Familienzuschlag

  • Liebe TeilnehmerInnen dieses Forums!

    Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und bin seit 2011 verbeamtet. Vorher war ich 8 Jahre angestellte Lehrerin und bekam sämtliche Zuschläge.

    Dann rutschte ich durch die Verbeamtung in den Bereich A12 und erhielt entsprechende Bezüge.

    Da der ausgezahlte Betrag immens höher war, dachte ich (leider): es muss so sein, alles korrekt und vertraute dem LBV blind. Heftete seit dem Referendariat immer brav meine Bezügemitteilungen ab.

    Nun entdeckte mit Schreck: seit meiner Verbeamtung habe ich nie mehr, trotz der Kinder, den Familienzuschlag der Stufe 2 erhalten, obwohl meine Kinder seit meiner aktiven Dienstzeit sehr wohl "im System" vorhanden waren.

    Inzwischen wird mein Fall vom LBV geprüft.

    Glaubt ihr, ich habe eine Chance auf Nachzahlung?

    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht....

    P.S. natürlich ärgere ich mich über meine Blauäugigkeit.... :(

  • Habe ähnliche Erfahrungen gemacht, konnte dem LBV insgesamt vier Fehler "nachweisen". Nicht gezahlter Familienzuschlag war der "teuerste". Haben nach mehr als halbjähriger Prüfung und mehrfachem Nachhaken eine ordentliche Nachzahlung bekommen. Es ging aber nur um ca. 1 Jahr bis zum Eingang meines Widerspruchs. Ich vermute, du bekommst eine Nachzahlung, aber vermutlich nur für einen begrenzten Zeitraum. Bzgl. der Fristen wissen andere hier sicher besser Bescheid. Daumen sind gedrückt, denn der Tag der Nachzahlung ist ein schöner :).

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Bzgl. der Fristen wissen andere hier sicher besser Bescheid

    Das LBV wird sich auf die Regelverjährung berufen, also bis Jahresende plus drei Jahre, sobald du

    Zitat

    Kenntnis von dem Anspruch erlangt [hast]
    oder sobald [deine] Unkenntnis grob fahrlässig verursacht ist.

    Ich fürchte, das LBV wird dir genau das vorwerfen. Ein (1) genauerer Blick auf deine Bezügemitteilung hätte gereicht, um festzustellen, dass keine Kinderzuschläge ausgewiesen sind. Ohne grobe Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.


    Das bedeutet: Schiri hat Recht. Du wirst die Nachzahlung wohl nur für den noch nicht verjährten Zeitraum bekommen, also für die Bezüge ab Januar 2020.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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