Aktuelle Rechtslage

  • Ich war ein paar Jahre in Elternzeit und habe nicht viel von der Schule mitbekommen. Bald geht es wieder los, deshalb hier die Frage: Gibt es in NRW noch irgendwelche Corona-Regeln, von denen ich wissen sollte? Irgendwelche Unterschiede (z.B. bei Krankheitssymptomen oder Coronafall an der Schule) zwischen Einmalgeimpften, Mehrfachgeboosterten, Ungeimpften...

  • 1 Jahr ohne Bewährung? Als Ersttäterin 1 Jahr mit Bewährung. Durch ihr Verhalten ist ein Mensch gestorben und sie ist schon vorbestraft. Dazu hat sie wissentlich so gehandelt. Nicht an Corona "zu glauben" ist eine Sache. Aber dann muss man nicht noch andere anstecken.

  • 1 Jahr ohne Bewährung? Als Ersttäterin 1 Jahr mit Bewährung. Durch ihr Verhalten ist ein Mensch gestorben und sie ist schon vorbestraft. Dazu hat sie wissentlich so gehandelt. Nicht an Corona "zu glauben" ist eine Sache. Aber dann muss man nicht noch andere anstecken.

    Der Vorsatz ist bei sowas sehr schwierig bis gar nicht nachweisbar. Das wird zu keiner Verurteilung führen.

  • Das wird zu keiner Verurteilung führen.

    Ist es doch bereits, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.


    PS: Sorry: du meinst vermutlich im Zusammenhang mit der geforderten, aber kaum nachzuweisenden, Verschärfung von Tom123 . Das schätze ich genau wie du ein.

  • Der Vorsatz ist bei sowas sehr schwierig bis gar nicht nachweisbar. Das wird zu keiner Verurteilung führen.

    Ich habe vorbestraft geschrieben. Von Vorsatz habe ich gar nicht gesprochen. Ich gehe auch davon aus, dass Gericht im Rahmen der dort gültigen Gesetze Recht gesprochen hat. Der Fall ist ja aus Österreich. Aber ich empfinde die Strafe als zu niedrig. Wie es in D wäre, wüsste ich gar nicht.

  • Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.

  • Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.

    Aber sie wurde doch "nur" zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt.

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