In unserer Fachschaft Mathematik gibt es folgende Meinungen zur Wahl der Aufgaben für die mündlichen Abiturprüfungen im GK.
1) Die Aufgaben müssen nur aus den obligatorischen Themen des KLPs sein.
2) Wenn ein Thema nicht zur Obligatorik gehört aber im Unterricht behandelt wurde, dürfen Aufgaben zu diesem Thema für die mündliche Abiturprüfung gewählt werden.
3) Wenn ein Thema nicht zur Obligatorik gehört und entsprechende Aufgaben im Unterricht nicht behandelt wurden (z.B. uneigentliche Integrale oder Verhalten von zusammengesetzten Funktionen im Unendlichen), dürfen trotzdem solche Aufgaben mit AfB III in die mündliche Prüfung.
Kennt jemand rechtliche Grundlagen, um diese Meinungen zu beurteilen? Wir wollen einfach mögliche Widersprüche vermeiden.