Fernbleiben von Dienstbesprechung

  • Hallo,

    Google konnte mich leider nicht aufklären, aber vielleicht hat hier jemand eine Antwort für mich. :)

    Es geht um das Land Baden-Württemberg.

    Zwei Fragen zum Thema DB:

    1. Wie werdet ihr über den Termin informiert (per Aushang, Mail, Schreiben im Fach)?

    2. Welche Konsequenzen drohen bei unentschuldigtem Fehlen? (Ist ja quasi ein Fernbleiben vom Dienst, oder?)

    Danke schon einmal im Voraus.

    Grüße vom Teacher:wink_1:

  • 1. Wir werden per E-Mail fristgerecht informiert. Im Lehrerzimmer hängt irgendwo noch eine Liste mit der Belegung der Konferenznachmittage aus, in der sie vermutlich auch eingetragen wird. Die Einladung mit der Tagesordnung wird aber nicht ausgehängt.


    2. Die Frage stellt sich für mich eigentlich nicht. Wenn ich Gründe habe, an einer Dienstbesprechung nicht teilzunehmen, dann melde ich mich bei der Schulleitung ab. Und grundlos fehle ich nicht. (Wenn ich einmalig eine Dienstbesprechung verschlafen, vergessen o. ä. sollte, würde aber vermutlich bei uns nichts passieren.) Die rechtlichen Folgen, wenn jemand absichtlich grundlos nicht teilnimmt, weiß ich nicht.

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU () aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert.

  • Mir ist mal vor vielen vielen Jahren durchgerutscht, dass man zur IVK-Dienstbesprechung gehen muss, wenn man teilintegrierte Kinder in der Klasse sitzen hat. Hui, hat die Abteilungsleitung damals einen lächerlichen Aufstand veranstaltet, dass ich nicht da war..

    Geladen wurde per Aushang, von dem ich mich 0 angesprochen gefühlt hatte.

  • Ernsthaft jetzt, unentschuldigtes Fehlen im Job eines erwachsenen Menschen müssen wir jetzt hier besprechen?!? Was spricht dagegen, dich dann zu entschuldigen, wenn es angemessene, sachliche Gründe zum Fernbleiben gibt (wie einen Facharzttermin, wichtiges Elterngespräch,...) und ansonsten dienstliche Termine wahrzunehmen, an denen teilzunehmen du verpflichtet bist?

    Was die Konsequenzen anbelangt: In der Probezeit könnte das direkt schmerzhaft werden, nach erfolgter Lebenszeitverbeamtung dürfte es mutmaßlich eine Weile dauern, bis das mehr als Gespräche mit der SL und Schulamt/RP zur Folge hat.


    Wir werden per Mail über DB informiert. DB finden als Entlastung bei uns übrigens meist digital statt (anders als GLK, die in Präsenz stattfinden).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Normalerweise muss eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Grundsätzlich bist du verpflichtet hin zu gehen, es sei denn es geht aus dienstlichen Gründen nicht. Wenn du z.B. an dem Tag auf Fortbildung bist.


    Wenn du private Gründe hast, aus denen du nicht hingehen kannst, wäre der korrekte Weg, eine Freistellung zu erbitten. Hier musst du aber damit rechnen, dass das Gesuch abgelehnt wird. Das kommt auf den Schulleiter an und erfahrungsgemäß auch darauf, wie du dich sonst so im Dienst gibst.


    Ansonsten kann man aus persönlichen Gründen bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben ohne eine AU vorlegen zu müssen.

  • Normalerweise muss eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Grundsätzlich bist du verpflichtet hin zu gehen, es sei denn es geht aus dienstlichen Gründen nicht. Wenn du z.B. an dem Tag auf Fortbildung bist.

    Das gilt für Konferenzen, nicht aber für einfache Dienstbesprechungen, die auch sehr spontan (z.B. SL ruft alle mal kurz während einer Hofpause im Lehrerzimmer zusammen) stattfinden können. Natürlich wird bei sehr spontanten Besprechungen kaum von einer Anwesenheit aller auszugehen sein, bei einem angemessenen Vorlauf hingegen schon.


    Zwei Fragen zum Thema DB:

    1. Wie werdet ihr über den Termin informiert (per Aushang, Mail, Schreiben im Fach)?

    2. Welche Konsequenzen drohen bei unentschuldigtem Fehlen? (Ist ja quasi ein Fernbleiben vom Dienst, oder?)

    Bei uns finden nahezu alle Besprechungen und Konferenzen verlässlich an einem bestimmten Tag nachmittags statt, sodass sich die entsprechenden Termine freizuhalten sind und eine Anwesenheit aller gewährleistet wäre. Auch Besprechungen werden i.d.R. mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Es gibt in Ausnahmefällen dennoch Lehrkräfte, die ausgerechnet dann ganz spontan einen wichtigen Termin haben. Im Ermessen der SL kann hier (analog zu Freistellungsgesuchen von Schülern) eine Beurlaubung für die Besprechung gewährt werden. Ein einfaches Nichterscheinen kann natürlich dienstrechtliche Konsequenzen haben, vor allem bei häufigem Fehlen (selten) geht das über eine einfache Ansprache hinaus.

  • Wir wissen die Termine für das ganze Jahr, sind immer an einem festen Tag zu gleichen Zeit.

    Die Tagesordnung ist online ansehbar, Kolleg:innen können selbst Themen eintragen mit Zeitangabe.

    Es gibt einen SL-Teil und einen Teil für allgemeine Themen aus dem Kollegium. SL strukturiert mit einem Kollegen zusammen vor.


    Ich muss gestehen, dass ich die Frage, was bei Nicht-Erscheinen droht etwas kindisch finde.

    Das ist mein Arbeitsplatz, das sind meine Kolleg:innen, natürlich bin ich da, wenn ich nicht gerade krank bin oder z.B. eine Fortbildung habe.

    Termine wie Fobi oder Arzt sind eben vorher mit der SL abzusprechen und zu genehmigen.

    Bei Arztterminen schaut eben jeder, dass das möglichst außerhalb der Dienstzeit liegt. Ja bei Facharztterminen klappt das vielleicht auch mal nicht, dann holt man sich das Go der SL.

    Bei uns war noch nie jemand einfach nicht da, die Frage stellt sich für uns im Kollegium nicht.


    Warum stellst du die Frage?

    Vermutung:

    Hast du einen wichtigen privaten Termin übersehen, der sich nun mit euer Sitzung überschneidet?

    Dann wirst du handeln müssen, entweder du bist ehrlich und wendest dich mit deinen reelen Anliegen an die SL, du schiebst einen spontanen Arzttermin vor (ob man dafür bei euch einen Nachweis haben muss, weiß ich nicht) oder du verschiebst eben deinen privaten Termin.

    • Offizieller Beitrag

    Man müsste vielleicht noch zwischen "vorsätzlichem unentschuldigten" Fehlen und versehentlichem Fehlen unterscheiden. Bei Letzterem drückt man sein Bedauern aus, gelobt Besserung, zeigt diese auch, und gut ist. Das ist mir in den letzten 20 Jahren glaube ich einmal passiert und hatte bis auf eine mündliche Missbilligung keine weiteren Konsequenzen.


    Für den erstgenannten Fall kann ich schlecht etwas raten. Ehrlichkeit dürfte hier die Situation nicht unbedingt verbessern - und zur Lüge möchte ich hier nicht anstiften. Ein solches Verhalten wäre auf alle Fälle dazu geeignet, das Verhältnis zwischen Lehrkraft und Schulleitung nachhaltig zu belasten.

  • Dann ist es eher eine dienstliche Besprechung oder eine Konferenz aber keine Dienstbesprechung.

    Alles klar, bei laufen alle Sitzungen so ab. Dann gibt es bei uns keine "Dienstbesprechung".


    Der Unterschied zwischen "dienstlicher Besprechung" und "Dienstbesprechung" geht mir auch nicht auf ;)


    Ist ja aber auch Wurst, an jeder Schule läuft das wohl etwas anders.

  • Dann ist es eher eine dienstliche Besprechung oder eine Konferenz aber keine Dienstbesprechung.

    Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

  • In Bayern fehlen die Leute da ab und an wegen allen möglichen Gründen, scheint reines Ermessen zu sein.

  • In Bayern fehlen die Leute da ab und an wegen allen möglichen Gründen, scheint reines Ermessen zu sein.

    ...oder eine SL, die darüber hinwegsieht und dieses (nicht selten) Fehlverhalten einfach durchgehen lässt.


    PS: Bei uns sind das manchmal witzigerweise genau die Lehrkräfte, die sich mit am lautesten über Fehlzeiten von Schülern aufregen :autsch:

  • Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

    Das ist halt einfach eine Besprechung mit dienstlichen Inhalten. Ist im Gegensatz zu "Dienstbesprechung" kein definierter Begriff.
    Kannst es auch Kooperationstreffen oder Ratschrunde oder Klönschnack-Versammlung nennen.

  • ...oder eine SL, die darüber hinwegsieht und dieses (nicht selten) Fehlverhalten einfach durchgehen lässt.

    Und auch da ist es die Frage, ob und wie die SL/AL mit kleinen seltenen(!) Schusseligkeiten der LuL umgeht, da in der Regel auch SL/AL häufig darauf angewiesen ist, dass LuL nicht immer 100% auf Vorschriften beharren.

    In meiner jetzigen Schule läuft da vieles über das direkte Gespräch, dass dann bspw. die Teilnahme an einer Konferenz etc. entschuldigt wird und man selbst der AL(SL) an anderer Stelle entgegenkommt. Ähnlich auch bei den anderen Kleinigkeiten des Schulalltags. Voraussetzung dafür ist, dass so etwas nicht dauernd passiert, dass man kooperationsfähig ist (auf beiden Seiten) und offen miteinander kommunizieren kann.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

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