Das ist letztlich Sache des Schulträgers in NRW, wie der seine Gebäude "sichert".
Meine Frau kann so in ihre Schule, Grundschule, überhaupt kein Problem, zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Ich habe bei uns zwar eine Außenzutrittsberechtigung, kann aber nicht in bestimmte Bereiche die mit Alarmanlage gesichert sind. Der "normale" Lehrer (was ich jetzt auch bin) hat aber nicht mal die Außenzutrittsberechtigung, oder z.B. nur für die Sporthalle als Sportlehrer.