Bereitschaftsdienst Vertretungsstelle Bezahlung

  • Hallo zusammen,


    ab dem 01.05. trete ich eine Vertretungsstelle an. Der Schulleiter sagte mir eine 25 Std.-Stelle zu. Auch im Vertrag steht, dass ich mit einer Unterrichtsverpflichtung von 25 Std. eingestellt werde. Nun erhielt ich den Stundenplan. Danach werde ich 21 Stunden "festen" Unterricht haben und vier Stunden Bereitschaftsdienst. Nun kann es aber gut sein, dass ich längst nicht zu jedem Bereitschaftsdienst gebraucht werde. Meine Frage bezieht sich auf die Bezahlung. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten:

    (1) Ich werde für 21 Stunden "fix" bezahlt und je nachdem, wie häufig ich als Bereitschaft eingesetzt werde, kann ich für bis zu 25 Stunden bezahlt werden. Das wäre aber insofern seltsam, als im Vertrag nirgendwo die Rede davon ist.

    (2) Ich werde einfach immer für 25 Stunden bezahlt - ganz gleich, wie oft ich Vertretung im Rahmen des BE-Dienstes übernehme.


    Mir ist das etwas unangenehm, bei dem Schulleiter nachzufragen. Letztlich ist es für mich auch nicht relevant für die Frage, ob ich die Stelle antrete oder nicht - tun werde ich dies ja ohnehin. Wollte aber mal in Erfahrung bringen, ob ihr mehr dazu wisst. Ich bin sicherlich nicht der erste in dieser Situation und mit dieser Frage. Wie ist da eure Erfahrung?


    Gruß, Paganini

  • Mir ist das etwas unangenehm, bei dem Schulleiter nachzufragen.

    Warum? Musst Du von Deinem Gehalt keinen Lebensunterhalt bestreiten? Dazu müsstest Du doch wissen, was Du an Geld verdienst.


    Zur Sache kann ich weniger beitragen. Mein Empfinden sagt: Wer mich bestellt, muss mich auch dafür bezahlen, dass ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle, auch wenn sie nicht abgerufen wird. Da ich aber im Schuldienst schon so viele Absurditäten erlebt habe, kann ich mir auch anderes vorstellen.

    Bei den Ärzten gab mal ein Urteil, dass auch Bereitschaft bezahlt werden muss.

  • Mir ist das etwas unangenehm, bei dem Schulleiter nachzufragen. Letztlich ist es für mich auch nicht relevant für die Frage, ob ich die Stelle antrete oder nicht - tun werde ich dies ja ohnehin. Wollte aber mal in Erfahrung bringen, ob ihr mehr dazu wisst. Ich bin sicherlich nicht der erste in dieser Situation und mit dieser Frage. Wie ist da eure Erfahrung?


    Gruß, Paganini

    Dein Vertrag läuft über 25 Stunden, deshalb wirst du auch für 25 Stunden bezahlt. Du solltest auch damit rechnen,. während deiner Bereitschaftszeiten vor Ort sein zu müssen.


    Du solltest im Zweifelsfall immer bei der Schulleitung oder der Organisation nachfragen. Das ist nicht nur bei Berufsanfängern normal.

  • Und die Bereitschaftsstunden mit Anwesenheitspflicht für spontane Vertretungen sollten auch fest in deinem Stundenplan stehen, sonst hast du nämlich ganz schnell mehr Stunden Bereitschaft.

    Alternativ kann dich der Vertreter nach Bedarf einsetzen, dann aber bitte mit entsprechendem Vorlauf von mindestens einem Tag und am besten trotzdem einem vereinbartem Zeitfenster, so dass du auch privat planen kannst.

  • Alternativ kann dich der Vertreter nach Bedarf einsetzen, dann aber bitte mit entsprechendem Vorlauf von mindestens einem Tag und am besten trotzdem einem vereinbartem Zeitfenster, so dass du auch privat planen kannst.


    Das ist so rechtlich nicht vorgesehen in NRW. Es gibt natürlich hier den Passus des zumutbaren, aber das bedeutet nicht, dass man das einen Tag vorher ankündigen muss



    Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

  • Der Vertrag läuft mit 25 Std. Die Stunden müssen bezahlt werden und werden auch bezahlt. Mehrarbeit ist nicht zulässig. Bei Unterschreitung der vorgegebenen Stundenzahl (bei Unterrichtsausfall - aber nicht, wenn du zu der Zeit anderweitig schulisch tätig bist) kann es aber durchaus innerhalb einer Woche zu einer Verrechnung mit entfallenen Stunden kommen (meist in Form von zusätzlichen Vertretungsstunden, um wieder auf die 25 Std. zu kommen).


    Dieses "Modell" der Vertretungsreserve wird verstärkt genutzt, wenn jmd. im laufenden Schuljahr zur Schule kommt.


    Da die Stunden bezahlt sind, musst du im Regelfall auch anwesend sein.


    Sollten die Std. bsw. in der 5. und 6. Std. liegen und du nicht zur Vertretung eingeplant werden... hängt es wohl davon ab, wie die Schule es handhabt. Hier kann es auch sein, dass die Schule dich anderweitig einsetzt - zum Beispiel zur zusätzl. Förderung (Doppelbesetzung). Oder auch erwartet, dass du als "Notfallreserve" die ganze Zeit über anwesend bist. Genau deshalb würde ich noch einmal genau nachfragen, welche Erwartungen an dich gestellt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.


    edit: In den ersten beiden Std. stellt sich häufig die Frage nicht wirklich - außer vllt., wenn man 5 Minuten von der Schule entfernt wohnt.

  • Ich habe meine volle Stelle im laufenden Schuljahr angetreten, sodass ich wenig 'regulären' Unterricht hatte, um Lehrerwechsel zu vermeiden. Die zum vollen Deputat fehlenden Stunden (waren einige) standen dann fest auf meinem Stundenplan als Bereitschaft.

    Bezahlt wurde ich für das volle Deputat, unabhängig davon, ob ich in der Bereitschaft eingesetzt wurde oder nicht.

    Ich gehe davon aus, dass es bei dir ähnlich laufen wird.


    Edit: Nachdem ich deinen Beitrag nochmal gelesen habe, bin ich mir nicht sicher, ob die Bereitschaften bei dir fest im Stundenplan stehen... Das könnte in der Praxis doof werden, wenn sie da nicht auftauchen (siehe Beitrag von DFU)

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