Nette Anekdote. Der unzutreffende Vorwurf mangelnder Sprachkenntnisse ist allerdings durchaus ein Formfehler. Ein Prüfer kann auch nicht behaupten, 2 plus 2 sei 5 und den Prüfling durchfallen lassen, weil der sagt, es sei 4.
Wenn es vom Prüfer fachlich begründet wird und sonst kein Formfehler besteht kommt man beim Verwaltungsgericht nicht durch, auch dann nicht wenn die fachliche Begründung Murks ist.