Ländertausch ablehnen, um frei zu bewerben?

  • Hallo zusammen,


    ich stehe gerade vor einem Problem, wo ich noch nicht ganz weiterkomme. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Ich habe am Ländertauschverfahren teilgenommen und die Freigabe zur freien Bewerbung beantragt. Beides habe ich bekommen.


    Jetzt wurde ich über das Ländertauschverfahren im neuen Bundesland auch angenommen, aber nicht in meiner eigentlichen Schulart.


    Über die schulscharfen Ausschreibungen habe ich mich jetzt an einer Schule meiner eigentlichen Schulart beworben. Diese würde mich auch gern haben wollen.


    Jetzt meine Frage: Kann ich das Ländertauschverfahren konsequenzlos ablehnen und über die schulscharfe Stelle dann dennoch zum neuen Schuljahr in das gewünschte Bundesland wechseln?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ich stand vor einem Jahr vor dem gleichen Problem.

    Mir wurde damals gesagt, das Ländertauschverfahren schlägt die freie Bewerbung. Als ich nachfragte wegen eines Rücktritts hieß es, dass dies möglich sei, aber man hatte mich gebeten es nicht zu tun, um dem Tauschpartner nicht die Möglichkeit des Wechsels zu nehmen. (Alles BaWü).


    Was heißt "würde dich haben wollen?". Ich hab damals das Einstellungsangebot nie erhalten, obwohl ich auf Rang 1 gemeldet war von meiner Wunschschule. Deswegen habe ich mich auch nicht getraut vom Ländertauschverfahren zurückzutreten, hatte ja nichts in der Hand...


    Heute weiß ich, dass man mich schon damals über den Ländertausch an eine Schule setzen wollte, an die sonst keiner will...


    Ich würde mich da von der Gewerkschaft rechtlich beraten lassen.

  • Danke für die Rückmeldung!


    „Würde mich haben wollen“ heißt in dem Fall, dass die Schule eine Stelle ausgeschrieben hat, die genau auf mich passt und das auch mit der Behörde schon abgesprochen ist. Es sind halt aber verschiedene Stellen zuständig, die sich gerade nicht ganz einig sind.


    Es steht jetzt quasi zur Debatte, ob ich überhaupt an der freien Bewerbung teilnehmen darf oder ob ich gesperrt bin, da ich ja über das Ländertauschverfahren angenommen bin.

  • Problem ist auch, dass ich vor den Bewerbungsgesprächen und den damit verbundenen fixen und verbindlichen Einstellungsangeboten die Zu- oder Absage zum Ländertauschverfahren geben muss.

  • Die für meine Wunschschulform zuständige Dame der Behörde meint halt, ich soll es ablehnen und dann wird das schon. Aber wie du schon sagst, ist das ja auch keine Garantie.

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