sie habe die Bahn verpasst,
Der Zug war ausgefallen. Dies bestätigte die nachträgliche Bescheinigung.
Im Eingangspost stand eben, dass sie Bahn verpasst habe. Ich war jetzt die meiste Zeit ausgegangen, dass es quasi ihr Verschulden war, weil sie zu spät dran war. Wenn die Bahn tatsächlich ausgefallen ist (dann macht die Bescheinigung auch Sinn), sehe ich es genau wie die anderen, dass die "Lernerin" ein Recht aufs Nachschreiben hat. Ich würde einen Termin festlegen und ihr mitteilen. Wenn sie nicht erscheint, gehst du mit dem Sachverhalt am besten zur Schulleitung.