Hallo liebe Community,
eine Frage: Ich habe letzte Woche eine Klassenarbeit geschrieben in einer Klasse. Beginn: 3. Stunde, bei uns also um 9:45 Uhr.
Die Klasse teilte mir mit, dass die Lernerin etwas zu spät komme, also habe ich 5 Minuten gewartet und danach gestartet.
30 Minuten später kommt die Lernerin, sagt, sie habe die Bahn verpasst, hatte aber keine Bescheinigung dabei.
Ich meinte dann, dass in dem Fall auch nicht nachgeschrieben werden könne und die Leistung mit einer "6" zu ahnden sei.
Die betreffende Schülerin ist dann zur Schulsozialarbeit gerannt, die ein Gespräch mit mir wollte. Ich solle mir doch überlegen, ob die Lernerin nicht nachschreiben könne, die Bescheinigung könne sie auch nachreichen.
Auf meine (!) Nachfrage hatte die Lernerin die Bescheinigung auch nachgereicht, allerdings ergab der Fahrplan, dass die Lernerin einen Zug 30 Minuten vorher hätte nehmen können, um einen ausreichenen Puffer zu haben. Zumal die Arbeit ja um 9:45 Uhr begann und nicht um 8 Uhr.
Kennt ihr die Rechtslage hierzu?
Muss ich die Lernerin jetzt nachschreiben lassen oder kann ich das Ganze mit einer "6" bewerten (da der NAchweis nicht direkt erfolgte und ein Puffer möglich gewesen wäre)?
Danke für ein Feedback im voraus - ich fühle mich gerade hilflos...