Hallo zusammen,
kann mir Jemand erklären, was "ruhegehaltfähig" bedeutet? Es geht um BaWü.
"Die Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis an eine Ersatzschule beinhaltet zunächst ausschließlich, dass diese Tätigkeit entsprechend einer Tätigkeit an einer öffentlichen Schule ruhegehaltfähig ist."
Sprich, wenn ich mich fünf Jahre lang in den Privatschuldienst beurlauben lasse, zählt das für die Pension so, wie wenn ich ganz normal (als verbeamtete Lehrkraft) an einer öffentlichen Schule gewesen wäre? Oder bekomme ich dann für diesen Zeitraum gesetzliche Rente?
Wer sich auskennt: Bitte um kurze Auskunft. Danke!
Liebe Grüße,
Mrs Pace