrproben erfolgreich bestanden und bin nun Beamtin auf Probe.

    Ich unterrichte an einer Grundschule in Bayern und die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Es ist für mich mein absoluter Traumberuf!


    Bald stehen nun die Besuche zur Verbeamtung auf Lebenszeit an. In Bayern erfolgt ein Besuch durch einen Schulrat. Was geschieht, wenn man die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht "schafft"?

    Kann man dann überhaupt noch als Lehrer arbeiten? Im Grunde hat man sich ja nicht bewährt.

    Ich weiß, dass der Besuch dann wiederholt wird... Aber was geschieht, wenn es dann wieder nicht funktioniert?


    Manche sagen, dass man zumindest noch als angestellter Lehrer bzw. Vertretungslehrer arbeiten kann. Andere wiederum meinen, dass es dann komplett vorbei ist.

    Kann mir jemand etwas dazu sagen? Ich wäre wirklich sehr dankbar. Meine Hoffnung wäre, dass ich meinem Traumberuf dennoch ausüben könnte.

    Sicherlich wäre eine Lebenszeitverbeamtung toll, aber auch ohne diese würde ich sehr gerne weiter unterrichten.


    Unsere Schulräte sind sehr streng und ich befürchte leider, dass es definitiv nicht beim 1. Mal klappt.

    Es werden zum Teil auch Fehler gesucht (Schriftwesen, Schrift).


    Über Antworten wäre ich sehr dankbar!!

    • Offizieller Beitrag

    Was würdest Du einer Schülerin oder einem Schüler sagen, der/die dieselben Sorgen bezüglich eines Kollegen oder einer Kollegin von Dir hat und entsprechend seit Wochen schlecht schläft, weil er/sie Angst hat, aufgrund der zu strengen Notengebung keine Gymnasialempfehlung zu bekommen?

    Dann ist das Leben doch sicherlich vorbei. Man wird niemals Abitur bekommen.
    Einige sagen das so. Einige andere sagen, dass man das doch noch schaffen kann.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Sollte man dann nicht automatisch als Angestellte weiterarbeiten?


    Du kannst im Internet die Bewertungsrichtlinien der dienstlichen Beurteilungen in Bayern runterladen und auch Musterformulare zur Probezeitbeurteilung. Scheint mir recht transparent zu sein. Demnach würde ich mich mit der Schulleitung gutstellen und ein bisschen Engagement auch außerhalb des Unterrichts zeigen, das wird mitgewertet.


    Dass ein Rechtschreibfehler die Verbeamtung auf Lebenszeit gefährdet, würde ich mal unter Panik abheften. Versuche mit Feuer im Sachunterricht ohne Löschmöglichkeiten oder keine Jahresplanung virweisen können schon eher.

  • Ich glaube, wenn man als "ungeeignet" eingestuft werden würde, darf man nicht mehr weiter unterrichten. Wäre ja auch irgendwie unlogisch...

    So weit ich mich erinnere, kann das Ergebnis sein, dass man geeignet ist, NOCH nicht geeignet für die Lebenszeitverbeamtung oder NICHT geeignet.


    Die Frage ist eher, warum hast du solche Angst, nicht zu bestehen?
    Ich habe noch NIE mitbekommen, dass jemand, der seine Arbeit vernünftig macht (was du sicher tust), nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird.

  • Sollte man dann nicht automatisch als Angestellte weiterarbeiten?

    Wenn man NOCH NICHT geeignet ist, dann ja. Dann geht man davon aus, dass es beim nächsten Unterrichtsbesuch klappt.

    Sollte man als NICHT GEEIGNET bewertet werden, dann darf man meines Wissens nach überhaupt nicht arbeiten. Was ja irgendwie auch logisch ist. (Wenn eine Lehrkraft so schlecht ist, dass es "nicht geht", dann geht es auch mit niedrigerer Bezahlung nicht.)

  • Wenn man NOCH NICHT geeignet ist, dann ja. Dann geht man davon aus, dass es beim nächsten Unterrichtsbesuch klappt.

    Sollte man als NICHT GEEIGNET bewertet werden, dann darf man meines Wissens nach überhaupt nicht arbeiten. Was ja irgendwie auch logisch ist. (Wenn eine Lehrkraft so schlecht ist, dass es "nicht geht", dann geht es auch mit niedrigerer Bezahlung nicht.)

    Klingt zwar logisch, aber es ist eine dienstliche Beurteilung im Rahmen der Beamtenlaufbahn, oder? Also wird nicht die Eignung festgestellt, die hat man ja mit dem 2. Stex nachgewiesen, sondern die Lebenszeitverbeamtung.


    Aber ich weiß es nicht.

  • Ich bin schon lange Jahre im Schuldienst und kenne einen einzigen Fall, wo die Nichtbewährung festgestellt wurde. Bei dem Fall hatte man sich aber auch gewundert, wieso das Ref bestanden worden war. Also ruhig Blut!

  • Klingt zwar logisch, aber es ist eine dienstliche Beurteilung im Rahmen der Beamtenlaufbahn, oder? Also wird nicht die Eignung festgestellt, die hat man ja mit dem 2. Stex nachgewiesen, sondern die Lebenszeitverbeamtung.


    Aber ich weiß es nicht.

    Das habe ich jetzt mal auf die Schnelle gefunden:


    (4) 1Hat sich der Beamte oder die Beamtin bis zum Ablauf der Probezeit noch nicht bewährt oder ist er oder sie noch nicht geeignet, kann die Probezeit bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren verlängert werden. 2Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde.

    (5) Beamte und Beamtinnen, die sich nicht bewährt haben oder nicht geeignet sind, werden entlassen.

    (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-12)

  • 1. Dass jemand die Probezeit nicht schafft, ist eine absolut krasse Ausnahme. Ich kenne solche Fälle nur bei wirklich schwerwiegenden Dienstvergehen in der Probezeit.

    2. Wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht ausgesprochen wird, wird dein Dienstverhältnis in eine Anstellung umgewandelt. Tritt mitunter ein bei Probezeit-BeamtInnen, die zum Beispiel schwer verunglücken und dann gesundheitlich nicht LebzeitbeamtInnen werden können. Die werden einfach direkt weiterbeschäftigt als Angestellte.

  • In meiner fast 30jährigen Dienstzeit habe ich erst 2x erlebt, dass jemand nicht direkt nach der Probezeit verbeamtet wurden. Beide waren schon im Refendariat wenig erfolgreich, hatten schlechte Noten, aber knapp bestanden. Bei beiden wurde die Probezeit um 2x1 Jahr verlängert. Die eine Person erhielt dann doch noch das "Geeignet", die andere nicht. Diese wurde dann aus dem Dienst entlassen und arbeitet seitdem an einer Privatschule.

  • Es kommt drauf an: führt Nichteignung aus fachlichen Gründen zu einer Beendigung des Beamtenverhältnis auf Probe, ist keine Weiterbeschäftigung im Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich.


    Tarifbeschäftigte haben selbstverständlich auch eine Probezeit (in welcher sie ungleich weniger geschützt sind als Beamte auf Probe) - die Feststellung von Nichteignung führt auch dort (trotz 2. Stex.) faktisch zu einem endgültigem Ausschluss aus dem System (bei Neueinstellungen wird das immer abgefragt)


    Von daher ist es logisch, dass bei einer Entlassung eines Beamten auf Probe, dieser nicht in das Tarifbeschäftigtenverhältnis ausweichen kann.


    Bei anderen Gründen (v.a. gesundheitliche) könnte einer Weiterbeschäftigung im TB-Verhältnis möglich sein (aber Vorsicht: auch im TB-Verhältnis ist gesundheitliche Eignung Voraussetzung für den Vertragsabschluss). Bei einer Entlassung wegen Gesetzesverstößen (oder politischen Gründen) u.ä. wird auch keine Beschäftigung im TB-Verhältnis im staatlichen Schulwesen mehr möglich sein.

  • In meiner doch überschaubaren Dienstzeit habe ich bisher an meiner Schule bei drei Kollegen den Fall einer Verlängerung der Probezeit miterleben dürfen. In der Regel wird man dann versetzt oder abgeordnet, um eben von einer anderen Schulleitung beurteilt zu werden. Die Schulaufsicht kennt die Schulleitungen und schickt einen dann vermutlich an eher angenehme Schulen.

    In einem Fall wurde der Kollege nach ausgesprochener Verlängerung anderthalb Jahre später auf A14 befördert. Es scheint, zumindest in BW, doch gewisse Spielräume zu geben.

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Dass man sich in der Probezeit, wo man bereits fest eingeplant ist überall, doch nicht bewährt, ist sehr selten. Es würde sich vorher schon anbahnen. Im Falle des Falles könntest du mit Sicherheit noch angestellt werden. Ich würde mir aber nicht so viele Sorgen machen. Schau lieber, dass du guten Unterricht machst, dich in der Schulgemeinde einbringst. Man muss auch mal auf die gute Arbeit aufmerksam machen, falls man eher bescheidener unterwegs ist. Zudem solltest du dir auch deine außerunterrichtlichen Aufgaben und Ämter notieren und bei der Erstellung der Beurteilung einfließen lassen. Falls deine Probezeit verlängert wird, da alle mit die unzufrieden sind, dann kannst du dir Gedanken machen. Vorher nicht verrückt machen!

  • Mach dich nicht verrückt.

    Ich kenne es so, dass die Probezeit bei einem Nichtbestehen verlängert wird.

    Wenn dies eintritt, geht man in sich, analysiert die Ursachen, um sie für das nächste Mal auszuschalten.

  • Mach dich nicht verrückt.

    Ich kenne es so, dass die Probezeit bei einem Nichtbestehen verlängert wird.

    Wenn dies eintritt, geht man in sich, analysiert die Ursachen, um sie für das nächste Mal auszuschalten.

    Das Bestehen der Probezeit ist ja nicht alleine von der gezeigten Unterrichtsstunde abhängig. Ich würde sogar behaupten das ist der kleinste Teil. Also man sollte dann genau mit der SL besprechen was denn geändert/verbessert werden muss.

  • Die Wahrscheinlichkeit in Bayern nicht zu bestehen ist extrem gering, sieht man jedes Jahr wieder. Ich persönlich kenne sogar niemanden. Klar, wenige haben abgebrochen aber in diesen Zeiten muss schon sehr, sehr viel schief gehen. Und Fehler werden ständig und überall dauernd gesucht und haben für die Lebenszeit fast 0 Relevanz, wenn man keinen goldenen Löffel klaut.

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