Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich das gerade bei der Beihilfestelle erfragen, aber da ist aufgrund einer technischen Störung keiner erreichbar.
Aber vielleicht gibt es ja hier "LeidensgenossInnen"... Also:
Bekommt man durch die Sachleistungsbeihilfe in Hessen bis zu 50% der gezahlten GKV-Beiträge erstattet, egal wie hoch die Arztrechnungen waren? Oder bis zu 50% der Arztrechnungen? Oder beides kombiniert? Ich verstehe den dazugehörigen Gesetzestext nicht, meiner letzten (und ersten) Abrechnung nach, scheint es sich aber auf beides zu beziehen. Also ich bekomme bis zu 50% der Arztkosten erstattet, und zwar bis zu einer Höhe von 50% der gezahlten Beiträge. Stimmt das?
Hintergrund: Ich gehöre zu denen, die aufgrund von (sehr) spätem Einstiegsalter und Vorerkrankungen keinen besonders guten Privattarif erhaschen konnten. Somit bin ich freiwillig gesetzlich versichert geblieben. Im Ref hat mich das rund 300 €/Monat gekostet, das Angebot für die günstigste Private lag ähnlich hoch. Jetzt sind es aber über 700€/Monat, was mich schon echt frustet. Noch mal ein Angebot für eine private einzuholen, scheint sinnvoll, da habe ich aber echt Bedenken bezüglich der Kosten im Alter. Ich werde durch mein spätes Einstiegsalter (45J.) keine wirklich tolle Pension mehr erarbeiten können. Die PKV wäe dann aber trotzdem hoch, die GKV passt sich meinem tatsächlcihen Einkommen an. Nur jetzt mit Planstelle und 80% ist dann schmerzhaft. Ich hoffe und warte auf die pauschale Beihilfe. Aber bis dahin möchte ich halt wenigstens bei der Sachleistungsbeihilfe geltend machen was geht. Und das scheint mir nicht nur ein bemerkenswert dämliches, sondern auch komplett undurchsichtiges System zu sein...
Liebe Grüße,
Lili