Die Korrektur erfolgt dreistufig: Der Erstkorrektor ist der jeweilige Fachlehrer, für den bei jeder Klausur der Name des entsprechenden Schülers offen liegt. Anschließend wird der Name der Schüler von den Prüfungsbögen abgetrennt (die Klausur wird über eine eindeutige Nummer identifiziert) und der Zweitkorrektor, ein Fachlehrer einer anderen Schule, bekommt die Klausuren zur Korrektur. Diesem sind weder die Note des Erstkorrektors noch der Name des Schülers bekannt, um ein Höchstmaß an Neutralität zu gewährleisten. Anschließend erhält der Endbeurteiler die Klausuren sowie die Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur. Er entscheidet endgültig über die Note, ist aber bei einer nicht mehr als zwei Punkte betragenden Abweichung der Erst- und Zweitkorrektur verpflichtet, das arithmetische Mittel dieser beiden Korrekturen als Endnote festzulegen (bei Zwischennoten wird die bessere Note vergeben). Bei einer größeren Abweichung korrigiert er selbst ein drittes Mal, muss dabei jedoch in der Regel den von Erst- und Zweitkorrektur vorgegebenen „Notenkorridor“ einhalten.
In Ausnahmefällen kann der Endbeurteiler eine Endnote festlegen, die von den Noten seiner Vorgänger abweicht. Um eine derartige Abweichung zu rechtfertigen, muss er eine schriftliche Stellungnahme abfassen und erläutern, dass bei Erst- und Zweitkorrektor grundlegend falsch korrigiert worden ist.
Wenn man nur das eine Modell kennt, findet man es mitunter seltsam, wie die Sachen in anderen Ländern gehandhabt werden.
Aber so ist es ja mit vielem. Das soll keine Wertung sein.