Fernbleiben von Dienstbesprechung

  • Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

    Gern. Eine "Dienstbesprechung" ist im Bereich der Event-Gastro eine Schnapsrunde fürs Personal. Egal wie groß der Ansturm am Tresen, alle halten kurz inne und es gibt nen kurzen. Kann aber nur von der Standleitung ausgerufen werden ;)
    Dienstliche Besprechung...keine Ahnung. Man redet was dienstliches?

  • Wir werden per Mail informiert.

    Es bleibt niemand unentschuldigt fern. Falls doch, weil man etwas terminlich durcheinandergebracht hat (kam in 10 Jahren 1x vor bei einer Kollegin), entschuldigt man sich, erklärt sich und dann ist gut.

  • Ansonsten kann man aus persönlichen Gründen bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben ohne eine AU vorlegen zu müssen.

    Kieselsteinchen


    Hier wird vermutlich auf die Möglichkeit bezahlten Sonderurlaubs nach §275 Abs. 3 BGB i.V.m. §616 BGB angespielt. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch gerade nicht, dass man einfach mal so bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben kann. Die persönlichen Gründe müssen entsprechend gravierend sein und zu einer Unzumutbarkeit der Leistungspflicht führen (z.B. eigene Hochzeit, Beerdigung naher Angehöriger u.ä.).

  • Kieselsteinchen


    Hier wird vermutlich auf die Möglichkeit bezahlten Sonderurlaubs nach §275 Abs. 3 BGB i.V.m. §616 BGB angespielt. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch gerade nicht, dass man einfach mal so bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben kann. Die persönlichen Gründe müssen entsprechend gravierend sein und zu einer Unzumutbarkeit der Leistungspflicht führen (z.B. eigene Hochzeit, Beerdigung naher Angehöriger u.ä.).

    Nein, das spielt nicht auf Sonderurlaub an!


    Kieselsteinchen Gilt für Baden-Württemberg. AZ: 14-0311.40/233


    "Einer ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorzulegen [...] von Beamtinnen und Beamten, wenn die Dienstunfähigkeit länger als eine Woche dauert"


    Auch zu finden im GEW-Handbuch 2023 auf Seite 575, rechts oben.

  • Teacher4Live noch an Bord?


    Meist hat man ja einen konkreten Grund für so eine Frage und traut sich nicht, sie an die direkten Kolleg*innen oder Vorgesetzten zu stellen. Sollte man aber.


    Klar, wenn ich mir meinen guten Ruf versauen will, dann fehle ich unentschuldigt (wirklich "passieren" wird eher nichts, aber man muss da "Langstrecke" denken). Ansonsten gilt "Reden hilft".

  • Gilt das nur für dein BL? Wo steht denn das?

    Das ist die Regelung hier in Baden-Württemberg, wo auch MrsPace tätig ist. In der Frage kocht mal wieder jedes Bundesland ein wenig sein eigenes Süppchen, insofern hilft dir die BW- Regelung für Bayern nicht weiter.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nach Hessischem Schulgesetz vielleicht. In Sachsen-Anhalt wird geschwatzt und laut sächsischer Konferenzordnung Müssmermolwiedergwaddschn.

    Ei horch mer mol zu, des is net des hessische Schulgesetz, weil die da obbe in Nordhessen ganz annerster babbeln. Das Babbeln ist grenzüberschreitend südhessisch und rheinhessisch.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder einklinke. War heute unterwegs. Danke für eure Antworten. Gestern haben wir im Kollegium über den aktuellen Fall eines ehemaligen Kollegen diskutiert, mit dem ich persönlich befreundet bin. Dieser hat vor zwei Wochen seinen Dienst an einer neuen Schule angetreten. Dort fand scheinbar eine DB mit Schulrat statt, die er unbeabsichtigt versäumt hat. An unserer Schule wird stets per Mail informiert, manchmal liegt ein Schreiben im Fach. Ihm war nicht bekannt, dass solche Einladungen am Schwarzen Brett hängen. Er meinte zwar, er schaue täglich drauf, da dort ja auch die für den täglichen Unterricht relevanten Infos hängen, aber dieses Schreiben sei ihm einfach nicht aufgefallen. Im Lehrzimmer sei er ein paar Tage zuvor in ein Gespräch zwischen zwei Kolleginnen gekommen, die sich über den Schulrat und die anstehende Besprechung unterhielten. Er fragte, lt. seiner Aussage, direkt nach, ob eine Konferenz anstehe, doch die Kolleginnen verneinten dies wohl und meinten, diese Besprechung würde nur die SL betreffen. Nun war es doch eine Pflichtveranstaltung und er hat Angst vor möglichen Konsequenzen, sieht sich aber auch nicht wirklich in der Schuld. Ich denke schon, dass es sein eigenes Verschulden ist; er hätte sich ja besser informieren können und hat den Ausgang einfach nicht gesehen. Meine Kollegen an der Schule sehen die Schuld eher bei den unzureichenden Informationen, die er zu Beginn erhalten hat und meinen, dass eine so wichtige Besprechung nicht einfach kommentarlos ans Schwarze Brett gepinnt werden kann. Kommentarlos halte ich auch für schwierig, trotzdem sollte ein Aushang m.E. für eine DB ausreichen. Es gibt hierfür keine formellen Vorschriften. An Konsequenzen glaube ich nicht. Er will am Montag auf die SL zugehen, wenn diese wieder da ist und sich entschuldigen. Ich denke, dass das reichen sollte

  • Er will am Montag auf die SL zugehen, wenn diese wieder da ist und sich entschuldigen.

    Entschuldigen ist richtig; denn es trifft ihn ja keine Schuld; denn Schuld setzt Schädigung voraus; und der Schulrat wird wohl heile geblieben sein.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wenn man neu an einer Schule ist, übersieht man manchmal Dinge, die für andere selbstverständlich sind. Beispielweise wusste ich nie, dass es einen Ort gibt, an dem die anstehenden Geburtstagskarten liegen und unterschrieben werden. Wenn einem niemand was sagt, kann man es nicht wissen. In den ersten 2 Wochen kann einem der geschilderte Fall oben schnell passieren, v.a., weil so Vieles neu oder anders ist. Hoffentlich gibt es Verständnis dafür.

  • Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder einklinke. War heute unterwegs. Danke für eure Antworten. Gestern haben wir im Kollegium über den aktuellen Fall eines ehemaligen Kollegen diskutiert, mit dem ich persönlich befreundet bin. Dieser hat vor zwei Wochen seinen Dienst an einer neuen Schule angetreten. Dort fand scheinbar eine DB mit Schulrat statt, die er unbeabsichtigt versäumt hat. An unserer Schule wird stets per Mail informiert, manchmal liegt ein Schreiben im Fach. Ihm war nicht bekannt, dass solche Einladungen am Schwarzen Brett hängen. Er meinte zwar, er schaue täglich drauf, da dort ja auch die für den täglichen Unterricht relevanten Infos hängen, aber dieses Schreiben sei ihm einfach nicht aufgefallen. Im Lehrzimmer sei er ein paar Tage zuvor in ein Gespräch zwischen zwei Kolleginnen gekommen, die sich über den Schulrat und die anstehende Besprechung unterhielten. Er fragte, lt. seiner Aussage, direkt nach, ob eine Konferenz anstehe, doch die Kolleginnen verneinten dies wohl und meinten, diese Besprechung würde nur die SL betreffen. Nun war es doch eine Pflichtveranstaltung und er hat Angst vor möglichen Konsequenzen, sieht sich aber auch nicht wirklich in der Schuld. Ich denke schon, dass es sein eigenes Verschulden ist; er hätte sich ja besser informieren können und hat den Ausgang einfach nicht gesehen. Meine Kollegen an der Schule sehen die Schuld eher bei den unzureichenden Informationen, die er zu Beginn erhalten hat und meinen, dass eine so wichtige Besprechung nicht einfach kommentarlos ans Schwarze Brett gepinnt werden kann. Kommentarlos halte ich auch für schwierig, trotzdem sollte ein Aushang m.E. für eine DB ausreichen. Es gibt hierfür keine formellen Vorschriften. An Konsequenzen glaube ich nicht. Er will am Montag auf die SL zugehen, wenn diese wieder da ist und sich entschuldigen. Ich denke, dass das reichen sollte

    Zur SL gehen und die Situation ansprechen passt doch. Ich kann verstehen, dass man im Jahr 2023 davon ausgeht auch über eine DB per Mail vorab informiert zu werden, umso mehr, wenn das das an der bisherigen Schule übliche Prozedere war. (Ist vielleicht eine Gelegenheit, eine Veränderung an der neuen Schule anzustoßen..) Unter erwachsenen Menschen sollte das ausreichend sein, da nachvollziehbar ist, wie es zu dem Irrtum kommen konnte.

    Ab jetzt weiß der Kollege, dass er im Zweifelsfall immer auch nach analogen Informationen suchen muss an seiner neuen Schule, bzw. gerade zu Beginn solche Informationen eher beim Schulleitungsteam zu verifizieren, als bei KuK, die womöglich selbst etwas übersehen haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nun ja, ich habe natürlich auch Verständnis für seinen Fall und hoffe, da er ja auch ein Freund ist, dass es keine Konsequenzen für ihn hat. Aber mal rein vom Prinzip her denke ich auch, dass man die Schuld da niemand anderem zuschieben kann. Klar ist es doof, wenn einen niemand informiert, aber letztendlich bleibt man doch selbst in der Einholpflicht von Informationen, oder nicht? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... :traenen:

  • letztendlich bleibt man doch selbst in der Einholpflicht von Informationen, oder nicht?

    In vielen Fällen nicht, auch in diesem Fall nicht: Welche Information hätte er denn wann einholen sollen?


    gestern: "Gibt es morgen eine DB, Frau SL?"

    heute: "Gibt es morgen eine DB, Frau SL?"

    morgen: "Gibt es morgen eine DB, Frau SL?"
    übermorgen: "Ich hab ne Idee, Frau SL: Sie könnten mir ja eigentlich ein Fax senden, bevor wir am nächsten Tag ne DB haben. Dann bräuchte ich nicht jeden Tag meiner Einholpflicht von Informationen nachzukommen. Ist Ihnen doch sicher auch unangenehm, Frau SL."

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  • So gesehen ist das schon richtig,

    Ich seh das immer richtig.


    Und bei uns hing schon mal viel am Schwarzen Brett, wenn der Tag lang ist.


    Im Übrigen macht sich die SL weiterhin schuldig, wenn sie nicht dem von CDL nahegelegten Verfahren Folge leistet.


    Teilst du das der dortigen SL mit?

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  • Ich bin ja nicht an der Schule.

    Hält dich das davon ab, der dortigen SL Mitteilung zu machen?
    Du kannst ihr z.B. einfach ne E-Mail schicken.

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  • Jetzt aber mal ernsthaft:

    Was treibt dich eigentlich um, wegen so einer Lapalie, hier so nen Aufstand zu machen?


    Freund?


    Teacher?


    Ernsthaft?


    Tschö mit ö!

    #Zesame:!:


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