Ich war ein paar Jahre in Elternzeit und habe nicht viel von der Schule mitbekommen. Bald geht es wieder los, deshalb hier die Frage: Gibt es in NRW noch irgendwelche Corona-Regeln, von denen ich wissen sollte? Irgendwelche Unterschiede (z.B. bei Krankheitssymptomen oder Coronafall an der Schule) zwischen Einmalgeimpften, Mehrfachgeboosterten, Ungeimpften...
Aktuelle Rechtslage
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Danke!
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Ganz aktuelle Rechtslage: Österreicherin wird verurteilt, weil sie ihren krebskranken Nachbarn wissentlich leugnend angesteckt hat und dieser an einer Lungenentzündung verstarb.
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Viel zu milde die Strafe ...
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Viel zu milde die Strafe ...
Was würdest du als Strafe vorschlagen?
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1 Jahr ohne Bewährung? Als Ersttäterin 1 Jahr mit Bewährung. Durch ihr Verhalten ist ein Mensch gestorben und sie ist schon vorbestraft. Dazu hat sie wissentlich so gehandelt. Nicht an Corona "zu glauben" ist eine Sache. Aber dann muss man nicht noch andere anstecken.
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1 Jahr ohne Bewährung? Als Ersttäterin 1 Jahr mit Bewährung. Durch ihr Verhalten ist ein Mensch gestorben und sie ist schon vorbestraft. Dazu hat sie wissentlich so gehandelt. Nicht an Corona "zu glauben" ist eine Sache. Aber dann muss man nicht noch andere anstecken.
Der Vorsatz ist bei sowas sehr schwierig bis gar nicht nachweisbar. Das wird zu keiner Verurteilung führen.
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Das wird zu keiner Verurteilung führen.
Ist es doch bereits, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
PS: Sorry: du meinst vermutlich im Zusammenhang mit der geforderten, aber kaum nachzuweisenden, Verschärfung von Tom123 . Das schätze ich genau wie du ein.
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Der Vorsatz ist bei sowas sehr schwierig bis gar nicht nachweisbar. Das wird zu keiner Verurteilung führen.
Ich habe vorbestraft geschrieben. Von Vorsatz habe ich gar nicht gesprochen. Ich gehe auch davon aus, dass Gericht im Rahmen der dort gültigen Gesetze Recht gesprochen hat. Der Fall ist ja aus Österreich. Aber ich empfinde die Strafe als zu niedrig. Wie es in D wäre, wüsste ich gar nicht.
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Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.
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Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Aber sie wurde doch "nur" zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Aber sie wurde doch "nur" zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nein, es ist auch eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen verhängt worden, was ziemlich viel ist.
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Aber halt nicht zu einer Gefängnisstrafe wie du in Beitrag 11 schreibst. "Nur" eine Geldstrafe für eine Wiederholungstäterin fühlt sich als sehr wenig an.
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Das Strafmaß entspricht jetzt auch nicht meinem persönlichem Gerechtigkeitsempfinden, ich bin aber sicher, dass das Gericht das wohlüberlegt abgewägt und entschieden hat.
Rechtsstaat ♥♥♥
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Aber halt nicht zu einer Gefängnisstrafe wie du in Beitrag 11 schreibst. "Nur" eine Geldstrafe für eine Wiederholungstäterin fühlt sich als sehr wenig an.
Ich habe nirgendwo von einer Gefängnisstrafe geschrieben, sondern von einer Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Lies insofern gerne meinen Beitrag #11 noch einmal genauer. Dass es hier "nur" eine Geldstrafe anstatt einer Freiheitsstrafe gab, lag sicher an einer wohlüberlegten Abwägung bezüglich der Schwere der Schuld. Es gibt durchaus noch einen qualitativen Unterschied zwischen grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln. Ich finde es durchaus bemerkenswert, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kam und begrüße diesen Umstand.
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